BMW 7er, Modell E38 |
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08.09.2020, 20:03
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#51
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Der verbrannte
Registriert seit: 12.01.2014
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E34 520I/ E38 740il Vin DD39157 beide mit Prins VSI
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Brot und Spiele
Um nix anderes handelt es sich mittlerweile im TV, leider nicht nur dort.
Der “Liebhaber” wird diese Nummer verabscheuen (Ich ebenso).
Der Jungspund, der mal ne fette Karre für kleines Geld fahren will wird das Gegenteil behaupten.
Naja:
Hätte ich auch gerne genommen, vor 30 Jahren.
Im TV sieht das immer schnieke aus, Realität?
Darstellung von geilen Leder Arbeiten und schicken Lackierungen kann man auch anders promoten. (Muss gestehen, gute Arbeit, was man sieht)
Und Leute: Fahrt Euch doch nicht fest mit dem Lenkrad und so nem anderem Scheiß. Jedem wie es gefällt, solange einigermaßen TÜV konform.
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08.09.2020, 22:43
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#52
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V8-Narr
Registriert seit: 29.06.2018
Ort: Nord-Ost-Oberfranken
Fahrzeug: E38-735i Bj.97
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Zitat:
Zitat von TRANSPORTER
Weshalb hast Du nicht den letzten Absatz zitiert ???
Fakt ist:
Im Schadenfall werden KFZs sichergestellt
Da Interesseiert es primär "niemanden" ob was auch immer von einem TuevPruefer XYZ
tolleriert wurde, weil möglicher Weise man ihn kennt, er schnell in den Feierabend Will,
Es in Bundesland XYZ durchgeht, bzw. Weshalb auch immer ein StandardTuever dieses nicht bemängelt.
Die Staatsanwaltschaft und/oder Versicherung interessiert nur, ob das KFZ KBA.Konform ist
und eine 100%-BE hat.
Gruss
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Das ist schon wieder ein althergebrachtes Stammtisch-Geschwätze, was wiederum nicht stimmt. Ich zitiere hier wieder etwas aus dem Thread den wir schon durch hatten und was der Wahrheit entspricht:
Eine Regressforderung der Versicherung hat auch bei euch in DE den Grundsatz der Kausalität, das kann auch hier nachgelesen werden und ist auch juristisch logisch:
https://www.financescout24.de/wissen...er-kausalitaet
Genauso ist es, eine Versicherung kann nicht einfach wegen "irgend etwas" die Leistung verweigern oder Regress fordern.
Selbst wenn der TÜV überzogen wurde und ein Unfall passiert ist das nicht so einfach. Da müsste schon ein Schaden nachgewiesen werden, der den Unfall verursacht hat und bei der Hauptuntersuchung entdeckt worden wäre. Dann liegt das anders.
Es ist halt im Blut des Deutschen, das er für alles Vorschriften, Gesetzte, Regelwerke, Normen und sonst welche Anweisungen benötigt.
Liegen diese für eine bestimmte Sache nicht vor, dann wird zwischen den Zeilen gelesen, interpretiert und Worst-Case-Szenarios abgebildet.
Und wenn ich darüber nachdenke, das wegen 0,5 cm mehr oder weniger Polster auf dem Original-Lenkrad solche Stammtischdebatten hier geführt werden, frage ich mich noch ob ich hier richtig bin, wenn ich mal Rat suche.
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08.09.2020, 23:05
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#53
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Der verbrannte
Registriert seit: 12.01.2014
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E34 520I/ E38 740il Vin DD39157 beide mit Prins VSI
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Sorry, suche kurz das Popcorn...
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08.09.2020, 23:06
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#54
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2015
Ort: Potsdam
Fahrzeug: E38-735i in 317, mit 0352, Handschalter ('97) -einer von 221 mit N9TT "Nappa Grau" , diverse aus: Hethel (Lotus), Bologna (Ducati), Köln (Ford) etc.
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vorher war es rund ..und später wurde ein werksmäßig deutlich abgeflachtes Lenkrad gezeigt - das geht nicht durch einfach mal die Aufschäumung wegschleifen.
Also ich sage das ist ein völlig anderes Lenkrad, es ist nicht sein originales, sonst hätte da wirklich jemand die Säge ansetzen müssen um den ganzen Bogen unten wegzuschneiden.
Der Punkt mit der fehlenden Betriebserlaubnis des Fzg. ist leider so.
..denn an ein vom Hersteller vorgelegtes und vom KBA zugelassenes Produkt "E38" darf ich als Privatperson einfach ändern - und Lenkräder sind nunmal prüfpflichtige Ausrüstung im Fahrzeug
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08.09.2020, 23:10
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#55
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Der verbrannte
Registriert seit: 12.01.2014
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E34 520I/ E38 740il Vin DD39157 beide mit Prins VSI
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Oh, Bier ist alle...
Sorry, muste sein.
Hab Euch lieb!
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08.09.2020, 23:23
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#56
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V8-Narr
Registriert seit: 29.06.2018
Ort: Nord-Ost-Oberfranken
Fahrzeug: E38-735i Bj.97
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Das hier ist mein Lenkrad.
Ein Original-E38-Lenkrad, ohne Veränderung der tragenden Struktur, nur etwas anders aufgepolstert.
Ich habe eine Bescheinigung des Lieferanten und eine HU ohne Mängel.
Auch habe ich keine Bedenken, das mir mal ein Versicherungsfuzzi damit kommt, das 3 mm Polster einen Unfall herbeigeführt hat.
Leute, jetzt kommt mal wieder auf den Boden....
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08.09.2020, 23:34
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#57
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V8-Narr
Registriert seit: 29.06.2018
Ort: Nord-Ost-Oberfranken
Fahrzeug: E38-735i Bj.97
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Ach ja, ich hatte noch das Wichtigste vergessen zu erwähnen:
Das Lenkrad fühlt sich einfach klasse an, der Wagen liegt damit viel besser in der Hand.
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08.09.2020, 23:46
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#58
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Der verbrannte
Registriert seit: 12.01.2014
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E34 520I/ E38 740il Vin DD39157 beide mit Prins VSI
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Sollte man aufgrund eines modifizierten Lenkrads mal aus dem KFZ Wrack gespreizt werden, interessiert es den toten Körper sowieso nicht mehr....
Jaja, ich weiß, die Opfer.....
Aber dieser Unfall war natürlich durch das modifiziertem Lenkrad ausgelöst...
Mist, ich fang jetzt auch schon damit an....
wo ist mein Popcorn.....
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08.09.2020, 23:47
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#59
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Der verbrannte
Registriert seit: 12.01.2014
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E34 520I/ E38 740il Vin DD39157 beide mit Prins VSI
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P.S.: Schönes Rundstück!
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09.09.2020, 09:08
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#60
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V8-Narr
Registriert seit: 29.06.2018
Ort: Nord-Ost-Oberfranken
Fahrzeug: E38-735i Bj.97
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Zitat:
Zitat von fasteddi
Naja:
Hätte ich auch gerne genommen, vor 30 Jahren.
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Ja, ich auch. Warum auch nicht, man bekommt sein Wagen besser zurück als vorher, und das ohne Kosten.
Habe damals auch einen Zender Spoiler an meinen 1802 geschustert, dann noch die Windsplits auf die Kotflügel..... (wer kennt sie noch?)
Heute ist es freilich anders. Da freue ich mich wenn ich in meinen E38 einsteige der sich nahezu im Jahreswagenzustand (54tkm) befindet.
Die Zeiten ändern sich, die nächste Generation scheint auch gar nicht mehr so viel Interesse an Autos zu haben (das ist meine Meinung).
Ich kann zumindest noch einen solchen Fernsehbeitrag als das Sehen, was es auch ist: UNTERHALTUNG.
Das können anscheinend einige hier nicht.
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