BMW 7er, Modell E38 |
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22.11.2002, 17:30
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: 530ia E61 Touring Bj. 5/2006
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Zitat:
Orginal gepostet von B12
**** - 2 Jahre hab ich schon :(
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Oha, mehr geht glaube ich nicht
Armer Kerl.
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23.11.2002, 02:29
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#12
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 20.09.2002
Ort: In Deutschland
Fahrzeug: Frontera A Sport, E 400 CDI T-Modell als
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Zitat:
Orginal gepostet von Malmsta
@richy,
Problem dürfte sein, daß Fahrzeug, welches auch immer, für eine Überprüfung bei einer Werstatt zu bekommen.
Ich vermute, daß sich viele Verkäufer dagegen sträuben, schließlich will der Verkäufer das Fahrzeug ja loß werden.
Spätestens jetzt, sollte mann die Finger davon lassen!
Das Thema "EuroPlus" wurde hier ja auch schon hinreichend behandelt und ich kann mich da nur anschließen,
EuroPlus - 2 JAHRE - AUF JEDEN FALL!!!
Malmsta
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Genau aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber zur Änderung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, welche übriegens seit dem 01.01.2002 2 Jahre beträgt, die Beweißlastumkehr in den ersten 6 Monaten eingeführt. Das vereinfacht die Sache mit den Mängeln doch ziemlich für den Kunden denn der Händler muß beweisen das der Mängel beim Kauf noch nicht war, man hat als Kunde gute Chancen .
[Bearbeitet am 23.11.2002 von Bulldog]
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23.11.2002, 21:30
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: 530ia E61 Touring Bj. 5/2006
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@Bulldog
Tja, trotzdem mußt du deinen Händler erst mal verklagen.
Und möglichkeiten haben die genug, daß irgendwie zu belegen.
Hört sich alles gut an, aber in der Praxis sieht es anders aus.
Ein Freund hat im März einen 735 gekauft, der viele Mängel hat und läuft dem immer noch hinterher.
Liegt jetzt schon 2 Monate bei Gericht und es geht nicht weiter.
Also Finger weg von Autos ohne einer EuroPlus.
Gruß Richy
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23.11.2002, 21:46
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
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@Richy and whom it may concern,
kann jemand für "Tips & Tricks" mal zusammenfassen, wie sich die aktuelle Rechtslage jetzt konkret darstellt, wenn man
- privat an privat
- gewerblich an privat
- geberwlich an gewerblich
verkauft?
Grüßle,
L7
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23.11.2002, 23:46
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Grundsätzlich: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
bei gebrauchten Gütern:
privat an privat - Gewährleistung ist per Vertrag reduzierbar und ausschliessbar.
gewerblich an gewerblich - dito
gewerblich an privat - Gewährleistung ist per Vertrag auf 1 Jahr reduzierbar,
jede andere Klausel ist nichtig und hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung zur Folge
(und jede Menge Ärger)
Gruss
Daniel
PS: ganz so schlecht ist übrigens die gesetzliche Regel nun doch nicht,
der (gewerbliche) Verkäufer muss im ersten Jahr beweisen, daß der Defekt nicht vorhanden war.
(Ein schwieriges Unterfangen...)
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25.11.2002, 14:02
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.04.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 740i (E65) 5/06
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Nach §433 (1) BGB gilt... Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Sollte die Sache nicht frei von Schamängeln sein, greift die schon oben angeführte Beweislastumkehr nach §476 BGB: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Dieses gilt natürlich nicht für bekannte Mängel, die im Kaufvertrag stehen sollten.
Sollte ich falsch liegen... Juristen vor und verbessern
By the way... bin der 735 Fahrer, den Richard angeführt hat. Und dass das Ganze etwas länger dauert ist die übliche Überlastung unserer Gerichte :zwink
Ich gehe aber davon aus, dass sich die Situation bald ändern wird, wenn die Händler begriffen haben, dass die Rechtslage sich für sie geändert hat. Mein Händler vertritt die Meinung, er müsse nichts machen... Also bekommt er jetzt eine Nachhilfestunde in deutschem Recht
Gruß
Ronald
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25.11.2002, 22:22
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: 530ia E61 Touring Bj. 5/2006
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Wie gesagt bringt einem die Gewährleistung nicht viel.
Es bedeutet nur, daß das Fahrzeug am Tage der Übergabe nicht mehr Mängel als schriftlich oder mündlich vereinbart hat.
Hat das Auto eine Woche später einen Defekt, der am Tage der Übergabe noch nicht bestand, dann hat man keine Ansprüche an den Händler.
Kann der Händler irgendwie belegen, daß er den Wagen gebprüft hat und ein Mangel damals noch nichts bestand, so hat man auch Pech.
Also bringt einem die neue Gewährleistung nicht viel.
Das soll euch nicht abschrecken, aber seid vorsichtig, denn die neue Regelung bringt kaum Sicherheit was Mängel angeht.
@B12
Die Beweislast gilt nur in den ersten 6 Monaten
Kauft mit EuroPlus
Gruß Richy
[Bearbeitet am 25.11.2002 von richy]
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26.11.2002, 19:06
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#18
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WTF
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
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.... oha...
dachte das wäre beim Gebrauchtkauf so:
Erste 6 Monate es gilt die Vermutung, daß der Schaden vom Vorbesitzer "verursacht"war. Daher vollen Anspruch auf Nachbesserung, Umtausch oder Wandlung.
Zweiten 6 Monate = Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muß nachweisen , daß der Schaden schon vor dem Kauf da war.
gruß
micky
Zitat:
Orginal gepostet von richy
Hallo zusammen,
weil hier im Forum viele über Garantie bzw. Gewährleistung sprechen, hier kurz eine Info dazu:
Eine Gewährleistung bringt so gut wie nichts.
Wenn man von einem Gewerbetreibenden eine Fahrzeug kauft und man 1 Jahr Gewährleistung nach dem Gesetzgeber bekommt, so bedeutet das lediglich, daß das Fahrzeug nur am Tage der Übergabe eine Garantie auf Mängel hat.
Geht nur eine Woche später was kaputt, was am Tage des Kaufs in Ordnung war, so bleibt man auf den Kosten sitzen, sprich man hat keinen Anspruch beim Verkäufer!
Nur wenn man nachweisen kann das der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat und diesen auch sofort gemeldet hat, kann man was machen.
Sonst Pech.
Also kauft Autos möglichst mit einer Garantie, am besten einer EuroPlus, die übernimmt recht viel.
Dann wünsche ich wenig Defekte
Gruß Richy
[Bearbeitet am 21.11.2002 von richy]
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26.11.2002, 20:26
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Ist im Grunde beides richtig,
das macht es so schwierig einen Anspruch auch durchzusetzten :-)
Gruss
Daniel
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03.12.2002, 16:27
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: 530ia E61 Touring Bj. 5/2006
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Hallo,
ich denke eine endgültige Klärung haben wir erst, wenn es entsprechend viele Gerichtsurteile und Musterprozesse geführt wurden.
Ansonsten gilt nur, daß der Händler in den ersten 6 Monaten belegen muß, daß der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht da war. Und dazu reicht z.B. je nach dem eine Durchsicht oder eine Inspektion des Fahrzeugs, wenn er die belegen kann und entsprechende Teile die jetzt defekt sind mit geprüft wurden.
In der Praxis wird es schwer werden, hier gegen einen Händler anzukommen, es sei denn, er gibt dir schriftlich das er den Wagen nicht durchgesehen hat (wie z.B. bei einem Freund von mir). Das ist dann ein Freischein. Aber ich denke die meißten werden schlauer sein.
Hoffe dennoch ihr müßt das nicht vor Gericht selber mal klären müssen.
Der Beitrag war vor allem zu gedacht, daß hier jetzt nicht alle meinen, sie hätten 2 Jahre Garantie.
Gruß Richy
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