Sie sind nicht angemeldet! Jetzt kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Aber ein Extra-Modul für's Deaktivieren des Schalters? Das wäre ja totaler Schwachsinn! Das wäre ja wie ein Schalter zum Abschalten des Lichtschalters
Genau das habe ich mir auch beim durchlesen gedacht.
Habe im E30 Forum etwas dazu gelesen:
Einmal das:
"die kick-down-sperre sorgt dafür das das automatikgetriebe nich runterschaltet wenn die drehzahl schon zu hoch is. das heisst du kannst den automatikmotor nicht überdrehn in dem du wie beim schalter dich verschaltest.
normalerweise soll das ding auch verhindern das wenn du in der höchsten fahrstufe fährst mit 5500umdrehungen und den automatikhebel auf "3" stellst das der motor dann runterschaltet. aber das hab ich mir noch nich getraut zu machen"
Und das:
"Moin leute ich bin bis vor kurzen noch mit Automatik gefahren,die kick-down-sperre soll verhindern wenn man über 100 sachen drauf hat das sie dann nur eine stufe runter schaltet.Bist du schneller als 150 schaltet das getriebe nicht herunter,erst bei etwar 90 schaltet sie bei kick-down zwei stufen runter.Und auf stufe 3,2 oder 1 bleibt der gewälte gang drin egal was man macht,man kann den motor dann auch in den begrenzer klopen. Gruss Plaumi 320i (Es soll Pflaumi Heißen)."
...das heisst du kannst den automatikmotor nicht überdrehn in dem du wie beim schalter dich verschaltest.
Tja, beim e32 kann ich den Motor eigentlich sowieso nicht überdrehen, weil er einen Drehzahlbegrenzer bzw. eine Schubabschaltung hat. Wenn überhaupt, würde eine zu hohe Drehzahl nur für Millisekunden auftreten können.
Daher halte ich das für gar nicht mal so abwegig:
Zitat:
Zitat von knuffel
Naja.... es wäre ja auch vorstellbar, daß man den Wagen mal verleiht
an Sohnemann, Töchterchen etc....
...aber wiederum auch nicht für wirklich überzeugend, da der Verleiher des Autos sein Auto vielleicht auch mal normal fahren möchte und da wäre es wohl nicht praktisch, dafür erst mal das Modul zu suchen und auszusteckseln.
Alles andere was oben bei dem e30-Forum-Zitat hinter "normalerweise..." steht, kann ich leider nicht so recht nachvollziehen. Da müßte ich wohl erst mal ein paar Lektionen e30-Grammatik und e30-Wortwahl für Dummies belegen, damit ich überhaupt verstehe was gemeint sein könnte
Die Kickdown Sperre wird beim 4HP22H benötigt.
Alle anderen Getriebe die elektronisch geseteuert sind, benötigen diese Sperre nicht.
Beim E32 730iA M30 mit dem 4HP22H würde zum Beispiel das Getriebe auch bei 220km/h und Kickdown in den 3. Gang zurückschalten. Das würde aber Überdrehzahl für den Motor bedeuten. Um das zu verhindern gibt es dieses Steuergerät; Rückschaltsperre.
Schaltet man mit dem Wählhebel in 3 bei 220Km/h wird der 3. Gang auch eingelegt - selbst bei Überdrehzahl !
Steht auch in der Betriebsanleitung das dies tunlichst zu vermeiden ist !
Also laut BA meines 750 ist es wohl möglich, selbst bei z.B. 100km/h manuell auf Stufe 2 zu schalten, ohne daß das Getriebe dies tut! Erst wenn das Auto in einen Geschwindigkeitsbereich kommt, welcher der Fahrstufe 2 entspricht legt es diese ein und bleibt dann in der gewählten 2. Fahrstufe.
Also laut BA meines 750 ist es wohl möglich, selbst bei z.B. 100km/h manuell auf Stufe 2 zu schalten, ohne daß das Getriebe dies tut!
Du kannst mit dem EH Getriebe sogar bei 250km/h in den 1.Gang schalten, ohne das etwas passiert. Ich habe ja geschrieben das NUR DAS 4HP22H betroffen ist, da auch nur die Rückschaltung von 4 -> 3 oberhalb von 200km/h.
Alles klar! Also die einfachen Automatikgetriebe wie ich im 730 R6 habe - OHNE S/E/M Umschalter - die können das nicht erkennen? Das ist in der Tat gefährlich!