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24.01.2012, 14:51
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#1
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Schaltgetriebefetischist
Registriert seit: 09.04.2011
Ort: Mitterharthausen bei Straubing
Fahrzeug: E32-730i R6 M30 Schalter (03.89)
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Parkschaden...Probleme mit der Versicherung..
Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit der gegnerischen Versicherung.
Folgendes ist passiert:
Vor ca. 3 Wochen parkte ich meinen Wagen auf einem Aldi-Parkplatz, dabei entglitt einem älteren Herrn zwei mal seine Fahrertür(sehr starker Wind). Diese knallte gegen meinen Kotflügel und zerschrammte ihn bis aufs blanke Blech incl. Delle genau an der Zierkante.
Er gab alles zu und entschuldigte sich.
Ich für zu  und ließ einen Kostenvoranschlag machen.
Der Nettobetrag beläuft sich auf ca. 900€ diesen reichte ich der Versicherung ein incl. genauer Bebilderung. Ich wollte mir auch nur den Nettobetrag auszahlen lassen und alles selber richten.
Nun zum Problem:
Die gegnerische Versicherung rief mich heute an und sagte sie wollen einen Sachverständigen vorbei schicken der sich den Schaden noch mal ansieht und ein Gutachten über das Fahrzeug erstellt mit Restwert, Schadenswert, Wiederbeschaffungswert usw...
Da ich keinen Sachverständigen von denen haben will sagte ich das ich selber ein Gutachten in Auftrag gebe wenn sie es wollen.
Darauf meinte die nette Dame am Telefon das ich das gerne machen könnte sie aber auch dieses Gutachten überprüfen müssen und zwar an meinem Wagen mit ihrem Sachverständigen 
Meine Frage nun ist das richtig?? bzw. wie sollte ich weiter vorgehen?
Ist mein erster Schaden und ich habe leider keine RSV.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG
Dennis
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24.01.2012, 15:28
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#2
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Es gibt Reis, Baby
Registriert seit: 10.12.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-740iL (seit 05.09.2001), PD: 30.08.1993, EZ: 01.07.94, ASC+T, Niveauregulierung
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Als Geschädigter hast du die freie Wahl wer das Gutachten machen soll. Wenn du also ein Gutachten in Auftrag gibst und es zur Versicherung des Schädigers schickst ist das ok. Die werden das bestimmt intern überprüfen, aber werden sicher dein Fahrzeug dazu nicht sehen müssen. Die Kosten für das Gutachten müssen die natürich auch erstatten.
Wo ist eigentlich dein Problem? Bis 130% vom Restwert des Fahrzeugs kannst du doch reparieren lassen, wenn du das Fahrzeug dann noch mindestens 6 Monate fährst.
Ach ja, ob du das willst oder nicht, du bekommst bei Abrechnung nach Gutachten/Kostenvoranschlag immer nur den Nettobetrag 
__________________
Gruß Tom
Suche:- Hintere Tür (iL), Beifahrerseite, bevorzugt in Sterlingsilber Metallic (244), aber vor allem rostfrei
- 2. Ordner (Kapitel 6300.0 bis 8500.0) der Prüfanleitung Fahrzeugelektrik/-elektronik, Baureihe 7 - E32, Modelljahr 93/94
Die Öffentlich-Rechtlichen machen sich in jede Hose, die man ihnen hinhält, und die Privaten senden das, was darin ist.
Dieter Hildebrandt
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch
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24.01.2012, 16:28
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#3
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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In jedem Fall hat die Versicherung natürlich das Recht, den Schaden zu begutachten.
Hättest du gleich einen Gutachter beauftragt und das Fahrzeug bereits instandgesetzt, hätte die Versicherung natürlich Pechgehabt. Das Gutachten dient auch der Beweissicherung.
Gruß
Mark
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24.01.2012, 16:36
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#4
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Mr. Diesel
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Zitat:
Zitat von Sheriff
In jedem Fall hat die Versicherung natürlich das Recht, den Schaden zu begutachten.
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Ganz genau... Allerdings müssen die ja grad arge Bedenken haben übern Tisch gezogen zu werden wenn sie bei der lächerlichen Summe ZWEI Gutachter zahlen
Kommt mir bisschen spanisch vor. Solche Peanuts werden normal bezahlt und gut ist. Im Gegenteil, die sind gottfroh wenn keinen Gutachter holst.
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24.01.2012, 16:50
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#5
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Die Geschichte liest sich aber auch eigenartig. (Womit ich dem TE nichts unterstellen möchte!) War der Verursacher bereits scheintot, oder weshalb haut der zwei (!!) Mal die Tür vors Auto?! Ist ja ähnlich bescheuert, wie die Leute, die ein zweites Mal durch die Radarfalle fahren, um zu gucken ob es das erste Mal wirklich geblitzt hat..
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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24.01.2012, 16:53
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#6
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Die haben doch ne Meise...aber wenn die das so haben wollen:
Ab zum Anwalt, Gutachten und durchsetzen. Kostet Dich keinen Pfennig, der Schaden ist hoch genug.
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24.01.2012, 18:26
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#7
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Nicht mehr so aktiv hier!
Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Hessen / Kreis Bergstraße
Fahrzeug: 7/1 E32 735iA 06/1988 IHKA
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Hallo erstmal,
Warum müssen nur mansche Menschen immer alles kompliziert machen?
Las doch einfach den Gutachter der Versicherung sein Gutachten erstellen und wenn dir dies dann nicht gefällt, einfach ein gegen Gutachten erstellen und gut.
Die Versicherung hat das Recht einen eigenen Gutachter zu schicken.
Wenn du einen eigenen Gutachter beauftragst ohne dies mit der Versicherung abzustimmen müssen sie diesen nicht zahlen.
Grüße Chio.
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24.01.2012, 19:19
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#8
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Die wollen nicht den teuren Stundensatz vom  auszahlen, sondern nur den Stundensatz einer normalen Freien Werkstatt.
Läßt du das Auto beim  machen, dann zahlen die das dann auch, nur hast du nichts davon.
Es gibt auch ein Gerichtsurteil, dass die das dürfen.
Das Problem hatte ich auch voriges Jahr.
http://www.7-forum.com/forum/12/heut...ght=br%F6tchen
__________________
Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
Geändert von Nilson (24.01.2012 um 19:33 Uhr).
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24.01.2012, 20:10
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#9
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Schaltgetriebefetischist
Registriert seit: 09.04.2011
Ort: Mitterharthausen bei Straubing
Fahrzeug: E32-730i R6 M30 Schalter (03.89)
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Hi,
habe mit einem Gutachter telefoniert der macht morgen ein Gutachten.
Habe ihm auch erzählt was die Dame am Telefon gesagt hat und er meinte das dass bei manchen Versicherungen Methode ist sowas zu erählen damit man den Versicherungseigenen Gutachter nimmt der natürlich zum Vorteil für die Versicherung arbeitet. Ich werde mich aber morgen noch genauer mit ihm unterhalten. Genaueres kann ich morgen sagen.
Die Dame meinte ja auch das es viel schneller für mich gehen würde wenn ich ihren Gutachter mein Auto zeige.
@ E66-Fan
Nein Scheintot war er noch nicht  . An diesem Tag war ein ziemlich starker Wind und ihm entglitt beim austeigen seine Tür und diese knallte gegen meinen Kotflügel. Dann steigte er aus und sah sich den Schaden. Ich kam dann dazu und fragte was passiert sei, er gestand sein Missgeschick und bat mich bei ihm am Beifahrersitz einzusteigen um die Daten auszutauschen (es regnete auch). Als er dann auch einsteigen wollte entglitt ihm dann die Tür ein zweites mal und ich konnte mir dann ein genaues Bild vom Tathergang machen  .
@ asscon
Das mit dem Nettobetrag war mir schon klar. Trotzdem danke
Danke für die vielen Antworten...
LG
Dennis
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24.01.2012, 20:47
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#10
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Schaltgetriebefetischist
Registriert seit: 09.04.2011
Ort: Mitterharthausen bei Straubing
Fahrzeug: E32-730i R6 M30 Schalter (03.89)
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Zitat:
Zitat von warp735
Ganz genau... Allerdings müssen die ja grad arge Bedenken haben übern Tisch gezogen zu werden wenn sie bei der lächerlichen Summe ZWEI Gutachter zahlen
Kommt mir bisschen spanisch vor. Solche Peanuts werden normal bezahlt und gut ist. Im Gegenteil, die sind gottfroh wenn keinen Gutachter holst.
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Wie gesagt hab mein Auto geparkt, es wurde beschädigt, Daten ausgetauscht, am selben Tag noch zur BMW-Niederlassung Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben und diesen dann bei der Versicherung eingereicht. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Dame meinte halt bei dem Baujahr des Fahrzeugs müssen wir erst den Wiederbeschaffungswert ermitteln und den Restwert des Fahrzeugs. ( Was ich ja nachvollziehen kann).
Deshalb wollte sie gleich einen Termin machen wann der Gutachter kommt.
Ich sagte ihr dann das ich einen eigenen Gutachter beauftragen werde. Worauf sie sagte das dieses Gutachten erst mal geprüft werden müsste und dazu wiederum Ihr Gutachter vorbei kommen müsste. Und es für mich doch einfacher und schneller wäre Ihren Gutachter zu nehmen.
Mir geht es auch nicht darum möglichst viel Kohle raus zu schlagen.
Bloß wenn es um Sachen wie Wiederbeschaffungs- und Restwert geht will ich nicht undbedingt einen Gutachter haben der für die gegenerische Versicherung arbeitet.
LG
Dennis
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