Tipps zu Euro+
Hallo!
Nachdem im Garantieheftchen alles drin steht, was NICHT übernommen wird, hab ich mal raus geschrieben, was die Brüder dann überhaupt machen. Also viel Spass damit, und wenn Jemand noch mehr weiss, kann er's gerne hier auch posten; Gruß ; Michael.
Auspuffsystem: von der Garantie erfasst sind alle Auspuffteile vom Auspuffkrümmer bis Katalysator (jeweils einschließlich)
Fensterscheiben: Heckscheibe bei Ausfall des Heizungs- und Antennenelements
. Undichtigkeiten an wasserführenden technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuchen, Kopfdichtung, Heizkörper oder Klimaanlage
Bruch und/oder Totalausfall der Stoßdämpfer
ACHTUNG ::::: Kosten für Test -, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem garantiepflichtigen Schaden anfallen werden nicht von Euro+ übernommen
ACHTUNG ::::: ein Schaden an einem Bauteil, das von der Garantie abgedeckt ist, durch einen Schaden an einem Bauteil, das nicht von der Garantie erfasst ist wird auch nicht übernommen
Folgende Leistungen können bezüglich der Erstattung von Reparaturkosten in Anspruch genommen werden:
Verliert ein garantiertes Bauteil innerhalb der Laufzeit der Garantie seine Funktionsfähigkeit, hat der Käufer Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils.
Dieser Anspruch beinhaltet die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten, einschließlich aller notwendigen Ersatzteile nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, sowie der Einstellungsprüfung und der Prüf-und Messarbeiten. Maßgebend für den Ersatz der Lohnkosten ist die Bruttolohnvergütung zu den jeweiligen Arbeitsverrechnungssätzen des Verkäufers und nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, besteht kein Reparaturanspruch. In diesem Fall kann der Käufer den Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert verlangen. Wird die Reparatur nicht durchgeführt, kann der Käufer eine Barauszahlung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertesverlangen, letzterer ist auf Kosten des Käufers durch DEKRA oder TÜV festzustellen. Der Gesamtanspruch aus mehreren Garantiefällen ist begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert. Wenn It. Herstellervorgaben der Austausch nicht defekter Teile in Verbindung mit einem schadhaften Teil erforderlich ist, wird auch der Austausch dieser Teile ersetzt.
|