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BMW 7er, Modell E32
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Alt 24.04.2004, 22:52   #1
Holger-ZX12
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Registriert seit: 01.04.2003
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Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
Standard E296 und E296/1 =e32 bzw. 7/1

Hi,
mal eine Frage wenn in einem Gutachten steht das es für den - BMW 7er Reihe 7/1 E296, /1 - ist, dann ist es doch für alle e32 oder?
Der Unterschied zwischen E296 und E296/1 ist doch nur das Facelifting 1991 oder?
Und da ist ja ein Komma im Gutachten (siehe zwischen E296 und /1 im roten Text, also sowohl als auch. Oder bin ich da auf dem Holzweg.
__________________
Gruß Holger
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Alt 25.04.2004, 09:29   #2
freak
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Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Standard

Hallo ...

Du bist nicht auf dem Holzweg !!! Wenn es ein Gutachten zB. für Felgen sein soll und die Felgen nur für den E296 sein sollen, ist zB. der V12 ohne die 4 kolben Bremsanlage gemeint - wenn es aber auf dem Gutachten eine Beschränkung für den E296/1 gibt, dürfen die Felgen bei einem zB. V12 mit 4 kolben Bremsanlage nicht gefahren werden ... Dies sollte nur ein Beispiel sein und ist nicht verbindlich ...

Also, in Deinem Fall ist keine Beschränkung auf die E32 Modelle aufgelegt ...


Gruss ...
@freak
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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Alt 25.04.2004, 17:42   #3
Holger-ZX12
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Registriert seit: 01.04.2003
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Standard

@freak,
also ist der Unterschied zwischen E296 und E296/1 die 4Kolben Bremsanlage, oder?
Oder ist es das Facelifting? (1991 oder so)

Holger-ZX12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2004, 21:54   #4
freak
the real freak since 2002
 
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Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Standard » E296 und E296/1 =e32 bzw. 7/1 »

Zitat:
Original geschrieben von Holger-ZX12

@freak,
also ist der Unterschied zwischen E296 und E296/1 die 4Kolben Bremsanlage, oder?
Oder ist es das Facelifting? (1991 oder so)

Hallo Holger ...

Japp - In diesem spiezielen Fall ist es richtig !!! Aber die facelift Bremsanlage kamm beim V12 ab januar/1990 ...

Gruss ...
@freak




[Bearbeitet am 25.4.2004 um 23:04 von freak]
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