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BMW 7er, Modell E32 |
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13.06.2010, 09:52
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#11
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von Stiefelknecht
Hi,
wenn du den Schaden auch selbst reparierst,
das mit den Ersatzteilzuschlägen brauchst du dir nicht gefallen zu lassen.
Siehe hier,
ich hatte den Fall grade selber,
die Rechtssprechung ist zu diesem Fall eigentlich fast eindeutig!
MfG
Chris
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Das stimmt so nicht.
Es geht darum, dass z.B. eine freie Werkstatt für die Beschaffung originaler Ersatzteile einen Aufschlag von 10% verrechnen darf, schon um mögliche Unkosten (Transport, Einlagerung) zu decken.
Diese fallen aber bei Abrechnung nach Gutachten nicht an, ergo werden sie auch nicht bezahlt.
Und eben, die Rechsprechung ist da eindeutig.
Gruß
Mark
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13.06.2010, 10:23
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#12
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Ärmstes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: AT 220d XDrive
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Hi Sheriff,
dass stimmt so nicht,
ich hab meinen Schaden selber behoben,
dann haben die mir 281,-€ Ersatzteilzuschläge einbehalten,
daraufhin sendete ich folgendes Schreiben an die Vers. :
"Den durch Sie vorgenommenen Abzug v. €281,12 wird aus diversen Gründen nicht akzeptiert.
Rätselhaft ist wie Sie auf einen Abzug von 27,1% kommen.
Bitte beachten Sie die im Gutachten festgehaltene Erstzulassung des havarierten PKW und die Typenbezeichnung (BMW E32).
Ab 01.01.2010 übernimmt die BMW Group Classic die Teileversorgung für die Modellreihe E32. Dies bedeutet dass die Ersatzteile in kleinerer Auflage produziert werden und somit deren Preise steigen, teilweise erheblich.
Bei Abrechnung auf Basis fiktiver Reperaturkosten könnte dieser Umstand eher dazu führen, dass bei den Ersatzteilen ein weiterer Aufschlag zu berücksichtigen ist, hat doch der BGH in seinem wegweisenden Urteil 2003 entschieden, dass der Unfallverursacher den vollen Preis einer Werkstattreperatur zu erstatten hat und zwar unabhängig davon, ob und wie die Reparatur erfolgt.
Eine telefonische Rückfrage bei einem mir aus meiner früheren Berufstätigkeit jahrzehntelang bekannten Lörracher Verkehrsrechtsanwalt ergab, dass es kein Problem darstellt , bei dem örtl. Zuständigen AG Lörrach den Reperaturbetrag gemäss Gutachten einzuklagen.
Nachstehend eine kleine Rechtsprechungsübersicht :
Der Geschädigte hat im Rahmen der fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Ersatzteilaufschläge (OLG Düsseldorf v. 16.6.2008 AZ : I – 1U246/07 mit Verweis auf OLG Düsseldorf v. 25.601 , 1V126/00 = DAR 2002, 68 und KG Berlin v. 10.9.07, 22V 224/06).
Der zu ersetzende fiktive Schaden ergibt sich u. a. Auch aus den Ersatzteilzuschlägen (OLG Hamm v. 21.1.98, 13V 135/97).
Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Ersatzteilzuschläge und zwar unabhängig davon, ob er den Wagen vollständig, minderwertig oder überhaupt nicht repariert (LG Fulda v. 27.4.07, 1 S 29/07).
Ebenfalls zustimmend :
LG Köln v. 31.5.2006, 13 S 4/06
LG Aachen v. 7.4.2005, 6 S 200/04
LG Saarbrücken v. 25.9.2003, 2 S 219/02
LG Wiesbaden v. 7.6.2000, 10 S 81/99
LG Oldenburg v. 18.5.1999, 1 S 651/98
LG Heidelberg v. 15.12.1992, 3 O 139/92
sowie:
AG Ludwigshafen, AG Velbert,
AG Saarlouis, AG Hamburg,
AG Wuppertal, AG Leipzig
etc. etc. etc."
Daraufhin haben die mir schön brav die 281,-€ überwiesen
MfG
Chris
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leider keinen 740er mehr
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13.06.2010, 10:44
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.12.2007
Ort: Allgäu
Fahrzeug: e32 740, e30 325
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Hallo
die problemme hören ja nie auf... 
wie wärs wenn mal bei einem lackierer vorbeifährst und die nen schriftlichen kostenvoranschlag machen lässt. am besten wo noch irgendwas drin steht wegen "reperatur heckschaden" oder änliches. mit dem dokument kannst ja wieder zu deinem gutachter gehen...
gruß
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13.06.2010, 11:36
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.07.2008
Ort: Dortmund
Fahrzeug: E32-740i (Bj. 92/7), Suzuki GSX 750 (99)
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Zitat:
Zitat von carmesita
Er hat mich später angerufen und mir empfohlen,
ich solle doch sofort einen Rechtsanwalt einschalten da es vielleicht
sonst Probleme mit der Regelung des Schadens gäbe.
Er hat mir sogleich einen Rechtsanwalt empfohlen und das Original des Gutachtens dort hin gesendet.
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Ja ne, is klar. Und abends sind die beiden zusammen n Bier trinken gegangen
Aber mal zu Thema, ich hab bisher noch nie Probleme mit der generischen Versicherung gehabt oder davon gehört, wenn es darum ging den Schaden zu beheben (also nicht in die eigene Tasche mit der Kohle). Teilweise gibt es auf Firmen, die direkt mit der Versicherung abrechnen und gerade bei relativ kleinen Beträgen sind die Versicherungen darauf aus den Schaden schnell und unkopliziert zu regel.
Also, nach rücksprache mit der Versicherung, das Fahrzeug in eine vorher gemeinsam vereinbarte Werkstatt und fertig.
Oft gibt auch die eigene Versicherung Ratschläge!
Gruß
MArkus
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13.06.2010, 15:21
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#15
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von Stiefelknecht
Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Ersatzteilzuschläge und zwar unabhängig davon, ob er den Wagen vollständig, minderwertig oder überhaupt nicht repariert (LG Fulda v. 27.4.07, 1 S 29/07).
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Kannst mal sehen, man lernt nie aus....
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13.06.2010, 23:03
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2007
Ort: Schwaben
Fahrzeug: E32-750iA 11.88; E32-740iA Mitsubishi Pajero V25 3,5l 24V Geco
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Das mit den beiden (ReA. & Gutachter) ist auch noch so eine Geschichte die mich nervt, Hauptsache die haben ihr Geld.
Zuerst werde ich mal bei der Versicherung des Unfallgegners anrufen.
Sollte das nicht fruchten, werde ich mir ein Schreiben auf Basis des Beitrages von Stiefelknecht aufsetzen und der gegnerischen Vers. mailen und mir den kompletten restlichen Betrag einfordern, den sie abgezogen haben. Andernfalls bringe ich das KFZ zu meiner örtlichen BMW-Vertretung zur Reparatur.
Mich ärgert, wenn ich das lese das sich der Rechtsanwalt der Geschädigten
einfach diesen Betrag hat abziehen lassen.
Gruß Erwin
Geändert von carmesita (14.06.2010 um 10:29 Uhr).
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13.06.2010, 23:20
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#17
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livin´ on a rig
Registriert seit: 29.09.2009
Ort: Bei Hannover
Fahrzeug: Jeep ZJ 318cui, E38 M62B44 LPG & Jeep YJ
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Zitat:
Zitat von carmesita
Das mit den beiden (ReA. & Gutachter) ist auch noch so eine Geschichte die mich nervt, Hauptsache die haben ihr Geld.
Zuerst werde ich mal bei der Versicherung des Unfallgegners anrufen.
Sollte das nicht fruchten, werde ich mir ein Schreiben auf Basis des Beitrages von Stiefelknecht aufsetzen und der gegnerischen Vers. mailen und mir den kompletten restlichen Betrag einfordern, den sie abgezogen haben. Andernfalls bringe ich das KFZ zu meiner örtlichen BMW-Vertretung zur Reparatur.
Mich ärgert wenn ich das lese das sich der Rechtsanwalt der Geschädigten
einfach diesen Beitrag hat abziehen lassen.
Gruß Erwin
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ich würd das "old school" mit Einschreiben machen...
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- 87´er Jeep Wrangler YJ
- 96´er Jeep Grand Cherokee 318cui V8
- 96´er BMW E38 M62B44 LPG
- 90´er BMW E32 M30B30 LPG
- 81´er Vespa P135X
- 90´er Hymer Eriba Nova 531
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14.06.2010, 07:01
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#18
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Ärmstes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: AT 220d XDrive
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Zitat:
Zitat von falkili
ich würd das "old school" mit Einschreiben machen...
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 So hab ich das auch gemacht...
MfG
Chris
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16.06.2010, 11:45
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2007
Ort: Schwaben
Fahrzeug: E32-750iA 11.88; E32-740iA Mitsubishi Pajero V25 3,5l 24V Geco
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Ich habe Neuigkeiten.
Ich habe am Montag die Versicherung angerufen und ihnen geschildert das ich mit der Höhe der Reparaturkosten und mit den Abzügen nicht einverstanden bin.
Mir wurde darauf hin angeboten das die VS einen Gutachter vorbei schickt und er den Schaden begutachtet.
Bei mir kommt jeden Dienstag ein Sachverständiger der KÜS um meine HUs im
Haus abzunehmen. Ich habe ihn den Schaden des Heckbleches anschauen lassen und um seine Meinung gebeten. Er siedelte den Schaden im 4-stelligen Bereich an, was nach seiner Aussage auch kein Problem gegenüber der VS gewesen wäre.
Heute kam der Anruf der VS.
Sie schicken mir keinen Gutachter, da der Schaden max. 100,- Euro über
den im Gutachten angegebenen Betrag liegt.
Die Begründung war das sie mit dem RA und dem Gutachter der Geschädigten telefoniert haben und zu diesem Ergebnis gekommen sind.
Desweiteren muß ich den Gutachter kontaktieren, sobald der Heckschaden instandgestzt wird und ihn vor Instandsetzung vorbei kommen lassen,
quasi als Wachhund, so verstehe ich es zumindest.
Es fallen auch keine Leihfahrzeug oder Nutzungsausfall Gebühren an, da das KFZ zum Unfallzeitpunkt nicht angemeldet war.
Ich wäre jetzt noch einmal um Tipps sehr dankbar.
Gruß Erwin
Geändert von carmesita (16.06.2010 um 11:57 Uhr).
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16.06.2010, 12:15
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2007
Ort: Schwaben
Fahrzeug: E32-750iA 11.88; E32-740iA Mitsubishi Pajero V25 3,5l 24V Geco
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Was ich eigentlich wissen will, muß ich den Gutachter vor Beginn der Reparatur vorbei kommen lassen, was ja auch wieder Zeit kostet
und wo darf ich das Auto zur Karosserieinstansetzung hin bringen, Hinterhofhändler....BMW-Vertragshändler.....Lackierer, vernünftige Reparatur oder LowBudget?
Sorry, für meine Satzbildung, aber in der war ich noch nie berühmt.
Ich habe auch gerade einen dicken Hals.
Erwin
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