Hi Leutz.
Wer kennt sich denn mit Garantiefällen ein wenig aus?
Hab mir vor 4 Wochen die Bremsscheiben für die VA beim Freundlichen um die Ecke besorgt.
Mein Schrauber hat sie dann eingebaut.
Am vergangenen Samstag habe ich die Dämpfer der VA erneuert.
Wie das nu immer so ist, gehen bis auf eine Schraube alle anderen wunderbar auf.
Beim Versuch diese eine Schraube zu lösen um das Federbein zu entnehmen, ist es nun passiert, daß mein Schrauber auf einmal die Bremsscheibe in den Händen hielt.
Die Scheibe ist um die kleine Innensechskant-Schraube, die die Bremsscheibe am Radlager befestigt,
abgebrochen (siehe Bild).
Ein ca. 2 Cent großes Stück Metall wurde noch durch die kleine Innensechskant-Schraube an der Radnabe festgehalten.
Natürlich war ich heute gleich beim Händler und wollte mal den Garantieanspruch aufgrund Materialfehler ableuchten.
Da sagte mir der junge Mann hinter der Theke, daß ein Garantieanspruch nur dann besteht, wenn das Ersatzteil ein Originales ist (soweit klar)
und von einer BMW-Werkstatt eingebaut wurde (u.U. auch ok; aber bei deutlich sichtbarem Materialfehler? ).
Kann man diese Aussage so stehen lassen?