Zitat:
Zitat von 7erthebest
hat er kein rückgaberecht als privater?
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Nein hat er nicht! Die Hauptsache ist Du verschweigst keine Mängel! Also alles schön Angeben was an dem Auto Probleme macht. Wenn dann nach Vertragsabschluss beim Käufer etwas kaputt gehen sollte (z.B. ABS, etc.) ist das sein Problem und nicht Deins. Als Privater Verkäufer bist Du nicht verpflichtet auf das Fahrzeug eine Garantie zu geben.
Auf jeden Fall alle bekannten Mängel des Autos im Vertrag festhalten damit Du dann immer nachweisen kannst das Du dem Käufer alles gesagt hast.
Was willst Dir denn als nächstes für ein Auto kaufen wenn ich fragen darf?