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super Schnäppchen gemacht !!
Glückwunsch
Hab letztens im Radio von einem Verkäufer
gehört der ein Auto versteigert hat, aber dann
doch irgendwie privat verkauft hat und die
Auktion beendet weil Artikel nicht mehr zum
Verkauf steht. Vor Gericht gegangen Käufer
hat eine Entschädigung von 4000.- erhalten.
Schreib mal was rausgekommen ist.
Gruß
PETZ
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"Es ist mir scheissegal wer ihr Vater ist...solange ich hier angel geht hier keiner übers Wasser!"
Der scheint sich in der Tat vertippt zu haben, denn die Rückleuchten hat er nochmal drin, hier aber für 105,50 Euro pro Satz im Sofortkauf:
Die Sache könnte zwiespältig sein, denn er könnte sich in der Tat auf einen Irrtum berufen. Was es damit auf sich hat, können Dir sicherlich die Herren Rechtsanwälte hier im Forum besser erklären.
In einem ebay-Forum bin ich über einen Fall gestolpert, in denen ein Käufer gezielt nach solchen Auktionen sucht und den Verkäufern anschließend die Hölle heißt macht:
Na ja, ich wünsche Dir viel Glück und sag Bescheid, was aus der Sache geworden ist. Den Rechtsweg würde ich aber nicht unbedingt beschreiten wollen und vielleicht kannst Du Dich so in irgendeiner Form mit dem Verkäufer einigen.
Meines Erachtens ist der Irrtum offensichtlich.
Aber um die Sache abzukürzen und nicht unnötig aufzubauschen, würde ich abwarten, was der Verkäufer dazu sagt und versuchen mich mit ihm zu einigen, dass er mir einen guten Preis macht.
Wenn man den dann auch mal einsetzt, ist eigentlich klar was passiert: der Verkäufer wird mitteilen, das es sich leider um einen Irrtum handelt und die Ware 105,50 kostet. Fertig. Wenn Du jetzt nen Anwalt einschaltest, biste erstens ein AL und zweitens kommste damit eh nicht durch...
Ich denke schon das du ein recht hast für das geld die Rüli zu bekommen.Das ist ein rechtsgültiger kaufvertrag!!!Und wenn du die dinger für 10 cent ersteigerst,das ist nicht dein Problem wenn er sich vertippt!!!Es hat auch me jemand nen Lambo bei E-bay ersteigert für 1000,- anstatt 100000,- der musste ausgeliefert werden!!!!!!!!!!!!!!