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Ich will dieses Lenkrad in meinen 91er 750 mit Airbag schrauben. Geht das? Passt das so ohne weiteres? Hat da jemand Erfahrungen? Wie muss ich den Aribag stillegen, und was muss ich beachten?
Original geschrieben von manytec
Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob du ein Airbaglenkrad gegen eins ohne einfach so tauschen darfst....
mfg Oliver
Ich würde es auch nicht tun!
Ich habe in dem 735 auch einen Airbag - und es ist einfach ein Stück mehr Sicherheit - sowas werde ich weder ausbauen noch stillegen. Jedenfalls nicht nur um der Optik Willen.
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Re. » Das Lenkdings mal wieder »
Hallo ...
Ein vorhandenes Airbaglenkrad kann gegen eins ohne Airbag getauscht werden, muss aber nach dem Wechsel aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden - übrigens, das Lenkrad passt ...
Ob es sinnvoll wäre, ist dahingestellt ...
Gruss @freak ...
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Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
Da der Airbag teil der ABE des Kfz ist, muss bei Stillegung des Airbags, zwingend der Ausbau eingetragen werden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Ob das aber ein Gutachter macht ?
Ich würde mich vorher informieren, es könnte ganz dumm kommen und die Krankenkasse im falle eines Unfalls ein Verschulden deinerseits unterstellen, da Du ja nicht alle Möglichkeiten genutzt hast, die Verletzungen vermieden hätten.
Is schon richtig, Sicherheitstechnisch ist das ein Poblem.
Eintragen lassen tue ich es nicht, mir ging es um die technische Seite. Was muss ich mit dem bc machen, der wird sicherlich meckern.
Wenn es schön beim Tüv probleme wegen Airbagleuchte gibt kann ich mir nicht vorstellen das man den Ausbau vom Airbag eingetragen bekommt. Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubniß und von Versicherungstechnischer Seite ganz zu schweigen.
is ja richtig, aber nur wegen win paar aroganten TÜV Onkeln werd ich das nicht lassen. Das originale Lenkrad gefällt mir nicht. Der Vorteil vom M II Lenkrad ist, das BMW drauf steht, also wird auch so schnell kein Ordnungshüter mistrauisch. Zum TÜV fahre ich mit dem Originalen, und ob nun die Betriebserlaubnis erlischt oder nicht, ist mir im moment egal, darüber kann ich mir immer noch gedanken machen. Das ich einfach die Birne rausdrehen kann, ist mir bekannt, aber dennoch wird der BC irgendwas meckern. Und da denke ich kann man vielleicht mit einem Wiederstand etwas machen....oder etwas in der Art.
Also bitte, keine weiteren Gewissensapelle mehr, noch ist er nicht drinn, es geht nur um die Technische Machbarkeit.