Generell müssen alle Rad/Reifen Kombinationen eingetragen werden, die nicht im Schein stehen. Es sei denn, es liegt eine ABE dabei.
Letzendlich muss im Schadensfall geklärt sein, ob Rad/Reifen-Kombi die Nötige Traglast hatten, Die Reifen nicht von der Felge rutschen, keine Tachoabweichungen durch zu kleinen/großen Rollumfang entstehen und die Felge die nötige Festigkeit/Steifigkeit für das jeweilige Fahrzeuggewicht hat.
Zudem dürfen die Reifenlaufflächen nicht über den Kotflügelrand zeigen. All dieses muss gesichtet, und vom Gutachter bescheinigt werden.
Allerdings bin ich schon mit original Winterreifen (mit BMW Logo) so durch den Tüv gerutscht, da dieser wohl offensichtlich nicht vermutete, dass dieses Rad nicht serie ist.
Soviel zum Thema TÜV.
Auf jeden Fall solltest du zur eigenen Sicherheit die Reifen eintragen lassen.
Wahrscheinlich brauchst du noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller für die Felge, sofern kein Gutachten der Felge mit den gleichen Reifen vorliegt.