Europlus nicht gebunden an BMW Vertragswerkstatt - Haftung?
Ich war bisher immer der Meinung, dass ein Fahrzeug mit Europlusgarantie ausschliesslich beim BMW-Händler gewartet werden muss, dem ist aber offensichtlich nicht so. Laut Bestimmungen der Europlusgarantie (für das Land Schweiz, wo ich wohne) ist wie folgt festgehalten:
"Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, sämtliche Kontroll- und Servicearbeiten gemäss den Richtlinien des Fahrzeugherstellers durch eine geeignete Automobilwerkstätte ausführen zu lassen, ansonsten entfällt jeglicher Garantieanspruch".
Nach tel. Rückfrage bei BMW Schweiz wurde bestätigt, dass der Kunde aus Wettbewerbsgründen nicht an eine BMW-Werkstatt gebunden werden darf, jedoch wurde mir unmissverständlich mitgeteilt, dass - sollte der Service nicht ordnungsgemäss durchgeführt sein und daraus ein Mangel entstanden ist - die Garantie zum Beheben des Mangels verfällt. In diesem Fall müsste aber die Werkstatt haften, welche den Mangel verursacht hat? Oder wie schauts im dümmsten Falle aus? Danke und Grüsse,
Pit
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