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Alt 24.08.2014, 14:56   #51
7erfly
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Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Du liegst in Bezug auf das Wasserrohr falsch, da bin ich mir sehr sicher. Deiner Argumentation nach kann ja auch sofort der ganze Motor hochgehen, weil "ist ja auch Verschleiß bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug". Du stellst damit die gesetzliche Gewährleistung (die ja nun extra für gebrauchte Fahrzeuge für mind. 1 Jahr gilt!) komplett infrage.
Klar ist das so! Darum brauchen Händler beim Verkauf alter Fahrzeuge eigentlich auch nicht so große Angst zu haben! An einem 12 Jahre alten Auto ist irgendwann alles normaler Verschleiß! Da musst du erstmal mit nem Gutachter zeigen, dass das anders ist.
Gut, bei einem Motor wird ein Richter noch sagen, dass BMW-Motoren eher in Richtung 300.000 KM halten und das zu früh war und von daher ein Mangel.
Beim kleinen 4 Zylinder im Fiesta sähe das aber schon anders aus.
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 15:02   #52
krie6hofv
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Registriert seit: 28.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 730d xDrive
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Hier gehts schon wieder ab, obwohl noch vollkommen unklar ist was überhaupt Sache ist
Das Wasserrohr ist reine Spekulation, evtl. ist es auch ein Marderschaden...
__________________
krie6hofv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 15:06   #53
Claus
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von 7erfly Beitrag anzeigen
Klar ist das so! Darum brauchen Händler beim Verkauf alter Fahrzeuge eigentlich auch nicht so große Angst zu haben! An einem 12 Jahre alten Auto ist irgendwann alles normaler Verschleiß!
Es ist schon noch ein Unterschied, ob einem Gebrauchwagenkäufer der Motor nach 10.000 km Benutzung um die Ohren fliegt oder unmittelbar nach dem Kauf (wie im vorliegenden Fall). Dann geht die geltende Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag, insbesondere während der ersten 6 Monate vor der Beweislastumkehr, denn da muss der Käufer gar nichts nachweisen.

Zitat:
Zitat von krie6hofv Beitrag anzeigen
Hier gehts schon wieder ab, obwohl noch vollkommen unklar ist was überhaupt Sache ist
Das Wasserrohr ist reine Spekulation, evtl. ist es auch ein Marderschaden...
Schon klar, eventuell ist es auch nur die Klimaanlage.

Die Diskussion ist eher theoretischer Natur, denn es ist ja nicht ganz unwahrscheinlich, dass einem E65 V8-Käufer das Wasserrohr um die Ohren fliegt. Interessant ist aber, dass hier manche die Gewährleistung gar nicht als solche akzeptieren wollen. Es gibt sie aber und sie wird auch angewandt.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 15:30   #54
warp735
Mr. Diesel
 
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Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Manche sind hier realitätsfremd, das geht auf keine Kuhhaut..

Mein angesprochenes E38 Beispiel war damals das gleiche: kurz nach Kauf (auch bei BMW) Kettenschaden. Das gericht sah das als altersbedingten Verschleiß an, meiner Meinung nach völlig zu Recht!
Manche meinen echt, sie mit der Gewährleistung nen Freifahrtschein!
Und auch wenn man im Recht ist: erstmal durchsetzen
__________________
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warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 15:57   #55
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
Manche sind hier realitätsfremd, das geht auf keine Kuhhaut..
Ich hoffe, Du meinst damit nicht mich, denn ich bin alles andere als realitätsfremd und verfolge auch die aktuelle Rechtsprechung.

Aber es scheint ja so, dass die TE bestens über ihre Rechte informiert ist und wenn es tatsächlich das Wasserrohr sein sollte (was ja noch gar nicht erwiesen ist), werden wir ja hoffentlich erfahren, wie es ausgeht.

Ich bin übrigens auch eher der Einstellung "Leben und leben lassen", aber wenn mir ein Händler (!) ein Auto erst später liefert, weil es zum geplanten Übergabezeitpunkt Wasser verliert und es dann bei mir nach ein paar Tagen schon wieder tropft, ist es doch gar keine Frage, wer hier in der Pflicht ist, der Mangel bestand also schon vor Gefahrenübergang - und hier ist die Rechtslage eindeutig.

Ich streite mich übrigens selten vor Gericht und das letzte Mal vor über 10 Jahren, aber manchmal ist es eben unabwendbar, den Rechtsweg zu beschreiten. Das mache ich aber nicht unbedingt für eine neue Batterie oder anderes Kleinzeug, aber wenn es gut vierstellig wird, ist der Spaß für mich vorbei!
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 16:18   #56
BMW-M3-Alpina
BMW-Guru
 
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Ebern
Fahrzeug: BMW E38 728i
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Ganz ehrlich, ich würd zusehen den Hobel wieder dort abzugeben, auf den ganzen Gewährleistungskram zu verzichten und mir was vernünftiges zu suchen.
So ein Defekt (Kühlwasserleitung) läßt auf den Anfang einer ganzen Reihe Defekte schließen und da wird sich de Händler immer wie eim Wurm versuchen raus zu winden. Ob Du immer auf so eine Machtprobe Lust hast bezweifel ich stark. Denke mal damit wird keiner glücklich werden.
Das Auto hat die besten Zeiten hinter sich, wie üblich bei neueren Modellreihen.
Ist halt leider kein E38, oder besser E32, die durch ihre Robustheit bekannt sind und sich bewehrt haben.
Die V8 sind eh nicht so ganz makellos, wie es immer den Anschein haben mag.

LG
BMW-M3-Alpina ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 16:22   #57
Mafia 1988
Diplomatenfahrzeug-Fahrer
 
Benutzerbild von Mafia 1988
 
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Ort: Düsseldorf(D), Rhein-Erft-Kreis(BM), Istanbul(TR) und bald Basel(CH)
Fahrzeug: BMW 750Li E66, Ford Puma ST-Line X, BMW 118i E87, Opel Astra H, Chevrolet Spark
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Also ich kann hier dem "Claus" in allen Beiträgen nur recht geben. Vor allem dieser Satz:

Zitat:
(...) aber wenn mir ein Händler (!) ein Auto erst später liefert, weil es zum geplanten Übergabezeitpunkt Wasser verliert und es dann bei mir nach ein paar Tagen schon wieder tropft, ist es doch gar keine Frage, wer hier in der Pflicht ist, der Mangel bestand also schon vor Gefahrenübergang - und hier ist die Rechtslage eindeutig.
Ich habe bereits in einem meiner Beiträge vorher geschrieben, dass der Verkäufer quasi selber bewiesen hat, dass der Mangel beim Kauf vorlag. Das alter des Fahrzeuges ist nicht immer ausschlaggebend.

Zum alter eines Fahrzeuges, kann ich euch noch folgendes mitgeben:

Ich habe Ende 2010 einen zum Kaufzeitpunkt 13,5 Jahre alten E36 Coupé mit 123000km gekauft für 3200€ von Privat, jedoch Besitzer mit eigener Werkstatt. Beim Kauf gab es ein kleines Problem mit dem Getriebe, dass beim Anfahren der erste Gang raussprang. Wir haben vereinbart, dass er das Problem analysiert und ich den Wagen kaufe. Daraufhin hat er in seiner eigenen Werkstatt das getriebe überprüft und meinte zu mir, dass irgendein Gummiteil am Gestänge ausgetauscht werden muss und da es sich um einen Centartikel handelte, war ich damit einverstanden. In der Werkstatt meines Vertrauens wollte ich dann das Teil austauschen lassen, jedoch wurde dann festgestellt, dass nicht irgendein Gummiteil verschlissen war, sondern das Getriebe komplett am "Ar***" ist! Hab dann den Wagen daraufhin wegen verschwiegener Mängel (= arglistiger Täuschung) dem Privatmann mit eigener Werkstatt vor die Tür gestellt. Dann nach gegenseitiger Drohung mit Anwalt hat er sich einen Tag später bereit erklärt, die Reparatur auf eigene Kosten durchzuführen. Hat wahrscheinlich kalte Füße bekommen, nachdem er seinen Anwalt konsultiert und erfahren hat wie da die Rechtliche Lage aussieht...

Was ich damit sagen will, man muss eben etwas druck machen und sein Interesse durchsetzen, egal wie alt das Auto ist. Beim E36 ging es mir nicht um die Kosten für ein gebrauchtes Getriebe + Einbau (was wohl nicht einmal 500€ gekostet hätte, sondern eher ums Prinzip, dass man einen großen Schaden verschweigt und die Mängel verharmlost. Die fehlende Ehrlichkeit kommt noch hinzu. Hätte er mir von Anfang an gesagt, dass das Getriebe komplett defekt ist, hätte ich vll den Wagen trotzdem gekauft, dann aber natürlich dementsprechend den Preis runtergehandelt und im nachhinein selber repariert. Das hätte beiden Seiten den Ärger erspart...

Grüße
__________________
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Geändert von Mafia 1988 (24.08.2014 um 16:31 Uhr).
Mafia 1988 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 16:40   #58
TheBrain
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Benutzerbild von TheBrain
 
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Ort: Frankfurt
Fahrzeug: BMW 745i (E65) & BMW 750i xDrive (F01)
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Das Engagement von einigen hier, müsste man mal in anderen Threads sehen wo wirklich mit dem angeeigneten Fachwissen geholfen werden kann....
__________________
Viele Grüße
TheBrain
TheBrain ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 17:01   #59
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
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Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Wer sagt xenn das der erste Kühlwasserverlust der gleiche ist wie der aktuelle? Kann doch sein, das der Händler alles repariert hat und nun ein anderes Problem besteht. Ich wurde so an seiner Stelle argumentieren
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2014, 17:45   #60
Claus
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Zitat:
Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
Wer sagt xenn das der erste Kühlwasserverlust der gleiche ist wie der aktuelle? Kann doch sein, das der Händler alles repariert hat und nun ein anderes Problem besteht. Ich wurde so an seiner Stelle argumentieren
Und was hat er davon? Ganz abgesehen davon, ist es doch nicht schwer, ausgetauschte Dichtungen, Schläuche etc. als neu festzustellen. So einfach kann sich ein Händler die Sache auch nicht machen.

Aber vielleicht sollte man (wir) mal abwarten, was nun wirklich mit diesem Auto hier los ist. Das weiß doch bisher keiner. Am Ende ist es auch nur ein Kühlschlauch für 15 Euro...
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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