Hi,
hast du bei einen 1991 er 730er mit 300TKM Vollkasko oder wie ???
Den Schaden an den Schild müssen die ersetzen.
Du hast die Bremse angezogen und ein Gang drinne gehabt, wie gut die Bremse ist steht auf ein anderen Tablett , aber sie können dir keine Fahrlässigkeit unterstellen !
Somit müssen und werden die den Schaden übernehmen müssen ohne wenn und aber ( der Haftpflichschaden an den Schild )
Wenn überhaupt könnten die versuchen das Geld von dir zurück zu bekommen wenn man die Vorsatz oder grob Fahrlässig unterstellen könnte, aber dem ist ganz sicher nicht so !!!
Bei der Vollkaskogeschichte ( sofern du die wirklich hast

) bin ich mir nicht so sicher.
Aber ich denke da zählt mehr oder weniger das ähnlich was ich schon oben geschrieben habe.
Das Wissen das eine Handbremse nach denn 3ten Klick richtig greifen muss ist nicht von einen Normalbürger zu erwarten.
Dazu gibt es unter anderen den Tüv, der so Mängel aufdeckt oder bemängelt
( der Tüv ist aber NICHT Haftbar zu machen bei so ein Unfall, selbst wenn er 1 Woche vorher beim Tüv war ! )
Ich würde behaupten die können dir GAR NIX, du hast alles getan was man machen sollte ( Gang und Handbremse ) und gut
Aber ein Tip von mir, ( der Berg muss aber schon recht steil gewesen sein ... )
Schlage demnächst dein Lenkrad so ein das der Reifen gegen den Bordstein fahren würde, oder in die Richtig wo er am wenigsten anlauf bekommen könnte fals er wegrollt.
Bye
Doug