BMW 7er, Modell E38 |
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24.10.2004, 21:57
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: Gänserndorf
Fahrzeug: 750i (E38)
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Österreichische Gewährleistung
Hi, Leute
Mittlerweile gibt es auch schon genügend österreichische Beteiligung in diesem Forum und es würde mich interessieren, wie in Österreich die Gewährleistung gehandhabt wird.
Ich habe meinen uralt 750er - E38, Dez. 1994, 307tkm -in Steyr, bei BMW Knöbl, bei einem anscheinend seriösen Händler - ich gestehe, daß ich in diesem Glauben nicht einmal eine Probefahrt gemacht habe - erstanden.
Das einzige, das geklappt hat: bei der Überstellungsfahrt hatte ich zwischen 80 und 120 das bekanntberüchtigte Flattern beim Bremsen. Ich bin ganz artig 220 km zum Händler gefahren, trotz Vorwarnung waren die Bremsscheiben nicht vorrätig und sie haben irgendeinen Teil hinten ausgetauscht. Geklappt - endgültig - hat es zwar erst beim 2 einhalbtenmal - wieder 220 km, wieder keine Bremsscheiben da, wieder 220 km nach Hause gefahren, aber immerhin: Bremsscheiben (und alles was dazugehört) mit der Post erhalten.
Bei der Übernahme wurde mir zugesichert, es gibt einen zweiten Schlüssel. Den habe ich mehrmals urgiert, erhalten habe ich den Reserveschlüssel. In der Zwischenzeit habe ich einen Schlüssel nachbestellt, kulanterweise dafür auch nur 75 Euro plus Märchensteuer bezahlt.
Das Fahrertürschloß läßt sich mit keinem der mittlerweile 3 Schlüssel sperren. Händler informiert, ein paar Kilometer gefahren, Schloß geschmiert, auf Schloß geklopft, funktioniert noch immer nicht, Pech gehabt, Gewährleistung gibz es nur auf Motor und Getriebe und Tschüss.
Stimmt das so?
Greetings, Sepperl
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25.10.2004, 00:56
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2003
Ort: Meschede
Fahrzeug: E46 330Ci Cabrio FL Individual, VW Passat GTE Variant
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In Österreich wird die Gewährleistung (seit dem 1.1.2002) genau wie in Deutschland gehandhabt. Basiert ja auf der gleichen EU-Vorlage.
Praktisch bedeutet das, dass der Händler in den ersten 6 Monaten für alle Mängel haftet außer Verschleissteile.
Er muss nachweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf eingetreten ist (schwer möglich).
Dass die Gewährleistung nur auf Motor und Getriebe greift, ist totaler Murks.
Ich würd den Händler nochmals darauf hinweisen, stellt er sich quer bleibt dir wohl nur der Gang zum Anwalt.
Gruß,
Mattes
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