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Alt 06.01.2004, 16:29   #19
Joschi_NRW
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 04.01.2004
Ort: Minden
Fahrzeug: 735i E32
Standard

Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat:
Original geschrieben von Joschi_NRW
Also @all
ich habe heute mit jemanden aus Krefeld telefoniert und anschließend mit dem TÜV Nord!
Die Vordere scheibe darf man tönen bis zu genau 25 %, die vorderen Seiten scheiben bis zu 30 % hintere seiten und heckscheibe völlig egal.
Kostenpunkt hier ist 1080 € brutto! es wird lackiert! die scheiben müssen dafür raus!
Aussage vom TÜV

wenn ein Gutachten, ABE oder sontige formulare vom Land oder Herstellerfirma vorliegen darf man damit rumfahren.
Siehe Aktuelles G Modell von Mercedes. da ist das wohl auch so!
man muss es auch nciht eintragen.

Bei mehr tönungsgrad muss eine sonderabnahme gemacht werden die dann aber abgelehnt wird warum nur)))((( nur wegen des Geldes --->Schw*****

Danke aber trotzdem für die zahlreichen Tipps, rechtlichen grundlagen und dafür das man mir sagte das es überhaupt ein Lackier system gibt..

Danke!
Das hast Du missverstanden(oder der, wer immer es war(ich war nämlich auch beim TÜV in KR und habe mit dem ltd. Ingenieur gesprochen, ist schon ca. 2 Jahre her)) hat Dir scheiß erzählt, weil er sein Produkt verkaufen will): Die max. Gesamttönung darf max. 22% betragen, d.h. die Lichtdurchlässigkeit muß 78 % betragen.
Bei deinem 7er sind aber gt. Scheiben vorhanden, so dass der Tönungsgrad den zul. Grenzwert überschreiten wird.
Und, glaub mir, KEINER nimmt Dir mit Folie beklebte Scheiben vorne ab.
Ich habe diese Fälle schon oft gehabt, Klugscheißer und Großschnauzen, die dann später vor Gericht ganz große Augen gemacht haben, weil sie zahlen mußten
1.) ich weis gar nicht was hier abgeht.. wieso klugscheißer und großschnauzen??! -aber wer nciht anders kann *wegschrei*
2.) es ist definitiv so das ich bei der streassenverkehrsbehörde in Detmold angerufen habe und die mir demnächst schriftlich bestätigen das die Frontscheibe bis zu einen tönungsgrad von bis zu MAX: 25% getönt werden darf! es ist seid 01.01.2001 so geregelt. vorher durfte man nur 17% also nichts mit 22% *blödsinn*
3.) Es ist keine Folie sondern Lack wie er auch schon von den Herrstellern verwendet wird!
4.) solltest du recht haben muss ich mich ja vor gericht verantworten nicht du? -habe da allerdings sehr viele möglichkeiten-
5.) finde es totale sche**** das sich manche miedgleider hier so viel rausnehmen und meinen sie wären die Helden der Nation. Beschrenkt euch doch einfach auf das thema und dann ist doch gut.
als letzes möchte ich mich lgeichzewitig hier für meine etwas aussage kräftige schrieibweise als "newbi" entschuldigen.... aber es regt mich einfach auf!

Sorry!
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