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08.08.2002, 18:59
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#1
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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TaTÜVtataaaAllianz....
Hallo allerseits,
bisher habe ich mich noch nie sonderlich um diese kleinen Nebensächlichkeiten wie Eintragungen in den KFZ-Brief gekümmert... War bei den BMW's auch nie vonnöten, da die Polizei doch eher VW's und Opel'z auf solche Verstösse kontrolliert. Bei meinen BMW's haben sie bisher immer nur die Reifengrössen kontrolliert. Nicht einmal den 129dB "M" Auspuff beim E24.... Aber nun komme ich zur Sache: Wie steht die Wahrscheinlichkeit, das bei einem Unfall die gegenerische Versicherung oder die Beamten vorort bemängeln das die Tieferlegung nicht rechtens ist?!? Ist bestimmt ein verdammt gutes Argument um die Kosten auf mich abzuwälzen, wenn nicht sogar mehr...
Soll man sich nun zum TÜV begeben um die Keilform eintragen zu lassen??? VA~62mm HA~47mm - wie stehen die Chancen für einen Eintrag?!?
Auf Eure Erfahrungswerte bauend...
Greetz,
Tyler
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08.08.2002, 19:15
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Was geht das die Bullen an (die haben genug Papierkram zu tun).
Beim Unfall bin ich bisher noch nie kontrolliert worden (bis auf das vorhandensen der Papiere).
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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08.08.2002, 19:37
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#3
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Gast
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du kannst mal davon ausgehen, daß deine versicherung, wenn festgestellt wird (durch wen auch immer), daß du irgendwelche sachen nicht eingetragen hast, die zahlung verweigert.
wenn du irgendwas am auto verbaust, daß von gutachtern oder tüv´s abgenommen werden muß und dies nicht eingetragen oder anderweitig schriftlich genehmigt ist, erlischt die Betriebserlaubnis für dein kfz und somit ist deine versicherung immmer berechtigt zahlungen und leistungen zu verweigern.
--
norbert
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08.08.2002, 20:01
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#4
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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Hallo!
@nordberk
Das ist mir schon klar... was meinst Du was erst die gegnerische Versicherung veranstalten würde...
Aber wie stehen die Chancen, das eingetragen zu bekommen, da ich zwar alle vier Dämpfer getauscht habe aber nur die vorderen Federn...
Die hinteren waren von Haus aus Heckantriebsbedingt tiefer...
Greetz
Tyler
P.S. @FrankGo
Habe ich bisher auch so gesehen, aber wenn es nicht hoffnungslos ist könnte ich ja doch einen Eintrag in den KFZ-Brief in Betracht ziehen...
[Bearbeitet am 8.8.2002 von Tyler Durden V12/398hp]
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08.08.2002, 20:13
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Bei allen meinen Unfällen hatte ich irgendwas am Auto "falsch". Es hat keinen Interressiert.
ABER:
Bremsen, Reifen (Größe und Profiltiefe) sollten "passen"... wobei bei meinem High-Speed-mach-mir-die-Vorfahrt-holender-Mercedes-platt-Unfall waren auch falsche Reifen drauf.
Der Idiot hat mich gesehen und ist absichtlich rausgefahren. OK OK, da darf man nur 50km/h (30 Meter vorher 70) und ich hatte eine 1 davor auf m Tacho stehen, aber an der Stelle wird nun mal schneller gefahren und der (tschuldigung) Ausländer-Verbrecher-Autohändler mit seiner ollen Benz-Gurke mit rotem Schild hat absichtlich, obwohl ich ihm über 3 Meter ausgewichen bin weiter nach vorne gezogen (Unfall = verkauft und der Wagen wird wieder hergerichtet und nochmals verkauft). Da hat der erste Bulle, der am Unfallort war meinen Lappen behalten wollen. Der zweite (ca. 20 Jahre jünger) hat mich halt gefragt, ob ich schuld sei, oder sie nachmessen sollen, ob ich schuld sei. .... naja 1x Versicherung hoch und die Sache war gegessen ... (und der erste Bulle hat sich mit quitschenden Reifen verabschiedet).
Da hatte ich 205er auf m E30 obwohl nur 195er eingetragen war... und andere Felgen. ... und und und...
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08.08.2002, 21:10
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#6
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Gast
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Zitat:
Orginal gepostet von Tyler Durden V12/398hp
Hallo allerseits,
...
Aber nun komme ich zur Sache: Wie steht die Wahrscheinlichkeit, das bei einem Unfall die gegenerische Versicherung oder die Beamten vorort bemängeln das die Tieferlegung nicht rechtens ist?!? Ist bestimmt ein verdammt gutes Argument um die Kosten auf mich abzuwälzen, wenn nicht sogar mehr...
Soll man sich nun zum TÜV begeben um die Keilform eintragen zu lassen??? VA~62mm HA~47mm - wie stehen die Chancen für einen Eintrag?!?
Auf Eure Erfahrungswerte bauend...
Greetz,
Tyler
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Ja, wie?
ist denn die tieferlegung nicht rechtens?
hast du keine papiere dafür (ABE, gutachten, etc.)?
Außerdem, denke ich mal, daß es immer auf die art des unfalls ankommt.
- Mit polizei oder ohne...
- Bist du schuld und stellst an deine versicherung keine ansprüche (vollkasko), wirst du kein problem haben, da du ja dein auto nicht begutachten lassen mußt.
- stellst du ansprüche, kann es passieren, daß dir deine versicherung nen gutachter auf den hals hetzt, wenn ihr die kostenvoranschläge als zu hoch eingeschätzt vorkommen.
- bekommt deine versicherung wind davon, daß du teile am kfz verbaut hast, für die eintragungen notwendig sind, die du nicht getätigt hast, kann sie sich querstellen.
- bist du nicht schuld, kannst du dir ja nen gutachter aussuchen.
wenn das gutachten allerdings der gegnerischen versicherung zu hoch erscheint, kann sie dir auch noch nen gutachter vorbeischicken.
wenn der dann feststellt, daß du die entsprechenden eintragungen nicht hast machen lassen und dein auto somit keine betriebserlaubnis hat, wird es unter garantie ärger geben.
Folgerung:
Alles eintragen lassen und immer auf der sicheren seite sein.
--
norbert
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08.08.2002, 21:24
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#7
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Big Boys - Big Toys!
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: München
Fahrzeug: 1988 US E24 L6/635 CSi (239bhp/323Nm); 1992 E31 850Ci Schalter (369bhp/581Nm)
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>>>
Ja, wie?
ist denn die tieferlegung nicht rechtens?
hast du keine papiere dafür (ABE, gutachten, etc.)?
<<<
Es gibt kein ABE für nur 1-achsige Geschichten...
Ich denke ich werd's darauf ankommen lassen...
Greetz,
Tyler
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08.08.2002, 21:32
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#8
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Gast
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Zitat:
Orginal gepostet von Tyler Durden V12/398hp
>>>
Ja, wie?
ist denn die tieferlegung nicht rechtens?
hast du keine papiere dafür (ABE, gutachten, etc.)?
<<<
Es gibt kein ABE für nur 1-achsige Geschichten...
Ich denke ich werd's darauf ankommen lassen...
Greetz,
Tyler
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sorry, aber ich glaube, ich verstehe nur bahnhof.
also, wenn ich´s jetzt vielleicht richtig kapiert habe...
du fährst seriendämpfer mit kurzen federn auf der VA?!
hab ich auch (wie viele andere hier im forum) und ist eingetragen.
--
norbert
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08.08.2002, 21:34
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#9
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Gast
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Hi,
erstmal, ist es nicht erlaubt sich nur vorne tiefere Federn rein zu packen?
Habe bei mir auch die hinteren tieferen Federn durch standarts ersetzt um ne Keilform zu kriegen.
und zweitens kannst du doch bevor ein Gutachter kommt, die meisten der "gefährlichen" Teile beseitigen. D.h. Distanzscheiben raus, Neonröhren raus andere Felgen rauf, etc...
MFG
Pimp Daddy
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