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BMW 7er, Modell E38
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Alt 20.03.2004, 16:18   #1
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 730D E65 Bj 09.05
Standard Knolle aus Östereich eingetroffen!

Hi
Ich wurde in Östereich bei Salzburg, am 7 Dezember auf der Autobahn geblitzt.
Erlaubt waren 100 geblitzt wurde ich mit 153 abzüglich der toleranzen, heute (20.03.04) kam die Strafverfügung
ich soll 300 € bezahlen .
Ich hatte mich eigentlich schon gefreut als der 7 März rum war weil meiner meinung nach das nach 3 monaten Verjährt ist.
Was meint ihr dazu????????
Wie ist die Rechtslage?
Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 16:26   #2
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Da fragst Du am besten Elmar, wie das mit der Verjährungsfrist in Ösiland ist.
Ist ein Foto dabei? Bist Du gefahren? Hast Du vielleicht ein Zeugnisverweigerungsrecht???
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Alt 20.03.2004, 16:31   #3
Elmar
Rooaaaaaaar!
 
Benutzerbild von Elmar
 
Registriert seit: 26.09.2002
Ort:
Fahrzeug: BMW Z4 sDrive 35iS
Standard

Hi!

300,- Euro ist ganz schön heftig
Aber ich schätze, da hast Du Pech gehabt.

Gibt es in Deutschland eine 3monatige Verjährungsfrist ?
In Österreich muss binnen 6 Monaten von der Behörde eine Verfolgungshandlunggesetzt werden...

Schönen Gruß,
Elmar
Elmar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 16:33   #4
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard D.R.I.V.E.R

schämst du dich denn wenigstens???????

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 16:42   #5
D.R.I.V.E.R
Radarhasser
 
Benutzerbild von D.R.I.V.E.R
 
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 730D E65 Bj 09.05
Standard

Hi
@ Jb 740 Und wie :zwink

@ Elmar heist das die haben 6 monate zeit dafür?

Ich bin doch aber kein ösi bei mir ist das nach 3 monaten erledigt.

Hat jemand was Handfestes was die Verjährung betrifft!

Gruß
D.R.I.V.E.R ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 16:46   #6
shadow
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 22.12.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: M3 2011
Standard

Na wenigstens brauchst Du nicht den Lappen abgeben, das wäre auf der BAB auch noch dazugekommen.
Puuuhhh, da hab ich bis jetzt ja noch mehr Glück als Verstand gehabt. Bin auch schon öfters ziemlich über
Ösi-Autobahnen gesemmelt.
shadow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 16:48   #7
shadow
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 22.12.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: M3 2011
Standard

Am besten mal nen RA interviewen!
shadow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 16:53   #8
Elmar
Rooaaaaaaar!
 
Benutzerbild von Elmar
 
Registriert seit: 26.09.2002
Ort:
Fahrzeug: BMW Z4 sDrive 35iS
Standard

Zitat:
Original geschrieben von D.R.I.V.E.R
@ Elmar heist das die haben 6 monate zeit dafür?
Ja
Zitat:
Ich bin doch aber kein ösi bei mir ist das nach 3 monaten erledigt.
Es zählen nicht die Strafbestimmungen Deines Landes, sondern jenes, wo die Übertretungen gesetzt wurden.

Wenn Du glaubst, im Unrecht zu sein, dann beachte die Strafverfügung einfach nicht. Alles weitere ergibt sich schon noch
Elmar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2004, 17:02   #9
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Elmar
Hi!

300,- Euro ist ganz schön heftig
Aber ich schätze, da hast Du Pech gehabt.

Gibt es in Deutschland eine 3monatige Verjährungsfrist ?
In Österreich muss binnen 6 Monaten von der Behörde eine Verfolgungshandlunggesetzt werden...

Schönen Gruß,
Elmar
Hi Elmar, gibt es denn bei euch sowas wie Zeugnisverweigerungsrecht? Hier ist es so, das Du keine Angaben machen mußt, wenn ein Verwandter ersten Grades gefahren ist. Fahrer ist somit nicht ermittelbar.
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Alt 20.03.2004, 17:35   #10
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard D.R.I.V.E.R

ruf einfach die rechtsabteilung des ADAC an.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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