Zitat:
Zitat von Smatek
Viele wissen es einfach nicht. Es ist ein Platz und keine Straße, deswegen gilt hier §1 "…ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Also kein "rechts" vor "links".
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Das weiss ich schon, aber was hat diese Regel mit dem Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer beim rückwärts Ausparken zu tun?
Rücksicht setzt voraus, dass man den Verkehr überblicken kann und umsichtig
fährt, egal ob auf dem Parkplatz oder auf der Strasse, in Luft auflösen kann sich niemand, wenn andere einmal der Hafer sticht.
Der Schaden hätte also von der Dame verhindert werden können!
Die Geschwindigkeit des Geschädigten sollte aber, wie Sheriff es erwähnt hat,
im angemessenen Bereich liegen, das ist klar!
Auf Parkplätzen muss erhöht mit Füssgängern und auch Kindern gerechnet werden, im Schadenfalle zieht der Fahrzeugführer zu 95% den kürzeren, wenn nicht gerade jemand mit Selbstmordabsichten vors Auto hüpft, also höchste Vorsicht wurde hier absolut missachtet!
Hier im Umkreis gibt es zur Info aber auch Parkplätze, auf denen die StVO
gilt, einschliesslich Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen mit Geschwindigkeitsgeboten und "Rechts vor Links" Regelung
@ TE
nochmals Entschuldigung für diese OT Diskussion

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