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Alt 19.01.2004, 08:04   #1
littleblue
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von littleblue
 
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
Standard Bin verzweifelt und brauche Rat...

Hallo Leute,

bin etwas verzweifelt und vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich.
Hoffe der Beitrag passt noch ins E32 Forum, aber denke es ist OK da es um einen geht.
Habe eine „Ladung zur mündlichen Verhandlung“ wegen dem Verkauf meines ehemaligen Alpina B12 5.0 bekommen.

Kurze Info übers Fahrzeug:
Alpina B12 5.0 Highline, BJ1992,
Schwarz, Leder Nappa Sandbeige,
Highline, Fondorientiert, Ausgezeichneter Lederzustand, alles im Originalzustand
250 tkm, bei 170tkm Motortausch / Getriebeüberholung bei Alpina in Buchloe
Vielleicht schaffe ich es ja noch ein paar Fotos reinzustellen.

Einmal in Kurzform: Habe den B12 bei Mobile.de reingesetzt (habe natürlich die Ausstattung genannt),
Anruf kam,
Leute kamen,
Probefahrt war OK – keine Einwendungen – hatte auch einen Zeugen dabei,
Verhandlung ging so - bin noch mal im Preis runter gegangen, 7500€! Habe mir mehrfach sagen lassen das war sehr wenig.
Kaufvertrag Privat <--> Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und unter Ausstattung „wie gesehen“ eingetragen

Nächster Tag -> Anruf wollen 500€ zurück weil das der Frontspoiler unten von einem Bordstein angeschrammt war (wofür haben die sich das Auto vorm Kauf überhaupt angesehen) und das EDC nicht richtig funktioniert. Selbst wenn das mit dem EDC so ist – ist es mir nie Aufgefallen, besaß den wagen nur 5 Monate. Benutzte das EDC eigentlich überhaupt nicht. War nicht einverstanden und da kam sofort ein Brief vom Rechtsanwalt.
Nun ja – ich, keinen Rechtsschutz (heute schon – nützt ja aber nix) gehe zum Anwalt der „wollte mir nicht zuviel versprechen“ und die Briefe flogen so umher. Dann Klage vorm Amtsgericht: 5500€ für ein komplettes EDC - Fahrwerk inklusive Einbau + Verfahrenskosten. Grund: In der Internet Anzeige war nicht erwähnt das ich für die Angaben keine Gewährleistung übernehme, deshalb bestanden die auf das Ausstattungsmerkmal EDC. Zurückgeben wollten sie ihn aber auch nicht.

So aber wenn doch im Kaufvertrag von beiden der „Ausschluss der Gewährleistung“ unterschrieben wird – hat das dann keine Rechtskräftige Wirkung?? Wofür gibt’s dann den Kaufvertrag??????????? Ist ja kein E - Bay Verkauf – in welchem der Vertragsgegendstand durch das „Inserat“ oder die „E - Bay Transaktion“ zu Stande kommt. Dann Hätte doch wenigstens im Kaufvertrag z.B. stehen müssen „Ausstattung wie in Internetinserat Nr.XXXXX“ oder ähnliches. Na ja, am 22.01.04 geht’s zur Verhandlung – ich finde selbst einen Vergleich unfair.

Was meint ihr? Wie kommt euch das alles vor.

Habt ihr evtl. noch einen Rat?

Wollte nicht noch mal 500€ erstatten – der Wagen war einzigartig und in einem relativ guten Zustand. Hatte einem Monat zuvor den Wagen noch in der NL Essen um Keilriemen und den Großteil der Klimaanlage erneuern lassen 1284€.

Viele Grüße Andre
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