BMW 7er, Modell E38 |
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09.08.2018, 22:41
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.10.2017
Ort: Dirlewang
Fahrzeug: 740
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Andere Idee : Wie wäre es alternativ einen Abschlepper zu mieten ? Mit Überladung ist nicht zu Spaßen das kann ganz schnell teuer und oder dumm laufen .Das haste ja schon erkannnt .
Hier der erste Treffer im Netz https://www.miet24.de/mieten/fahrzeu...abschleppwagen
Micha
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09.08.2018, 22:44
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#12
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Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.07.2018
Ort: Münster
Fahrzeug: E38 740i 09.1994
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Ja aber da könnte ich gleich einen Abschleppwagen mieten. Kommt dann wahrscheinlich günstiger.
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09.08.2018, 22:45
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Zitat:
Zitat von Puddlejumper
Angenommen 3500 KG Gesamtgewicht gebremst.
Mal angenommen, der Hänger wiegt 250 kg.
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Ich habe noch keinen 3,5 Tonner gesehen der 250Kg wiegt.
Meine wiegen alle leer von 500-1200Kg.
M f G
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09.08.2018, 23:00
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.06.2016
Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau
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Ja ok, ich habe keine Hänger und fuhr auch selten welche...in den 90ern schon..aber das war ein Abschleppwagen mit Trailer...schaute da ehrlich gesagt nie, was ich laden darf...weil...der Abschleppwagen war ein LKW
Ich persönlich würde einen Sprinter mit Hänger mieten oder gar einen Abschleppwagen, wenn das in meiner Region angeboten wird.
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09.08.2018, 23:17
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Zitat:
Zitat von Bud Spencer 83
.....ich will demnächst einen e38 mit einem Leergewicht von 1850kg ziehen. Mein 740i darf laut Fahrzeugschein 2175 ziehen.
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Mal eine ganz andere Frage, von wo nach wo solls denn hin gehen ???
M f G
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10.08.2018, 00:58
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
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wurde der Wagen eigentlich wirklich mal gemessen, seine reale Masse ..?
Oder sind die 1850kg nur aus den Papieren abgeschrieben ??
Denn wie gesagt, Spritanteil und Reserverrad, Werkzeug - alles zählt zum homologierten Leergewicht.
..und die 5Stück 235er 16zoll Räder am E38 sind nicht wirklich leicht.
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10.08.2018, 09:19
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.12.2014
Ort: Eppingen
Fahrzeug: F11 530d; E39 Alpina B10 V8; E31 840i; E30 340i; E39 528i; NineT Racer; R850GS
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Ist beim Leergewicht nicht sogar der Fahrer dabei?
In der Hoffnung dass ich jetzt nicht gesteinigt werde:
Habe mit meinem E38 auch schon 740i etc. gezogen und war damit vielleicht etwas über der Anhängelast (Stützlast wird übrigens auch abgezogen).
Dennoch ist das Bussgeld bis 5% Überladung bei Hängern >2t "nur 35€"
Das Risiko bin ich eingegangen und würde es im Zweifel wieder tun wenn es nicht gerade mehrmals im Monat ist.
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10.08.2018, 09:55
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#18
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Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.07.2018
Ort: Münster
Fahrzeug: E38 740i 09.1994
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@Haschra
Der Wagen steht in 72458 Albstadt und soll nach Münster.
@v8-gt
Der Wurde nicht gewogen. Das Gewicht steht in dem Fahrzeugschein.
@Kevin
Ich denke, das der V8 auch wirklich 1850kg wiegt. Ich weiß nicht, ob ich das Risiko eingehen soll. Es sind immerhin 1200km Strecke, wo man erwischt werden kann. Hab jetzt auch mal nach Abschleppwagen geschaut. Die kosten 250 Euro für einen Tag mit km frei. Die meisten dürfen aber nur 1500kg laden. Mann ist das alles doof geregelt.
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10.08.2018, 10:07
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#19
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Honk
Registriert seit: 05.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 735iA, Dodge Durango
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Zitat:
Zitat von Bud Spencer 83
...
Ich denke, das der V8 auch wirklich 1850kg wiegt. ....
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Nicht denken, sondern lesen und wiegen. Leergewicht = Gewicht des fahrfertigen KFZ incl. 75kg Fahrer.
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10.08.2018, 10:39
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#20
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Lothar
Nicht denken, sondern lesen und wiegen. Leergewicht = Gewicht des fahrfertigen KFZ incl. 75kg Fahrer.
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Und ohne SA. Quasi der Papier-Wert.
Für die Frage nach zulGesamtgewicht ist das tatsächliche (gewogene) Gewicht maßgeblich!
Es ist auch nicht die Strafe so sehr dramatisch, sondern eher der Umstand, dass bei Erwischtwerden die Fahrt sofort zu Ende ist und man in geeigneter Weise umladen muss. - Wohin, fragt sich dann...
Olli
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