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Alt 26.04.2005, 17:57   #1
fisher
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Benutzerbild von fisher
 
Registriert seit: 20.02.2005
Ort: Neunkirchen
Fahrzeug: 760 (E65), 750iA (E38), 520i Touring (E39), (E39), 316 (E30)
Standard TÜV Standlichtringe

Hallo Leute,

schlagt mich nicht, wenn ich das Thema nochmal aufgreife, auch wenn`s schon öfter diskutiert wurde. Mit ist aber immer noch nicht klar, was Sache ist. Ich kenne jetzt 3 Meinungen zu diesem Thema und weiss nicht, was ich glauben soll.

Meinung hier im Forum:
Das mit den Standlichtringen sei nicht so schlimm, wenn man erwischt wird.
Klingt eigentlich ganz gut.

Meinung TÜV:
Ein Prüfer vom TÜV in Bayern hat mir gesagt, daß er Standlichtringe (LED Version) nicht einträgt, und wenn er bei der 2 jährlichen TÜV Untersuchung die Ringe entdeckt, dann muß ich sie wieder herausmontieren, um die Plakette zu erhalten.
Klingt nicht mehr so gut.

Meinung Polizei:
Ein Polizist hat mir erklärt, er würde das mit den Standlichtringen, wenn er sie entdeckt, wie mit den Motorradfahrern handhaben. Fährt einer mit einem Auspuff, zu dem es ein TÜV Gutachten gibt, der Auspuff aber nicht in den Papieren steht, dann gibt es eine Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis und das Motorad muß - dann mit eingetragenem Auspuff - nochmals vorgeführt werden. Erwischt er einen mit einem Auspuff, der - z.B. in Frankreich erlaubt ist - aber für Dld. kein Gutachten hat, dann gibt es auch die Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis aber er läßt das Motorrad sofort stilllegen, keinen Meter weiterfahren und abschleppen. Erst wenn wieder der normale Auspuff dran ist, darf man wieder damit fahren. Mit den Standlichtringen wäre es genauso, weil es dafür kein TÜV Gutachten gibt.
Stilllegen meines 7ers - das klingt ganz schlecht.

Was stimmt den nun wirklich. Gibt es denn keine Möglichkeit die Ringe einzutragen. Sie schaden doch keinem.

fisher
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