BMW 7er, Modell E38 |
|
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
12.07.2006, 10:44
|
#31
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.07.2004
Ort: Stockach
Fahrzeug: 740iA 4.0l E38 (leider verstorben) ;735iA E32 (Pflegewägelchen); E39 540i Touring
|
Zitat:
Und bevor ihr, alle die mit Vollkasko, jetzt alle volles Rohr durch die Pfützen fahrt um auf nen neuen Motor zu spekulieren denkt dran das bei Kasko-Schäden der Totalschaden schon bei 60% des Wiederbeschaffungswertes des KFZ eingetroffen ist.
|
das heist das mein 95er noch mindestens 9200 Euro wert ist, denn er wurde nach einem Gutachten von 5500 euro anstandslos repariert (Kaskoschaden)
|
|
|
12.07.2006, 10:52
|
#32
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
|
Hm, eher unwahrscheinlich aber dann ja! Vielleicht schreibt ja mal noch jemand was dazu aber eigentlich ist es so Vers.Gesetz. Ist glaube auch ne "kann" Bestimmung, was heißen will das es die Vers. machen kann, nicht muss. Solltest du also ein guter Kunde (erster Schaden, viele Verträge) sein wird die Vers. dich nicht ärgern wollen wegen einer geringen überschreitung der 60% Reglung.
Bitte berichtigt mich sollte ich da falsch liegen....
|
|
|
12.07.2006, 10:56
|
#33
|
Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
|
Zitat:
Zitat von E38-Sea-Driver
das heist das mein 95er noch mindestens 9200 Euro wert ist, denn er wurde nach einem Gutachten von 5500 euro anstandslos repariert (Kaskoschaden)
|
Vielleicht wars auch nur ein heimlicher E38-Liebhaber, der bei der Entscheidung genügend Ermessensspielraum hatte
__________________
Das Leben ist ein scheiss Spiel - aber die Grafik ist saugeil!
Aktueller Verbrauch:
|
|
|
12.07.2006, 14:26
|
#34
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
|
Hmm. 60% vom Widerbeschaffungspreis ist bei Kaskoschaden Totalschaden?
Habe ich das so richtig verstanden???
Davon habe ich noch nix gehört...
Die Grenze der Entschädigung bei Fahrzeugen die nicht nach Neuwagenregeln abgerechnet werden ist der volle Widerbeschaffungspreis zum Schadentag.
Gruß
Karsten
__________________
LG Karsten
|
|
|
12.07.2006, 19:19
|
#35
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.10.2004
Ort: Freudenberg
Fahrzeug: 525D E39
|
Ich wieder mit meinem ewasserschlag meine versicherung hat alles bezalt und war auch vollkasko
auf der teilkasko hätten sie es ned bezahlt
war öffentliche strasse und wichtig NOCH NICHT GESPERRT VON DER FEUEWEHR wegen überflutung sonst hätte ich auch pech gehabt
|
|
|
12.07.2006, 19:44
|
#36
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.05.2006
Ort: Georgetown
Fahrzeug: E38-730 '95 / Cadillac Escalade '04
|
Zitat:
Zitat von John McClane
Kann den nicht mal einer sperren ??? soviel gequirlte Scheisse kann doch keiner ertragen.
|
dann tust du mir leid
|
|
|
12.07.2006, 21:31
|
#37
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
|
Also wenn dein Auto in einer Straße geparkt hätte, die dann überflutet wurde, hätte die Teilkasko zahlen müssen. Wenn du allerdings selber aktiv in die "Pfütze" fährst, bleibt dir nur die Vollkasko oder selber zahlen
Gruß,
Mattes
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|