BMW 7er, Modell E32 |
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19.02.2008, 00:38
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#1
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Muss noch viel lernen!
Registriert seit: 22.03.2007
Ort: Taufkirchen bei München
Fahrzeug: 730i (27.9.1988),M3O,Schalter, Ohne alles..
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"Bunte" Heckleuchten? Legal ?
hallo zusammen
mal ne kurze frage zu heckleuchten:
Viele haben ja komplett rote (was auch echt geil ist)
manche schwarze,
dann weiß-rote..........
bla bla bla.
darf man die jetzt rot oder schwarz haben oder nicht?!
wie ist des jetzt????
mfG
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19.02.2008, 00:46
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Man darf das verbauen, was Typgeprüft und für exakt dieses Auto gebaut wurde. Ob die (ausgeschaltet) rot, grün, gelb oder welche Farbe auch immer haben ist egal, solange sie (durch die Typprüfung garantiert) in den richtigen Farben mit den richtigen Helligkeiten leuchten.
Wobei wenn ich mich recht entsinne müssen die nicht einen Helligkeitswert X haben, sondern nur "gut erkennbar" sein. ... und z.B. dass die Bremsleuchten heller sind als die Begrenzungsleuchten ist nicht vorgeschrieben. Genau so wenig wie hell eine Nebel-Schlussleuchte sein soll. .. das ist ja wie wir aus der Praxis wissen total unterschiedlich (manche so hell wie ein Schlusslicht, andere so hell wie eine Flutlichtanlage).
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Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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19.02.2008, 00:52
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#3
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Muss noch viel lernen!
Registriert seit: 22.03.2007
Ort: Taufkirchen bei München
Fahrzeug: 730i (27.9.1988),M3O,Schalter, Ohne alles..
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sprich alle teile mit einem e prüfzeichen was ich hier schon gelesen habe??
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19.02.2008, 05:33
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.07.2007
Ort: china
Fahrzeug: nix
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ja, alles wass ein E prufzeichen hatt sollte theoretisch legal sein
naturlich gilt das nicht immer, lasierte ruckleuchten haben zb das originale E nummer, sind aber illegal. genau so wie DIY weisse blinkerglaser fur hinten
mfg, Nils (der in 2 wochen im "Magistrate Court" den richter erklaren darf wieso meine blinker hinten eine E nummer haben aber rot blinken...und wieso mein nummernschild hinten nur 30x10cm gross ist anstatt 52x11cm...*ggg* das wird teuer)
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19.02.2008, 09:49
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#5
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Gast
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Oh man, oh man...
Alles, was NACHTRÄGLICH durch Aufbringen von Lack oder sonstigem Scheiß verändert wurde, ist NICHT mehr legal (bezogen auf Schlußleuchten, Leuchten und Fahrtrichtungsanzeiger)!!!
Das sollte doch nun mittlerweile auch dem letzten Gammeltuner klar geworden sein.
Wenn schwarzer oder roter Lack auf den Dingern drauf ist, können 22 e-Prüfzeichen draufsein, das ist vollkommen irrelevant.
Hinzu kommt, dass das e-Prüfzeichen alleine eben NICHT ausreicht, das bedeutet NUR, dass es in einem europäischen Land hergestellt worden ist.
Mehr nicht!
Zusätzlich muß eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein EU-Zertifikat mitgeführt werden, im Original, nicht in Kopie. Aus diesem muß hervorgehen, wer was wann wo hergestellt hat und für welchen Fahrzeugtyp es gilt.
Was an einem Fahrzeug mit deutscher Zulassung verbaut wird, muß FZV vzw. StVZO-konform sein.
Für Fz. mit ausländischer Zulassung gilt die StVO, hier insbesondere der § 23.
Das selbe gilt für die Nachrüstung mit Xenonlicht im originalen Scheinwerfer oder Austausch kompletter Scheinwerfereinheiten, ohne dann eine aLWR und SWRA einzubauen (vgl. § 50 (10) StVZO).
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19.02.2008, 10:39
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#6
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707PS
Registriert seit: 21.07.2005
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: 750iL Highline (10.89) + GSX-R 1000 K1
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Zitat:
Zitat von John McClane
Das selbe gilt für die Nachrüstung mit Xenonlicht im originalen Scheinwerfer oder Austausch kompletter Scheinwerfereinheiten, ohne dann eine aLWR und SWRA einzubauen (vgl. § 50 (10) StVZO).
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ALWR oder Niveauregulierung, oder? SWRA ist sowieso Pflicht aber wenn man NR hat dann braucht man ja keine ALWR weil das FZ durch Beladung etc. hinten nicht "absacken" kann dass die Scheinwerfer zu hoch sin könnten.
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19.02.2008, 10:42
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#7
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Gast
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Das ist ein Irrglaube und galt NUR für den E32 750i.
E32er, die mit Xenonleuchten nachgerüstet werden, sind davon nicht betroffen.
Ich weiß natürlich, dass das hier viele machen und das die meisten TÜVer und Polizisten das nicht wissen.
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19.02.2008, 10:54
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: wolgast
Fahrzeug: e38 735i aus 96
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also hier bei uns in mv ist den das ziemlich egal was du für rückleuchten hast und für licht die hauptsache ist das es sein zweck erfüllt und das die rückleuchten nicht so farbig sind das sie sich vom auto nicht mehr unterscheiden
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Wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten es sind ja seine
Gruß Jenny & Daniel von der Insel Usedom
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13.11.2013, 15:29
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 25.09.2013
Ort: Erlangen
Fahrzeug: E32 730i '91, E93 335i '09
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Die Rückleuchten stehen ja grausam aus
Achja an die Leute, die die weißen/roten Blinker haben, hattet ihr schon mal Probleme mit'm TÜV oder der Rennleitung?
Grüße
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