


BMW 7er, Modell E32 |
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11.08.2008, 20:58
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.03.2007
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E60 545i SMG
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Xenon HID mit sehr kleinen Vorschaltgeräten
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11.08.2008, 21:11
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#2
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750i powered by ROTTALER2
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
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Zitat:
Zitat von Alfi155
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aber,was hilft dir das kleinste Vorschaltgerät,wenn es keine Prüfnummer hat
und du es nicht eingetragen bekommst.
Viele Grüsse
Peter
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11.08.2008, 21:14
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#3
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BastardOperatorFromHell
Registriert seit: 21.08.2006
Ort: Nähe KA (Großherzogtum Baden)
Fahrzeug: E32 730iA K V8(M60B40) Prod. Tag 16-10-1992 und MB S212 350CDI 4-Matic
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__________________
Schorsch - sorgt für Bluthochdruck
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11.08.2008, 21:18
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#4
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750i powered by ROTTALER2
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
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Zitat:
Zitat von Schorsch
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Ja, mit so einer kleinen Veränderung durfte ein Bekannter von mir kürzlich
mal mit Taxi nach Hause fahren,da ihm der Polizist ganz einfach den
kleinen Stempel vom hinteren Kennzeichen abgekratzt hat.
Viele Grüsse
Peter
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11.08.2008, 22:06
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#5
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Zitat:
Zitat von peter becker
Ja, mit so einer kleinen Veränderung durfte ein Bekannter von mir kürzlich
mal mit Taxi nach Hause fahren,da ihm der Polizist ganz einfach den
kleinen Stempel vom hinteren Kennzeichen abgekratzt hat.
Viele Grüsse
Peter
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Der Polizist sollte mir mal über den Weg laufen......... 
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11.08.2008, 22:10
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#6
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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Zitat:
Zitat von peter becker
...der Polizist ganz einfach den
kleinen Stempel vom hinteren Kennzeichen abgekratzt hat.
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Darf ich einfach mal in den Raum stellen, daß du dein Haus nicht extra abschließt, sondern nur ins Schloss fallen lässt. Wenn dem so ist; Wer ist da im Falle der anwesendheit der Rennleitung der Dümmere? Das Pikerl für 4,10 oder eine Hausrat die nicht zahlt.
ps
der anti-punktsammler-fred für führerscheinanfänger wird denmächst vom Swordfisher eröffnet 
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12.08.2008, 04:43
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#7
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Gast
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Zitat:
Zitat von peter becker
Ja, mit so einer kleinen Veränderung durfte ein Bekannter von mir kürzlich
mal mit Taxi nach Hause fahren,da ihm der Polizist ganz einfach den
kleinen Stempel vom hinteren Kennzeichen abgekratzt hat.
Viele Grüsse
Peter
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Plaketten habe ich da noch nie abgekratzt, sehr wohl aber die Weiterfahrt untersagt. Ich habe auch bei ganz gravierenden Mängeln Fahrzeuge sichergestellt.
Wer Gasentladungslampen nachrüsten will, ist nun mal gewissen Spielregeln unterworfen.
Hat jemand keine aLWR und SWRA und kommt es dann zu einer Blendung des Gegenverkehrs, ist das eine Gefährdung.
Der Spass kostet 50-75 Euro und 3 Punkte für Führer/Halter.
Zudem ist die Leuchte ein bauartgenehmigtes Teil,welches nicht verändert werden darf.
Eine Veränderung eines solchen Teils kann nicht durch eine Einzelabnahme legalisiert werden, da der aaS keine neue Bauartgenehmigung erteilen darf.
Wenn ich also einen 735i sehe, der Xenonscheinwerfer hat, werde ich skeptisch, ist doch logisch  .
Zitat:
Zitat von Alfi155
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Der Verkäufer weist auf § 50 (10) StVZO hin.
Allerdings muß dann auch die komplette Leuchteneinheit geändert werden, sprich es müßen Leuchten verbaut werden, die für Gasentladungslampen ausgelegt sind. Das sind NICHT die, wo derzeit Deine H1- Leuchtmittel drin stecken.
Vgl. hierzu § 22a (1) Nr. 7 StVZO.
Geändert von John McClane (12.08.2008 um 04:49 Uhr).
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12.08.2008, 08:05
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.03.2007
Ort:
Fahrzeug: 730 iA R6 PD 06 / 1987 und 750 iL PD 08/89 EZ 10/89
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@ John McClane
Nun ja, wenn man deine Beiträge bei copzone liest, dann weiß man ja Bescheid! Deine Kollegen holen dich ja sogar , wenn sie sich bezüglich technischer Sachen nicht sicher sind! Sicherlich besser, man läuft / fährt dir nicht über den Weg! Mal ohne Quatsch: Wenn dich ein Auto nicht gerade blau oder lila anblinzelt, woher weißt du dann, obs XENON ist, welches nachgerüstet wurde? Es gibt ja auch Autos, wo die Fassung nicht soooo gut zu sehen ist und man erst das halbe Auto auseinandernehmen muß um da ran zu kommen, bzw. die Glühlampe zu wechseln.Was dann? Untersagt ihr dann auf Verdacht die Weiterfahrt? Das könnte teuer werden, da in diesem Falle Sachen wie Verbotsirrtum usw. nicht greifen! Interessant! MfG
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11.08.2008, 21:21
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#9
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Gast
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Zitat:
Zitat von Alfi155
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Es wäre mir lieber gewesen Du hättest gepostet:
Leute seht mal! In Ebay gibt E32 Frontscheinwerfer mit integrierter SWR und LWR welche ein E1-Prüfzeichen besitzen und damit Problemlos eingetragen werden. Erwähnte ich das sie nur reingeklippst werden so das das der Umbau ca. 2 Min dauert? Jedenfalls kosten sie 99€ und ein Tüv-Gutschein ist auch dabei damit die Eintzragung kostenlos ist.
*fg* Das wäre doch mal ein Alarm-Posting ^^
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11.08.2008, 21:27
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.03.2007
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E60 545i SMG
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Die ganze Xenon-HID Geschichte ist doch eh nie zugelassen, TÜV auf Vorschaltgerät hin oder her. Meine großen für 55€ sind zwar TÜV geprüft aber eingetragen bekomme ich das sicher trotzdem nicht. Auch mit der vorhandenen SRA und Niveau nicht.
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