So, da bin ich nochmal zum Thema. Hatte gerade auf der Heimfahrt Gelegenheit, nochmal über die Sache nachzudenken und im Mini-Stau in die, immer in der Bordmappe griffbereite, Betriebserlaubnis für die Felgen zu schauen:
Die Geschichte war die, das die ersten B12 mit etwas schmaleren Hinterachsen ausgestattet waren - konnte im E*K zwar auf die schnelle keine Änderung durch BMW erkennen, aber so lautet die Überlieferung.
Damit nun durch die breitere Achse keine Karosseriearbeiten am hinteren Radlauf erforderlich wurden (ich meine sogar, das es die ALPINA Philosophie ist, niemals Änderungen am Blech vorzunehmen), hat man bei Ronal kurzerhand die Felge ein halbes Zoll schmaler bestellt
Eventuell kennt Rainer Witt (ALPINA0815) noch mehr Details dazu.
Was Florians Spurverbreiterungen angeht, tippe ich mal, das er entweder EDC III in seinem Fahrzeug verbaut hat und der Prüfer kulant sein wollte, oder der Prüfer nicht richtig lesen, sehen oder messen konnte:
Die Kombination 8,5Jx17 vorne und 10Jx17 hinten entspricht dem in der BE angegebenen "Rüstzustand II, Ausrüstung a" (3611628 VA, 3611629 HA).
Zu beachten sind bei dieser Kombination (lt. dem ersten Teil des in dieser Beziehung "merkwürdigen" Prüfberichts...) alle Auflagen ausser 8 und 10.
Auflage Nr. 2 lautet: "Durch Umbördeln der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Räder herzustellen. Gegebenenfalls ist durch Nacharbeiten des vorderen Radhauses an Achse 1 für ausreichende Freigängigkeit des Reifens zu sorgen"
Das gilt so auch für Rüstzustand III (9,5J hinten), und ist praktisch betrachtet eigentlich Unsinn, da die mehr als ausreichend freigängig sind (hat mein Prüfer auch keinen Stress mit gehabt - Blech original)
Auflage Nr. 11 lautet: "Bei Ausrüstung des Fzg. mit elektronischer Dämpfer Control (EDC III) ist der Rüstzustand II mit Ausrüstung "a" und "b" nicht zulässig (Freigängigkeit nicht ausreichend)"
Da könnte -wenn der Prüfer Lust hat- evtl. der Trick mit der Spurverbreiterung helfen...
Jetzt wirds spannend - im weiteren sagt der Prüfbericht nämlich:
"Bei Rüstzustand II darf der Abstand vom Reifen bzw. Rad zum Längslenker an Achse 2 (HA) das Maß von 2,5mm nicht unterschreiten. (In diesem Fall ist auf Rüstzustand III zu ändern)" - soviel dazu!
So sehen die Fakten aus, auch wenn die Spurplatten gut aussehen.
Das Problem ist, das wenn der amtlich annerkannte Sachverständige die ausreichende Freigängigkeit nicht erkennen kann, er die Abnahme verweigern darf.
Dann hilft nur noch die Fahrt zum nächsten TÜV, in der Hoffnung, das der Onkel bessere Augen hat...
@Florian: Viel Spaß beim Anblick Deines Fahrzeugs...ich liebe die Räder auf dem E32 (Bilder..?)
@Andi: Besser so - ist diesbezüglich viel Schrott bei eBay unterwegs, ich beobachte das schon eine ganze Weile. Manche Rad/Reifen Kombis trifft man da zum dritten mal in einem Quartal...
Da auch die Aufarbeitung bei den ALPINA Felgen vergleichsweise aufwändig und teuer ist, kann ich jedem nur raten, die Dinger vorher persönlich in Augenschein zu nehmen (was bei später durch Röntgen festgestelltem, matschigem Aluminium-Gefüge natürlich auch nur eingeschränkt ausreicht..)
Freude am eintragen.
Mick