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BMW 7er, Modell E32
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Alt 23.12.2002, 12:54   #1
real_hawk2
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Registriert seit: 23.09.2002
Ort: Wien
Fahrzeug: XJR 1300, 735iA
Standard Gewärleistung bei Werksfehler!

Ich habe das Problem das mein Tacho bei 299960km stehen geblieben ist!

Da Problem kennen warscheinlich einige von euch weil es hier schon öfters behandelt wurde.

Ich würde sagen das ist eindeutig ein Werksfehler und müsste von BMW kostenlos behoben werden!

BMW sieht das aber anders und meint das die Platine meiner Instrumentenkomb kaputt ist. Zu den Vorwürfen das dieser fehler bei mehreren Fahrzeugen dieses Alters und immer beim gleichen km stand auftritt meint BMW
das sei nur Zufall!

Auf gut Deutsch BMW will davon nix wissen!

Wie seht ihr das!

real_hawk2 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2002, 12:58   #2
chatfuchs
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von chatfuchs
 
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
Standard

Du kannst ja schlecht nach 10 Jahren so etwas noch reklamieren! Dann hätte die PC Industrie es zum Jahr 2000 Wechsel auch schwer gehabt. Jeder alte PC ... der nicht mit dem 4 Stelligen Datum zurecht kommt - hätte dann Umsonst getaucht werden sollen ? ... freu Dich lieber das der Wagen diese Kilometer erreicht hat! Ist doch wirklich was.

Gruss
Frank
chatfuchs ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2002, 13:02   #3
WebDevil
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Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Traunreut / Chiemsee :-)
Fahrzeug: BMW 730iA V8
Standard

Jep ich muß da Chatfuchs zustimmen.

Eine Gewärleistung nach 10 Jahren geht schon weit über kulanz hinaus
WebDevil ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2002, 13:03   #4
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Das Spielchen hatten wir schon mal hier im Forum.

Es ist ganz eindeutig NICHTS in Deinem Instrument defekt, sondern das ist ein "eingebauter" Fehler.
Dieser ist laut BMW aber Stand der Technik damals gewesen.
Und BMW bietet ja auch eine Lösung an:
Kauf Dir ein neuen "KM-Zähler". ... aber DU must zahlen..

BMW sieht hier kein Handlungsbedarf.
... kanst Das Ding ja mal suchen gehen....
(Oben links die Suchen-Funktion)... Stichwörter: VERSTECKTER FEHLER GEWÄHRLEISTUNG.
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2002, 14:10   #5
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Hi !
Zitat:
Orginal gepostet von chatfuchs
Du kannst ja schlecht nach 10 Jahren so etwas noch reklamieren!
Da liegst Du (wenn ich mich nicht arg irre) aber falsch ! Denn hierbei handelt es sich offensichtlich um einen versteckten Mangel ! Versteckte Mängel kann man bis zu 30 Jahren nachdem der Kaufvertrag gemacht wurde noch geltend machen !


Ciao
Andreas
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2002, 14:39   #6
WebDevil
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Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Traunreut / Chiemsee :-)
Fahrzeug: BMW 730iA V8
Standard

Ich hab mal ein wenig geschaut .. gefunden hab ich das hier...

wobei ich nicht die AGB´s von BMW kenne ...

Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im Übrigen in zwei Jahren.


Ich selber bin nun kein Jurist .. deswegen weiß ich nicht welcher hier zutreifft .. nr. 2 mit sicherheit nicht .. entweder 3 oder 1

Aber du könntest Recht haben mit 30 Jahren ... wiegesagt kommt auch noch auf die AGB´s von BMW an.

Gruß
Alex
WebDevil ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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