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BMW 7er, Modell E32
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Alt 14.07.2004, 15:16   #1
Newbie
D´r Schwoabaseggel
 
Benutzerbild von Newbie
 
Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.03/90
Ärger Neue Horrormeldung

Hallo Fans,

vor einer Stunde hat die Werkstatt angerufen! "Sie haben doch neuen TÜV bekommen?" - "JA" - "Verstehe ich nicht, die Bremsscheiben und Bremsklötze sind völlig runter!" - "Ich baue die Stoßdämpfer ein, auf der Rechnung wird aber vermerkt -Fahrzeug nicht verkehrstauglich-"!

Am 22.05.2004 hat die Familie das Fahrzeug gekauft. Unter anderem weil TÜV neu und folgende Neuteile verbaut sein sollten: Neue Bereifung (Sommer), Bremsscheiben + Beläge + Handbremse vo. u. hi, Gummilager beider Druckstreben + Koppelstangen, Wasserpumpe - Wasserkühler

o.K. Bremsen neu habe ich in Auftrag gegeben -hilft ja nix Töff Töff muß ja verkehrstauglich sein-. Aber jetzt natürlich die Frage soll ich den Wagen behalten oder ist es besser den Wagen mit Schadenersatz zurückzugeben. Helft mir mal bei der Entscheidung!

Gruß
Martin
Newbie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2004, 15:52   #2
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Hast Du das alles schriftlich?!
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Alt 14.07.2004, 16:44   #3
chatfuchs
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von chatfuchs
 
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
Standard

Wenn Du das beweisen kannst - dann ist er wohl dran. Im Grunde kannst Du Dir dann ja einen grossen Teil der Kosten zurück holen. Hoffe nur in Deinem Interesse das die guten Scheiben/Beläge nun verwendet wurden.

Gruss
Frank
chatfuchs ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2004, 16:54   #4
Beatsurfer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Beatsurfer
 
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
Standard

Wenn Du die Zusicherung der neuen Bremsen von Deinem Verkäufer schriftlich hast (Du es also beweisen kannst) lass Dir von der Werkstatt den Zustand der Bremsen schriftlich bestätigen und heb die Teile für eine möglicherweise nötige spätere Begutachtung auf. Dann kannst Du Deinen Verkäufern die Kosten für die neuen Bremsen in Rechnung stellen (Haftung für zugesicherte Eigenschaften), wenn es nach den Umständen ausgeschlossen werden kann, dass innerhalb dieser kurzen Zeit die Bremsen etwa durch eine besondere Inanspruchnahme von Dir verschlissen sein könnten.

Wenn die nicht zahlen: nimm einen Anwalt
__________________
Gruss

Beatsurfer
Beatsurfer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2004, 17:14   #5
Newbie
D´r Schwoabaseggel
 
Benutzerbild von Newbie
 
Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.03/90
Beitrag John McClane, chatfuchs, Beatsurfer

Ja, habe ich alles "schwarz auf weiss". Mir stellt sich halt die Frage des Vertrauens in das Auto.

1. Spur vermessen - festgestallt daß Stoßdämpfer defekt
2. Drosselklappe(n) defekt
3. Reparatur Stoßdämpfer - festgestellt dass Bremsscheiben und -klötze völlig runter sind
4. defekte Mittellager bzw. defekte Lagergummis vom Getriebe

Ist das dann alles oder nur die Spitze des Eisberges!? Ich weis ja dass das Töff Töff nichts dafür kann. Zudem habe ich schon angefangen kleinere Feinheiten wie Austausch Telefonablage, dunkle Blinker vorne und schwarze Rückleuchten zu realisieren.
Newbie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2004, 17:25   #6
Micky
WTF
 
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
Standard

...es ist natürlich nicht unmöglich seine Bremsen in knapp 1,5 Monaten niederzureiten(vorrausgesetzt Deine Werkstatt wollte nicht die schnelle Mark an Dir machen und hat Dich angelogen)....wie bist Du denn gefahren ?.....

..ansonsten.... ab zum Anwalt...wegen arglistiger Täuschung des Verkäufers...
Micky ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2004, 17:41   #7
Newbie
D´r Schwoabaseggel
 
Benutzerbild von Newbie
 
Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750i (E32) Bj.03/90
Standard km-Leistung seit Übernahme

Überführung von der Tochter von Freiburg nach Berlin auf der Autobahn (nicht über 200 km/h). Im Stadtverkehr etwa 600 km (verkehrsgerecht).
Newbie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2004, 18:40   #8
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Newbie

hast du die Augen geschlossen beim Kauf?
den Zustand der Bremsen sehe ich auf einen Blick. Und wenn man selbst keine Ahnung hat, nimmt man sich jemanden mit.

ich hätte nichts investiert sondern die karre zurückgegeben. wer weiss was noch kommt. stimmen die km???

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2004, 18:49   #9
Dr. Kohl
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
Daumen nach unten

Genau! Finger reinstecken und tasten. Kommt vom Schwierigkeitsgrad gleich nach der Beurteilung des Reifenprofiles!

Zitat:
Zitat von JB740
hast du die Augen geschlossen beim Kauf?
den Zustand der Bremsen sehe ich auf einen Blick. Und wenn man selbst keine Ahnung hat, nimmt man sich jemanden mit.

ich hätte nichts investiert sondern die karre zurückgegeben. wer weiss was noch kommt. stimmen die km???

gruss jürgen
Dr. Kohl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2004, 19:15   #10
ReneausE
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.12.2003
Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
Standard

Also ich kann es mir nicht vorstellen das neue Bremsscheiben und Klötze nach wenigen tausend KM "völlig runter" sind ... Seitenschlag wäre sicher möglich, kenne ich ja auch aus eigenen Erfahungen ... aber abgenutzt sind sie deswegen ja nicht !

Pass bloß auf das die Werkstatt die Teile nicht entsorgt ... die brauchst Du in jedem Fall ! ( ... um wem auch immer auf den Zahn zu fühlen ... dem Verkäufer oder Deiner Werkstatt ... )

Sollte es sich bestätigen das die Angaben unwahr sind, liegt ja ganz klar Betrug vor.
Wobei ich davon ausgehe, daß es Dir letztlich nur um Schadenersatz geht wie ?

Würde dann die Kosten der Rep. dem Verkäufer in Rechnung stellen, und um eine entsprechende "Entschädigung" bitten ... mit dem Hinweis auf weiterer rechtliche Maßnahmen ...

Traurig ... aber immer wieder wahr ...

Die Fahrt zum TÜV/DEKRA-Stützpunkt vor dem Kauf - selber mit dem Objekt der Begierde - wird immer mehr zur Pflicht !

Ich hoffe es verdirbt Dir nicht die "Freude am Fahren" !!
ReneausE ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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