Hallo Chris Angle,
du solltes unbedingt eine Wandlungen verlangen!!!!
Nach 3 versuchen dass Fahrzeug zu reparieren hast
Du das Recht auf Wandlung.
Hierbei gibt es allerdings eine Frist, wenn ich mich nicht
Irre ist eine Wandlung rechtlich nur innerhalb der ersten
12 Monate nach ( alter des Fahrzeuges) möglich.
( Werde mich hier allerdings noch mal mit unserem Anwalt
austauschen ).
Es könnte also sein dass Dein Händler versucht diese
Zeit zu umgehen!?
Ich hoffe nur dass mein neuer nicht solche oder andere Probleme
hat, sonst wäre das Vertrauen am Tiefpunkt angelangt und müsste
tatsächlich mit einem Marken wechsel leben.....
Ich habe bei meinem neuen die TV-Funktion mit geordert!!!
( Mein Händler meinte, dass es sogar schon mit der Digitalen, bzw. Terestrischen Technik ausgesattet sein könnte. )
Kann man eigentlich mit der TV-Funktion auch DVD's abspielen??
Bis dahin,
Viele Grüsse
Alex
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