Felgen und der Tüv
Hallo zusammen,
kurze Frage: fahre auf meinem 750iL die Styling 21 M-System ll-Felgen vom M5 mit folgender Bereifung:
VA: 235/45R17
HA: 265/40R17
Da das Fahrzeug vorher in der Schweiz zugelassen war, habe ich den relativ neuen EU-Brief für Deutschland, und dort sind ja bekanntlich keine Sondereintragungen mehr vermerkt.
Brauche ich für eine neue HU (erst im nächten Jahr fällig) eine Bescheinigung für diese Felgen-/Reifenkombination oder kann ich einfach darauf verweisen, dass diese Felgen auch für den E32 zugelassen sind??
Habe nämlich keine Lust, nachher 2 oder 3 Mal zum Tüv zu fahren!
Grüße, morpheus
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