


BMW 7er, Modell E32 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
23.12.2002, 12:54
|
#1
|
inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 23.09.2002
Ort: Wien
Fahrzeug: XJR 1300, 735iA
|
Gewärleistung bei Werksfehler!
Ich habe das Problem das mein Tacho bei 299960km stehen geblieben ist!
Da Problem kennen warscheinlich einige von euch weil es hier schon öfters behandelt wurde.
Ich würde sagen das ist eindeutig ein Werksfehler und müsste von BMW kostenlos behoben werden!
BMW sieht das aber anders und meint das die Platine meiner Instrumentenkomb kaputt ist. Zu den Vorwürfen das dieser fehler bei mehreren Fahrzeugen dieses Alters und immer beim gleichen km stand auftritt meint BMW
das sei nur Zufall!
Auf gut Deutsch BMW will davon nix wissen!
Wie seht ihr das!
|
|
|
23.12.2002, 12:58
|
#2
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
|
Du kannst ja schlecht nach 10 Jahren so etwas noch reklamieren! Dann hätte die PC Industrie es zum Jahr 2000 Wechsel auch schwer gehabt. Jeder alte PC ... der nicht mit dem 4 Stelligen Datum zurecht kommt - hätte dann Umsonst getaucht werden sollen ? ... freu Dich lieber das der Wagen diese Kilometer erreicht hat! Ist doch wirklich was.
Gruss
Frank
|
|
|
23.12.2002, 13:02
|
#3
|
inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Traunreut / Chiemsee :-)
Fahrzeug: BMW 730iA V8
|
Jep ich muß da Chatfuchs zustimmen.
Eine Gewärleistung nach 10 Jahren geht schon weit über kulanz hinaus 
|
|
|
23.12.2002, 13:03
|
#4
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
|
Das Spielchen hatten wir schon mal hier im Forum.
Es ist ganz eindeutig NICHTS in Deinem Instrument defekt, sondern das ist ein "eingebauter" Fehler.
Dieser ist laut BMW aber Stand der Technik damals gewesen.
Und BMW bietet ja auch eine Lösung an:
Kauf Dir ein neuen "KM-Zähler". ... aber DU must zahlen..
BMW sieht hier kein Handlungsbedarf.
... kanst Das Ding ja mal suchen gehen....
(Oben links die Suchen-Funktion)... Stichwörter: VERSTECKTER FEHLER GEWÄHRLEISTUNG.
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
|
|
|
24.12.2002, 14:10
|
#5
|
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
|
Hi !
Zitat:
Orginal gepostet von chatfuchs
Du kannst ja schlecht nach 10 Jahren so etwas noch reklamieren!
|
Da liegst Du (wenn ich mich nicht arg irre) aber falsch ! Denn hierbei handelt es sich offensichtlich um einen versteckten Mangel ! Versteckte Mängel kann man bis zu 30 Jahren nachdem der Kaufvertrag gemacht wurde noch geltend machen !
Ciao
Andreas
|
|
|
24.12.2002, 14:39
|
#6
|
inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Traunreut / Chiemsee :-)
Fahrzeug: BMW 730iA V8
|
Ich hab mal ein wenig geschaut .. gefunden hab ich das hier...
wobei ich nicht die AGB´s von BMW kenne ...
Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im Übrigen in zwei Jahren.
Ich selber bin nun kein Jurist .. deswegen weiß ich nicht welcher hier zutreifft .. nr. 2 mit sicherheit nicht .. entweder 3 oder 1
Aber du könntest Recht haben mit 30 Jahren ... wiegesagt kommt auch noch auf die AGB´s von BMW an.
Gruß
Alex
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|