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Alt 14.08.2008, 08:06   #1
hrabo
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 13.04.2004
Ort: Heimenkirch
Fahrzeug: 735iL
Standard Xenon

Hallo lieber Bimmerfreunde,

ich bräute mal Euere Hilfe.
Bin im Urlaub in der Slowakei,leider gehts langsam zur Ende.Man hat mir ein sehr super Angebot gemacht mit einem XENON-Umbausatz H1 mit allem drum und dran,für weniger als 100 Euronen!!!!!Würde ich auch machen,aber wie sieht es aus mit Betrieb in Deutschland????
Bekomme ich ÄRGER oder so?!??!
Kann mir jemand von euch helfen??

Bitte es EILT weil der Urlaub ist am Sa.zu Ende.
Riesen Dank voraus,

Gruß an Euch allen

Karol.


Hier die Tech.Dat:

HID
Herstl: KINGWOOD
H1 12V/24V 35W 4000K oder 6000K
Die Leuchtmittel sind entweder: Bosch,Philips o Siemens.

DANKE!!!

Geändert von hrabo (14.08.2008 um 08:16 Uhr).
hrabo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2008, 08:46   #2
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Ganz legal ist es, wenn die Xenon-Teile ein Prüfzeichen haben und Du die zu dem Xenon-Leuchtmittel passende Lampenfassung, Lampengehäuse, Reflektor und Streuglas verbaust.
Anschließend die aktuellen Auflagen (Scheinwerferreinigung und automatische Leuchtweitenregulierung) einhälst und es einem Amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgreich vorführst, der die Sache zur Eintragung in die Wagenpapiere vorbereitet.

Alle anderen Methoden sind "halb-legal" oder nicht legal.

In der Praxis:
Es passiert in der Praxis - bei ordentlichem Einbau und minimal tiefer eingestellten Scheinwerfern in über 98% der Fälle nicht.
Bei schlechten Umbauten und/oder dann nicht korrekt eingestellten Scheinwerfern fällst Du auf und es wird relativ schnell Punkte und Geld kosten. Dann wirst Du ziemlich schnell zurückrüsten.

Im Falle eines von Dir verschuldeten Unfalls, welcher drauf zurückzuführen ist, dass ein "illegaler" oder "halb-legaler" Xenon-Umbau es verursacht hat und ein legaler Umbau es nicht verursacht hätte kann es sein, dass Deine Haftpflichtversicherungen Dich in Regress nimmt wegen "vorsätzlich". Dies bedeutet dann einen Geldbetrag von max. (aus dem Gedächtnis) 3.000 Euro, normal aber eher 5% des Schadens.

Mir fällt bezüglich des verschuldeten Unfalls keine Situation ein, die das wäre.

Ach ja: Halb-legal gibt es eigentlich nicht. Alles was nicht 100% legal ist ist halt nicht ok.


ICH würde den Umbau trotz "Illegalität" machen, weil mir die persönlichen Vorteile, ohne andere zu gefährden / zu verletzen gegenüber der Einhaltung aller Vorschriften wichtiger sind. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
.. Genau so, wie das strenge Beachten von Geschwindigkeitsbegrenzungen, etc.

Nachtrag: 100 Euro für das System ist kein super Angebot. .. das geht auch günstiger !
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2008, 08:55   #3
Harald
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Harald
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Geilenkirchen
Fahrzeug: E32 730 V8 Bj.`92, Peugeot 406 als Winterauto, Dienstwagen: MAN Lion`s City, Mercedes Citaro, Solaris Urbino 12/18
Standard

Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Nachtrag: 100 Euro für das System ist kein super Angebot. .. das geht auch günstiger !
stimmt.... den satz gibts in der bucht teilweise mit 50-60.-€

Harald
__________________
_____________________________________
Du hast doch keine Angst im Dunkeln, oder?
Harald ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2008, 09:22   #4
hrabo
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 13.04.2004
Ort: Heimenkirch
Fahrzeug: 735iL
Standard

Hi,

ich danke Euch für die schnelle,und ehrliche Antwort!!!

Gruß

Karol.

hrabo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


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