Hallo Thomas,
danke für die Infos aus der Praxis/Realität
Wie Du es beschreibst habe ich mir das nach all den Beiträgen auch vorgestellt.
Wobei der Unterschied zwischen ARU vorn und ARU hinten sicher eine Toleranz haben darf. Sonst würde die Elektronik ja bei den meisten von uns schon spinnen. Bei meiner jetzigen Werksbereifung sind es ja auch 0,28% Unterschied des ARU vorne zu hinten.
Zusammengefasst also:
- ARU wird erhöht (Voreilung des Tachos verringert): Sobald der Tacho weniger anzeigt als die tatsächliche Geschwindigkeit (Voreilung <= 0) besteht die Notwendigkeit eine Tachoangleichung zu machen
- ARU wird verringert (Voreilung des Tachos erhöht): Keine Notwendigkeit einer Tachoangleichung
Für beide Fälle gilt aber, dass sich der ARU vorne zu hinten nicht zu stark unterscheiden darf, da sonst die Elektronik anfängt zu spinnen.
Frage: Ist die im Reifenrechner genannte Toleranz von +/- 1,5% nun die maximale Abweichung des ARU vorne zu hinten in der sich alles im Lot befindet bezüglich der el. Helferlein?
Wenn ja dann sollte das schleunigst so umformuliert werden, dass es Otto-Normal(oder E10

)-Verbraucher auch verstehen kann.
Jetzt ist aber immer noch zu klären wer denn dann die Tachoangleichung macht - kannst Du dazu aus der Praxis was sagen?
Gruß
Lars