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Alt 23.03.2007, 22:06   #1
Andy735
Schwarzer Bomber
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Bünde
Fahrzeug: X5

Standard Was Machen????

Hallo Leutz,

hab grade was in der Bucht ersteigert, und zwar




Ich denke mal dass der Anbieter jetzt sagen wird dass er sich wohl vertippt hat oder so änliches.

Soll ich auf den Verkauf bestehen???
Was meint ihr??
Gruss
Andy
Andy735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 22:09   #2
mk2611
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von mk2611
 
Registriert seit: 02.07.2004
Ort: Kaarst
Fahrzeug: 740i (E38)

Standard

Hast Du alle 3 gekauft??? Wenn ja, dann nehme ich einen Satz... Ich zahle auch freiwillig 500%

Greuß,
Markus

P.S.: Ich verschiebe mal in ebay, mobile & co.
mk2611 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 22:10   #3
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R

eBay-Name: tom.schaefer
Standard

hm, sollte ich wohl auch zuschlagen....
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 22:13   #4
bootstyle
BRING MICH WERKSTATT!!!!!
 
Benutzerbild von bootstyle
 
Registriert seit: 18.03.2007
Ort: Solingen
Fahrzeug: E38-730i(09.95)

eBay-Name: bootstyle
Standard

jup!!

nehme auch einen satz!!!!!
bootstyle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 22:19   #5
PETZ
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von PETZ
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: Friolzheim und Las Vegas
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001

Standard

Heeeeeeeeee,


super Schnäppchen gemacht !!
Glückwunsch
Hab letztens im Radio von einem Verkäufer
gehört der ein Auto versteigert hat, aber dann
doch irgendwie privat verkauft hat und die
Auktion beendet weil Artikel nicht mehr zum
Verkauf steht. Vor Gericht gegangen Käufer
hat eine Entschädigung von 4000.- erhalten.

Schreib mal was rausgekommen ist.

Gruß
PETZ
__________________
"Es ist mir scheissegal wer ihr Vater ist...solange ich hier angel geht hier keiner übers Wasser!"

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Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/group.html?groupid=16
PETZ ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2007, 22:35   #6
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

Standard

Der scheint sich in der Tat vertippt zu haben, denn die Rückleuchten hat er nochmal drin, hier aber für 105,50 Euro pro Satz im Sofortkauf:



Die Sache könnte zwiespältig sein, denn er könnte sich in der Tat auf einen Irrtum berufen. Was es damit auf sich hat, können Dir sicherlich die Herren Rechtsanwälte hier im Forum besser erklären.

Es gibt einschlägige Urteile:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.ra-kotz.de/internetauktion22.htm

Basierend auf:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

und

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://dejure.org/gesetze/BGB/142.html

In einem ebay-Forum bin ich über einen Fall gestolpert, in denen ein Käufer gezielt nach solchen Auktionen sucht und den Verkäufern anschließend die Hölle heißt macht:



Na ja, ich wünsche Dir viel Glück und sag Bescheid, was aus der Sache geworden ist. Den Rechtsweg würde ich aber nicht unbedingt beschreiten wollen und vielleicht kannst Du Dich so in irgendeiner Form mit dem Verkäufer einigen.

Gruß, Claus
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2007, 10:52   #7
quicksilver
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.02.2007
Ort:
Fahrzeug: E38-750iL Individual 12/2000

Standard

Meines Erachtens ist der Irrtum offensichtlich.
Aber um die Sache abzukürzen und nicht unnötig aufzubauschen, würde ich abwarten, was der Verkäufer dazu sagt und versuchen mich mit ihm zu einigen, dass er mir einen guten Preis macht.

Muss ja nicht immer alles vorm Kadi enden.
quicksilver ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2007, 11:19   #8
HighWheels
Always straightforward!
 
Benutzerbild von HighWheels
 
Registriert seit: 01.02.2005
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: '94 Brodie Expresso

eBay-Name: Niveau ist keine Bodylotion!
Standard

Zitat:
Zitat von quicksilver Beitrag anzeigen
Muss ja nicht immer alles vorm Kadi enden.
Danke! Bitte einfach gesunden Menschenverstand walten lassen...

Wenn man den dann auch mal einsetzt, ist eigentlich klar was passiert: der Verkäufer wird mitteilen, das es sich leider um einen Irrtum handelt und die Ware 105,50 kostet. Fertig. Wenn Du jetzt nen Anwalt einschaltest, biste erstens ein AL und zweitens kommste damit eh nicht durch...
HighWheels ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2007, 13:29   #9
Slevin
WWW.Shiny-Dept.de
 
Benutzerbild von Slevin
 
Registriert seit: 12.01.2007
Ort: Padenstedt
Fahrzeug: F02 750IL

Standard

Ich denke schon das du ein recht hast für das geld die Rüli zu bekommen.Das ist ein rechtsgültiger kaufvertrag!!!Und wenn du die dinger für 10 cent ersteigerst,das ist nicht dein Problem wenn er sich vertippt!!!Es hat auch me jemand nen Lambo bei E-bay ersteigert für 1000,- anstatt 100000,- der musste ausgeliefert werden!!!!!!!!!!!!!!
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.shiny-dept.de
Slevin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2007, 13:54   #10
power27
Mitglied
 
Benutzerbild von power27
 
Registriert seit: 25.05.2006
Ort: Hessen
Fahrzeug: A8 4,2 TDI, BJ 10/06, 120d BJ 2005

Standard

Ich würde sagen, jeder kann mal Fehler, man muß es halt nicht gleich ausnutzen...
power27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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