Zitat:
Zitat von bommelmann
Nee, Federn müssen definitiv in die Papiere, da z.B. die eingetragene Fahrzeughöhe reduziert wird.
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Aus dem H&R Gutachten 35/35 Federn:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den
Fahrzeughalter zu melden.
So war es auch in dem Gutachten für die Spurplatten aufgeführt, könnte dann ebenfalls so klappen.
Zitat:
Zitat von bommelmann
Gibt es irgendwo ein Foto von deinem Wagen mit Spurverbreiterung?
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Jap,
Hier HA und
hier VA, am besten schaust du mal den ganzen Thread durch steht fast alles zu Spurplatten und der Sternspeiche 95 drin
Wenn du was bestimmtes haben willst kann ich auch noch nen Foto machen.
Die Spurplatten sind auf den Albumfotos noch nicht drauf
