wenn du von einem händler gekauft hast, hast du norm. 2 jahre gewährleistung. jedoch "kürzt" fast jeder händler auf das bei gebrauchtwagen vorgeschriebenen eine jahr (musst du in den vertrag schauen). dieses eine jahr ist jedoch kein jahr

-soll heissen: innerhalb der ersten 6 monate muss der händler dir nachweisen, dass beanstandete mängel beim verkauf noch nicht vorhanden waren - nach 6 monaten die sogenannte beweislastumkehr, d.h. du musst dem händler nachweisen, dass die mängel beim kauf schon vorhanden waren(sehr schwierig). was das problem seien dürfte: fast jeder autohersteller gibt in seiner BA 1-2 liter ölverbrauch auf 1000 kilos an. das verbraucht zwar kein gesunder motor, aber der händler könnte sich auf diese angaben des herstellers berufen! also ordentlich spinat essen und den alpina dem mann an den kopf werfen - besser is´ das!
viel glück noch; und gut "wurf"
-george-