BMW 7er, Modell E38 |
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20.03.2004, 16:18
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#1
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Radarhasser
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 730D E65 Bj 09.05
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Knolle aus Östereich eingetroffen!
Hi
Ich wurde in Östereich bei Salzburg, am 7 Dezember auf der Autobahn geblitzt.
Erlaubt waren 100 geblitzt wurde ich mit 153 abzüglich der toleranzen, heute (20.03.04) kam die Strafverfügung
ich soll 300 € bezahlen .
Ich hatte mich eigentlich schon gefreut als der 7 März rum war weil meiner meinung nach das nach 3 monaten Verjährt ist.
Was meint ihr dazu????????
Wie ist die Rechtslage?
Gruß
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20.03.2004, 16:26
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#2
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Gast
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Da fragst Du am besten Elmar, wie das mit der Verjährungsfrist in Ösiland ist.
Ist ein Foto dabei? Bist Du gefahren? Hast Du vielleicht ein Zeugnisverweigerungsrecht???
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20.03.2004, 16:31
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#3
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Rooaaaaaaar!
Registriert seit: 26.09.2002
Ort:
Fahrzeug: BMW Z4 sDrive 35iS
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Hi!
300,- Euro ist ganz schön heftig
Aber ich schätze, da hast Du Pech gehabt.
Gibt es in Deutschland eine 3monatige Verjährungsfrist ?
In Österreich muss binnen 6 Monaten von der Behörde eine Verfolgungshandlunggesetzt werden...
Schönen Gruß,
Elmar
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20.03.2004, 16:33
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#4
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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D.R.I.V.E.R
schämst du dich denn wenigstens???????
gruss jürgen
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20.03.2004, 16:42
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#5
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Radarhasser
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 730D E65 Bj 09.05
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Hi
@ Jb 740 Und wie :zwink
@ Elmar heist das die haben 6 monate zeit dafür?
Ich bin doch aber kein ösi bei mir ist das nach 3 monaten erledigt.
Hat jemand was Handfestes was die Verjährung betrifft!
Gruß
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20.03.2004, 16:46
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.12.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: M3 2011
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Na wenigstens brauchst Du nicht den Lappen abgeben, das wäre auf der BAB auch noch dazugekommen.
Puuuhhh, da hab ich bis jetzt ja noch mehr Glück als Verstand gehabt. Bin auch schon öfters ziemlich über
Ösi-Autobahnen gesemmelt.
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20.03.2004, 16:48
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.12.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: M3 2011
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Am besten mal nen RA interviewen!
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20.03.2004, 16:53
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#8
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Rooaaaaaaar!
Registriert seit: 26.09.2002
Ort:
Fahrzeug: BMW Z4 sDrive 35iS
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Zitat:
Original geschrieben von D.R.I.V.E.R
@ Elmar heist das die haben 6 monate zeit dafür?
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Ja
Zitat:
Ich bin doch aber kein ösi bei mir ist das nach 3 monaten erledigt.
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Es zählen nicht die Strafbestimmungen Deines Landes, sondern jenes, wo die Übertretungen gesetzt wurden.
Wenn Du glaubst, im Unrecht zu sein, dann beachte die Strafverfügung einfach nicht. Alles weitere ergibt sich schon noch
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20.03.2004, 17:02
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#9
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Gast
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Zitat:
Original geschrieben von Elmar
Hi!
300,- Euro ist ganz schön heftig
Aber ich schätze, da hast Du Pech gehabt.
Gibt es in Deutschland eine 3monatige Verjährungsfrist ?
In Österreich muss binnen 6 Monaten von der Behörde eine Verfolgungshandlunggesetzt werden...
Schönen Gruß,
Elmar
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Hi Elmar, gibt es denn bei euch sowas wie Zeugnisverweigerungsrecht? Hier ist es so, das Du keine Angaben machen mußt, wenn ein Verwandter ersten Grades gefahren ist. Fahrer ist somit nicht ermittelbar.
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20.03.2004, 17:35
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#10
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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D.R.I.V.E.R
ruf einfach die rechtsabteilung des ADAC an.
gruss jürgen
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