BMW 7er, Modell E38 |
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04.11.2004, 14:24
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#11
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Gast
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Du weißt aber schon, dass Du das nicht müsstest?! Wenn Dir eine neue BE erteilt wurde, kann eine fehlende SWR/aLWR nicht als erheblicher Mangel eingestuft werden.
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04.11.2004, 16:36
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#12
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Weißt Du, ich seh das ganz deutlich vor mir, wenn mich die Grünen hier auf dem Dorf anhalten und sagen "Aha - Xenon und keine SWR???" VERBOTEN!
Da kann ich hundert Sachen erzählen und Gutachten etc. vorlegen die ich ja immer bei hab...
Ich möchte halt ALLES bei mir am Auto 100% legal haben, damit mich keiner unterwegs f***** kann, weil er unbedingt irgend etwas finden möchte.
Und außerdem ist es besser wegen der Blendung!
(Neee, das war eben ein Scherz *g)
ALWR weiß ich noch nich genau, das sieht ja nun von außen eh keiner.
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04.11.2004, 16:52
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
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__________________
327g CO2/km Freude am Fahren
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04.11.2004, 16:56
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#14
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Mußt Du den alles verraten? Verdammte Axt!
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04.11.2004, 17:14
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.05.2002
Ort: Rheinland-Pfalz
Fahrzeug: E38
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04.11.2004, 20:50
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#16
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Gast
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Zitat:
Zitat von TomS
Weißt Du, ich seh das ganz deutlich vor mir, wenn mich die Grünen hier auf dem Dorf anhalten und sagen "Aha - Xenon und keine SWR???" VERBOTEN!
Da kann ich hundert Sachen erzählen und Gutachten etc. vorlegen die ich ja immer bei hab...
Ich möchte halt ALLES bei mir am Auto 100% legal haben, damit mich keiner unterwegs f***** kann, weil er unbedingt irgend etwas finden möchte.
Und außerdem ist es besser wegen der Blendung!
(Neee, das war eben ein Scherz *g)
ALWR weiß ich noch nich genau, das sieht ja nun von außen eh keiner.
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Tom, ich kenne (ohne Quatsch) ausser mir KEINEN EINZIGEN Kollegen von mir, der das weiß.
Ich weiß das nur, weil ich mich damit befasse und weil ich hier im Forum aktiv bin.
Die können sonstwas erzählen, das letzte Wort hätte ein Gutachter, und der wird sich >hier dran< halten.
Wichtig ist bei der Xenon-Nachrüstung nur, dass nachher eine neue BE erteilt wird.
Der beschriebene "Mangel" ist dann formalrechtlich nicht zu beanstanden.
Dann ist alles legal!!
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