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BMW 7er, Modell E32
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Alt 19.02.2008, 00:38   #1
Robsyz
Muss noch viel lernen!
 
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Registriert seit: 22.03.2007
Ort: Taufkirchen bei München
Fahrzeug: 730i (27.9.1988),M3O,Schalter, Ohne alles..
Beitrag "Bunte" Heckleuchten? Legal ?

hallo zusammen
mal ne kurze frage zu heckleuchten:

Viele haben ja komplett rote (was auch echt geil ist)
manche schwarze,
dann weiß-rote..........
bla bla bla.

darf man die jetzt rot oder schwarz haben oder nicht?!
wie ist des jetzt????

mfG
Robsyz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 00:46   #2
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Man darf das verbauen, was Typgeprüft und für exakt dieses Auto gebaut wurde. Ob die (ausgeschaltet) rot, grün, gelb oder welche Farbe auch immer haben ist egal, solange sie (durch die Typprüfung garantiert) in den richtigen Farben mit den richtigen Helligkeiten leuchten.

Wobei wenn ich mich recht entsinne müssen die nicht einen Helligkeitswert X haben, sondern nur "gut erkennbar" sein. ... und z.B. dass die Bremsleuchten heller sind als die Begrenzungsleuchten ist nicht vorgeschrieben. Genau so wenig wie hell eine Nebel-Schlussleuchte sein soll. .. das ist ja wie wir aus der Praxis wissen total unterschiedlich (manche so hell wie ein Schlusslicht, andere so hell wie eine Flutlichtanlage).
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 00:52   #3
Robsyz
Muss noch viel lernen!
 
Benutzerbild von Robsyz
 
Registriert seit: 22.03.2007
Ort: Taufkirchen bei München
Fahrzeug: 730i (27.9.1988),M3O,Schalter, Ohne alles..
Standard

sprich alle teile mit einem e prüfzeichen was ich hier schon gelesen habe??
Robsyz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 05:33   #4
Nils024
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 03.07.2007
Ort: china
Fahrzeug: nix
Standard

ja, alles wass ein E prufzeichen hatt sollte theoretisch legal sein

naturlich gilt das nicht immer, lasierte ruckleuchten haben zb das originale E nummer, sind aber illegal. genau so wie DIY weisse blinkerglaser fur hinten

mfg, Nils (der in 2 wochen im "Magistrate Court" den richter erklaren darf wieso meine blinker hinten eine E nummer haben aber rot blinken...und wieso mein nummernschild hinten nur 30x10cm gross ist anstatt 52x11cm...*ggg* das wird teuer)
Nils024 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 09:49   #5
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Oh man, oh man...
Alles, was NACHTRÄGLICH durch Aufbringen von Lack oder sonstigem Scheiß verändert wurde, ist NICHT mehr legal (bezogen auf Schlußleuchten, Leuchten und Fahrtrichtungsanzeiger)!!!
Das sollte doch nun mittlerweile auch dem letzten Gammeltuner klar geworden sein.
Wenn schwarzer oder roter Lack auf den Dingern drauf ist, können 22 e-Prüfzeichen draufsein, das ist vollkommen irrelevant.
Hinzu kommt, dass das e-Prüfzeichen alleine eben NICHT ausreicht, das bedeutet NUR, dass es in einem europäischen Land hergestellt worden ist.
Mehr nicht!
Zusätzlich muß eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein EU-Zertifikat mitgeführt werden, im Original, nicht in Kopie. Aus diesem muß hervorgehen, wer was wann wo hergestellt hat und für welchen Fahrzeugtyp es gilt.
Was an einem Fahrzeug mit deutscher Zulassung verbaut wird, muß FZV vzw. StVZO-konform sein.
Für Fz. mit ausländischer Zulassung gilt die StVO, hier insbesondere der § 23.

Das selbe gilt für die Nachrüstung mit Xenonlicht im originalen Scheinwerfer oder Austausch kompletter Scheinwerfereinheiten, ohne dann eine aLWR und SWRA einzubauen (vgl. § 50 (10) StVZO).
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Alt 19.02.2008, 10:39   #6
Ghostrider
707PS
 
Benutzerbild von Ghostrider
 
Registriert seit: 21.07.2005
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: 750iL Highline (10.89) + GSX-R 1000 K1
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen

Das selbe gilt für die Nachrüstung mit Xenonlicht im originalen Scheinwerfer oder Austausch kompletter Scheinwerfereinheiten, ohne dann eine aLWR und SWRA einzubauen (vgl. § 50 (10) StVZO).
ALWR oder Niveauregulierung, oder? SWRA ist sowieso Pflicht aber wenn man NR hat dann braucht man ja keine ALWR weil das FZ durch Beladung etc. hinten nicht "absacken" kann dass die Scheinwerfer zu hoch sin könnten.
__________________
Ghostrider ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2008, 10:42   #7
John McClane
Gast
 
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Fahrzeug:
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Das ist ein Irrglaube und galt NUR für den E32 750i.
E32er, die mit Xenonleuchten nachgerüstet werden, sind davon nicht betroffen.
Ich weiß natürlich, dass das hier viele machen und das die meisten TÜVer und Polizisten das nicht wissen.
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Alt 19.02.2008, 10:54   #8
jd735i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von jd735i
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: wolgast
Fahrzeug: e38 735i aus 96
Standard

also hier bei uns in mv ist den das ziemlich egal was du für rückleuchten hast und für licht die hauptsache ist das es sein zweck erfüllt und das die rückleuchten nicht so farbig sind das sie sich vom auto nicht mehr unterscheiden
__________________
Wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten es sind ja seine


Gruß Jenny & Daniel von der Insel Usedom
jd735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2013, 14:05   #9
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

Hier die haben wohl Irakische Typzulassung
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://farm6.staticflickr.com/5540/1...f3e2e420_o.jpg

ist wohl aus Japan mal dahin importiert worden, sieht man an dem Line Marker = Parking Pole, Sonderteil nur fuer Japanausfuehrung von BMW Japan
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://farm6.staticflickr.com/5537/1...706da94c_o.jpg
Erich ist gerade online   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2013, 15:29   #10
denis1993
Mitglied
 
Registriert seit: 25.09.2013
Ort: Erlangen
Fahrzeug: E32 730i '91, E93 335i '09
Standard

Die Rückleuchten stehen ja grausam aus
Achja an die Leute, die die weißen/roten Blinker haben, hattet ihr schon mal Probleme mit'm TÜV oder der Rennleitung?

Grüße
denis1993 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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