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Alt 25.10.2010, 22:02   #1
Muellermilch
Ich hasse das Zeug!
 
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Standard AU-Prüfung / OBD oder nicht !?!?

Servus,

ich habe ein kleines Problemchen mit dem TÜV, genauer gesagt mit der AU.

Ich hab nen 08/2000er V12, Fahrgestellnummer in meinem Album. Schadstoffklasse D4 mit ner Gasanlage.

Jetzt zum Problem: Der Tüv-Süd hat AU gemacht und ist an die OBD2 Buchse im Innenraum ran. Hat Fehler festegstellt und damit die AU-Prüfung als nicht bestanden gewertet. Den Rüssel hinter aber trotzdem dran und damit auch alles "i.O." gemessen.

So, schonmal im Forum gehorcht und erfahren, daß man nur mit OBD geprüft wird, wenn im Schein OBD-Kat steht. Hab ich ja nicht.

Also heute nochmal zur HU/AU, diesmal Dekra Prüfstand. Diesmal gleich das mit OBD erwähnt, weil dummerweise die Motorlampe wieder an ist. Der Prüfer im System nachgesehen und festgestellt, daß es zwei Kats gibt. Der eine ein normaler G-Kat und der andere ein OBD-Kat. Sieht man an einer Plakette im Motorraum (Beifahrerseite auf Höhe der Intensivreinigung). Natürlich hab ich das OBD-Ding und er muß das anstecken.

Jetzt meine Frage: Ist das normal? Muß ich mit D4 sowas mit OBD machen lassen? Die machen das ja nicht nur damit, sondern auch noch mit dem Rüssel.

Wäre für sachdienliche Infos dankbar.

Gruß

Alex
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Alt 25.10.2010, 22:10   #2
PacificDigital
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nun, mit obd-kat muss der tüv per obd prüfen, denn der kat ist für diese art prüfung ausgelegt und legt auch sporadische, abgasrelevante fehler im speicher ab, welcher bei der prüfung ausgelesen werden.
wenn kein fehler vorliegt, ist die obd-prüfung sogar schneller und vor allem billiger als die herkömmliche au... nur werden eben fehler gespeichert und man liest den langzeitwert aus... mit diagnosegerät vor der prüfung den speicher löschen kann da schon was bringen nur sollte der fehler auf der fahrt zum tüv nicht erneut auftreten
__________________
PacificDigital ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2010, 22:13   #3
Muellermilch
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Ja, hab leider kein Interface.

Aber wenn ich keinen eingwtragenen OBD-Kat hab (steht ja nicht im Schein), muß es dann trotzdem so gemacht werden?

Und wenn schon, fällt dann das Drehzahlgeorgel aus?

Ist das eigentlich eine Kann oder Muss Bestimmung?
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Alt 25.10.2010, 22:51   #4
PacificDigital
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da ich es auch nicht wusste (ob muss oder nicht), hab ich eben kurz gegooglet
laut Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) wikipedia wird bei sporadischen fehlern die im speicher abgelegt wurden eine herkömmliche prüfung durchgeführt, bei einem permanenten fehler fällt der dicke durch.
die normale obd2-prüfung wird im leerlauf durchgeführt und dauert incl. ein und ausstecken ca. 1 minute... daher ist sie auch billiger...
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Alt 26.10.2010, 07:23   #5
Muellermilch
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Hi, Wikipedia hatte ich auch schon geprüft. Da steht folgendes drin:

Fahrzeuge mit Otto-Motor mit OBD (On-Board-Diagnose)

Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Hier muss nur die Drehzahl eingehalten werden, eine Messung der Abgase findet nicht statt.
Beim Regelsondentest wird die Funktion der Sauerstoffsonden geprüft.
Bei Fahrzeugen mit Otto-OBD, die erstmals ab 2006 in Verkehr gekommen sind, wird hingegen über den OBD-Diagnosestecker lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen und geprüft ob alle Readiness-Codes gesetzt sind (also die Selbstüberwachung des Systems einwandfrei funktioniert). Trat bis zum Untersuchungszeitpunkt kein Fehler auf, ist die "AU" somit bestanden. Trat hingegen bereits sporadisch ein Fehler auf, der jedoch mittlerweile schon wieder gelöscht wurde, wird die konventionelle "AU" durchgeführt, wie oben beschrieben. Ist jedoch aktuell ein Fehler im Speicher abgelegt, gilt die "Abgasuntersuchung" damit als "nicht bestanden".

Meiner ist Baujahr 2000, also kann ich doch nicht nach den 2006er Bestimmungen geprüft werden.

Hat sonst schonmal einer diese OBD-Prüfung bei seinem Wagen gehabt?

Geändert von Muellermilch (26.10.2010 um 08:29 Uhr).
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Alt 26.10.2010, 08:28   #6
Bastl
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Ja, ich hab das schon gemacht - und grandiose 3 Euro gespart

Es ist für unsere Wagen noch gar nicht vorgesehen, aber machbar - daher verstehe ich deinen Prüfer da auch nicht...
__________________
Viele Grüße

Sebastian
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Alt 26.10.2010, 09:55   #7
Bastl
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Mmmhh...hab grad mit meinem Freund nochmal telefoniert.

Also bei uns musste da wohl wirklich eine OBD-Prüfung machen, man kann es aber umgehen. Oder halt den Fehler löschen...

Allerdings sagte er, dass Du die Gasanlage neu justieren solltest, da der Fehler offenkundig daher kommt (es werden ja Regelgrenzen überschritten).

Ansonsten können wir das hier diesen Donnerstag (oder nächsten) machen, wenn Du es so gegen 18.30 Uhr schaffen würdest...mit Bahnstreik natürlich schwieriger
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Alt 26.10.2010, 12:42   #8
e3tom
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Oder halt den Fehler löschen...
... und dann durchfallen, weil die Readiness-codes nicht gesetzt sind.

Die OBD2 setzt diese readiness erst nach mehreren fehlerfreien Betriebszyklen.
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Alt 26.10.2010, 13:10   #9
Bastl
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Die kann man auch zurücksetzen - gehen tut das alles. Zur Not wie gesagst mit einer normalen AU machen...
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2010, 13:12   #10
Muellermilch
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Zitat:
Bei Fahrzeugen mit Otto-OBD, die erstmals ab 2006 in Verkehr gekommen sind, wird hingegen über den OBD-Diagnosestecker lediglich der Fehlerspeicher ausgelesen und geprüft ob alle Readiness-Codes gesetzt sind (also die Selbstüberwachung des Systems einwandfrei funktioniert).
Ich kapiert das System aber trotzdem nicht. Wenn es nur für Autos gilt, die ab 2006 in Verkehr gekommen sind, muß ich das doch nicht bei einem 2000er Baujahr zwingend gemacht werden.

Die Bestimmungen für normale Autos ohne OBD sehen nur die Rüssel-Methode vor:

Zitat:
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,3 %.
Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft.
Nur weil ein Auto zufällig auch über OBD-Dose verfügt, bekomme ich doch nicht die gleichen Pflichten aufgedrückt. Die Euro 4 oder 5 Steuern zahle ich doch auch nicht.....

@ Lexmaul: Jau, Gasanlage einstellen steht mit auf der Liste. Kann man eigentlich beim ( )die Regelwerte im Betrieb auslesen lassen, um zu sehen wo der Fehler herkommt?
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