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BMW 7er, Modell E32
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Alt 03.02.2004, 07:28   #1
tntx
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.09.2002
Ort: Minden
Fahrzeug: E32 12/91 750i
Standard Das Lenkdings mal wieder

Moin moin.

Ich will dieses Lenkrad in meinen 91er 750 mit Airbag schrauben. Geht das? Passt das so ohne weiteres? Hat da jemand Erfahrungen? Wie muss ich den Aribag stillegen, und was muss ich beachten?
tntx ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 07:32   #2
Ati 735i
Mitglied
 
Registriert seit: 30.09.2003
Ort: Pansdorf-Ostholstein
Fahrzeug: e32 735i
Standard

Moin.

Ich weiss, es hilft dir nicht viel weiter aber ich hab den auch in unser Wagen. ist allerdings 735i hat aber auch Airbag(extra) gehabt.

Gruss
Attila
Ati 735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 08:28   #3
manytec
Druck-voll
 
Benutzerbild von manytec
 
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: BMW e28 im umbau.../Renault Espace V6
Standard

Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob du ein Airbaglenkrad gegen eins ohne einfach so tauschen darfst....

mfg Oliver
manytec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 08:45   #4
Crazy
Mitglied BMW7er-Club
 
Benutzerbild von Crazy
 
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
Standard

Zitat:
Original geschrieben von manytec
Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob du ein Airbaglenkrad gegen eins ohne einfach so tauschen darfst....

mfg Oliver
Ich würde es auch nicht tun!

Ich habe in dem 735 auch einen Airbag - und es ist einfach ein Stück mehr Sicherheit - sowas werde ich weder ausbauen noch stillegen. Jedenfalls nicht nur um der Optik Willen.

Aber das muss jeder selbst wissen.

Gruß Norbert
Crazy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 09:10   #5
freak
the real freak since 2002
 
Benutzerbild von freak
 
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Standard Re. » Das Lenkdings mal wieder »

Hallo ...


Ein vorhandenes Airbaglenkrad kann gegen eins ohne Airbag getauscht werden, muss aber nach dem Wechsel aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden - übrigens, das Lenkrad passt ...

Ob es sinnvoll wäre, ist dahingestellt ...


Gruss @freak ...
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
freak ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 14:04   #6
Herbie01
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Herbie01
 
Registriert seit: 21.08.2002
Ort: Nord-Münsterland
Fahrzeug: 730I V8 E32 Tartarini LPG
Standard

Genau, kann Freak nur zustimmen.

Da der Airbag teil der ABE des Kfz ist, muss bei Stillegung des Airbags, zwingend der Ausbau eingetragen werden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Ob das aber ein Gutachter macht ?
Ich würde mich vorher informieren, es könnte ganz dumm kommen und die Krankenkasse im falle eines Unfalls ein Verschulden deinerseits unterstellen, da Du ja nicht alle Möglichkeiten genutzt hast, die Verletzungen vermieden hätten.

Gruß
Ralph
Herbie01 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 15:12   #7
tntx
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.09.2002
Ort: Minden
Fahrzeug: E32 12/91 750i
Standard joa

Is schon richtig, Sicherheitstechnisch ist das ein Poblem.
Eintragen lassen tue ich es nicht, mir ging es um die technische Seite. Was muss ich mit dem bc machen, der wird sicherlich meckern.
tntx ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 15:23   #8
Herbie01
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Herbie01
 
Registriert seit: 21.08.2002
Ort: Nord-Münsterland
Fahrzeug: 730I V8 E32 Tartarini LPG
Standard

Glühlampe aus der Kombi raus und er meckert nur noch still vor sich hin.

Gruß
Ralph
Herbie01 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 15:23   #9
gandalf
U2U Geheimhalter
 
Benutzerbild von gandalf
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
Standard

Wenn es schön beim Tüv probleme wegen Airbagleuchte gibt kann ich mir nicht vorstellen das man den Ausbau vom Airbag eingetragen bekommt. Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubniß und von Versicherungstechnischer Seite ganz zu schweigen.

Gruß

Hubertus
__________________
Gandalf
gandalf ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2004, 15:29   #10
tntx
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.09.2002
Ort: Minden
Fahrzeug: E32 12/91 750i
Standard Ja is denn heut scho Weihnachten

is ja richtig, aber nur wegen win paar aroganten TÜV Onkeln werd ich das nicht lassen. Das originale Lenkrad gefällt mir nicht. Der Vorteil vom M II Lenkrad ist, das BMW drauf steht, also wird auch so schnell kein Ordnungshüter mistrauisch. Zum TÜV fahre ich mit dem Originalen, und ob nun die Betriebserlaubnis erlischt oder nicht, ist mir im moment egal, darüber kann ich mir immer noch gedanken machen. Das ich einfach die Birne rausdrehen kann, ist mir bekannt, aber dennoch wird der BC irgendwas meckern. Und da denke ich kann man vielleicht mit einem Wiederstand etwas machen....oder etwas in der Art.
Also bitte, keine weiteren Gewissensapelle mehr, noch ist er nicht drinn, es geht nur um die Technische Machbarkeit.
tntx ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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