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BMW 7er, Modell E38
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Alt 05.09.2005, 17:04   #1
bmw735
BMW 735i ++MULTIMEDIA++
 
Benutzerbild von bmw735
 
Registriert seit: 27.09.2003
Ort: Voerde
Fahrzeug: Bmw 735i E38
Standard Tüveintragung ??? Außenspiegel mit Blinker!

Hallo an allen 7er freunde,

Ich habe an meinen Außenspiegeln mit Blinkern eingebaut und finde sie auch schön

Jetz meine frage muss ich das eintragen lassen beim tüv?? oder so???

Danke an allen!!!
bmw735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 18:47   #2
Waschi.1
Waschi
 
Benutzerbild von Waschi.1
 
Registriert seit: 20.12.2003
Ort: Schönberg
Fahrzeug: 750il (E38) E320T CDI (Bj2001)
Standard

Als erstes mußt du deine Seitenblinker in den Kotflügel abklemmen. Die dürfen nicht zusammen funktionieren. Wenn die Spiegel ne E Norm sind sie nicht eintragungspflichtig. Haben sie kein E Zeichen oder KBA Nr wird´s schwierig :-(
__________________
Wer später bremmst, ist länger Erster!!!
Waschi.1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 18:56   #3
michelangelo
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von michelangelo
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: 750iL (E38)
Standard

Hallo,

habe auch die Blinker montiert und mit meinem TÜVler hier im Hause gesprochen. Der hat dann in seinen Unterlagen nachgesehen und keinen Einwand gefunden. Muss auch die Seitenblinker nicht abmontieren.
Wenn er nächste Woche wieder da ist, werde ich den genauen Wortlaut der TÜV-Richtlinien hier angeben.

michelangelo
michelangelo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 18:59   #4
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Einspruch Herr Kollege Waschi!

1. Es gibt keine Vorschrift über die Anzahl der Seitenblinker. Komischerweise habe ich schon 2 TÜV´er gesprochen die das selbe behauptet haben. Konnten allerdings auch nach suchen keine Quelle für Ihre Meinung nennen.

2. Es gibt derzeit keine Spiegelblinker für E38 mit Prüfzeichen.

3. Eine TÜV-Eintragung ist derzeit nicht möglich. Es wird ein Lichtechnisches Gutachten (KBA) benötigt.

@michelangelo

Solltest Du überraschenderweise ne Eintragung bekommen müssen wa uns noch ma kontakten.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:03   #5
GSX-Heizer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von GSX-Heizer
 
Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Dormagen / Neckarsulm
Fahrzeug: 745iA Prins2 (12/01), Skoda Superb 2023, Ranger Wildtrak, GSX-1400 (8/04), Fendt700 Diamant, Puccini620
Standard

Zitat:
Zitat von Waschi.1
Als erstes mußt du deine Seitenblinker in den Kotflügel abklemmen. Die dürfen nicht zusammen funktionieren. Wenn die Spiegel ne E Norm sind sie nicht eintragungspflichtig. Haben sie kein E Zeichen oder KBA Nr wird´s schwierig :-(
Wer hat dir das denn erzählt
Wir haben beim Umbau unseres alten 5er`s und des 3er`s jedenfalls kein Problem gehabt . Der Tüv Mann war sogar der Meinung , man hätte so etwas schon viel früher einführen sollen , genau wie damals die dritte Bremsleuchte.

Gruß Christel
__________________
Gruß Jörg - Christel
& Jessie

( die Rückkehrer )
Ich leb, und weiß nicht wie lang. Ich sterb, und weiß nicht wann.
Ich fahr, und weiß nicht wohin, mich wundert`s das ich so fröhlich bin.

"Wenn es im Himmel keinen Rock'n'Roll gibt, dann möchte ich dort nicht hin." (Bon Scott)
"Wenn Du was Intelligentes mit Message hören willst, leg R.E.M. auf. Aber wenn du deinen Schw... hart haben willst, hör' AC/DC."
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Alt 05.09.2005, 19:45   #6
Emil Sommer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Emil Sommer
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
Standard

Man man das das imemrnoch nicht rum ist.

1. Es dürfen nur 6 Blinker in Funktion sein !!!!!! 3 pro Seite.

Nicht mehr !!!!!!!!!!!!!!

2. Wenn das Blinkerglas keine E Prüfnummer hat, kann man es auch nicht eintragen (geht eh nicht auch mit Nr.) und es erlischt die Betriebserlaubniss.

Bersonders heikel, wenn man einen Unfall hat und der Unfallveruhrsacher sagt, das er von den Blinkern abgelenkt war.
Dann kommt man in erklärungsnot.

3. Eingetragen werden muss und kann ein Blinker nicht !!! Wenn er eine E Prüfnummer hat, darf er betrieben werden.

Gruss Emil
__________________
Euer Emil hat euch alle lieb

Bin bis 21.04. in Osterferien!
Emil Sommer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:47   #7
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Zitat:
Zitat von Emil Sommer
Man man das das imemrnoch nicht rum ist.

1. Es dürfen nur 6 Blinker in Funktion sein !!!!!! 3 pro Seite.

Nicht mehr !!!!!!!!!!!!!!

Gruss Emil
Na dann sag uns mal die Quelle / Vorschrift dazu.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:52   #8
blue7
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von blue7
 
Registriert seit: 09.06.2005
Ort: Hoppstädten-Weiersbach
Fahrzeug: BMW E38 730i / Ford Maverick XLT
Daumen nach unten also...

der 54 StVZO sagt nur aus, wieviele Fahrtrichtungsanzeiger unter welchen Bedingungen wo verbaut sein müssen! Es geht hier also um ein Minimum. Es ist auch in den Kommentaren nicht erkennbar, dass Minimum = Maximum ist. Daher kann man schließen, dass auch mehr sein dürfen, solange sie den Vorschriften entsprechen! Also auch 2 seitliche Blinker (Spiegel / Kotflügel vorn). Es ist also nach derzeitigem Stand (in Deutschland) zulässig, die vorderen Blinker angeklemmt zu lassen!

Was anderes ist die BE des Kfz und da hat derjenige recht, der sagt, dass wenn ein Teil (lichttechnich auf jeden Fall ) am Fahrzeug verbaut wird, es auch eine Prüfnummer oder eine eigene ABE haben muss.

Ist dieses nicht der Fall, erlischt bei Beleuchtungsteilen sofort die BE des gesamten Fahrzeuges! Heißt - Spiegelblinker ohne ABE - BE des Fahrzeugs erloschen. Was das bei einem Crash im ungünstigsten Fall bedeuten kann, brauche ich ja hier nicht zu erwähnen.....

Also jeder so wie er meint... aber derzeit ist und bleibt die BE erloschen und dabei interessiert es auch nicht, was ein TüV Mann sagt! Wenn diese Leute so groß erzählen, dass das alles kein Problem ist, warum tragen die es dann nicht einfach ein - sind doch Dipl. Ing. und könnten das tun. Am Schluss, wenn ihr den Ärger habt, werdet ihr keinen TüV-Mann finden, der zugibt, dass er euch gesagt hat, dass das ok ist!

Gruß blue7 - der im übrigen diese Spiegel auch nicht schlecht findet
blue7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 19:56   #9
Emil Sommer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Emil Sommer
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
Standard

Zitat:
Zitat von TomS
Na dann sag uns mal die Quelle / Vorschrift dazu.

TÜV NORD GmbH
Am TÜV 1
30519 Hannover

Tel. 0511 986-0
Fax 0511 986-1237

Da kannst du gerne Anrufen und es steht auch im § 54 StVZO.

Nachzulesen Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) hier

Unter Fahrtrichtungsanzeiger.

Gruss Emil
Emil Sommer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 20:00   #10
Emil Sommer
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Emil Sommer
 
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
Standard

Zitat:
Zitat von blue7
der 54 StVZO sagt nur aus, wieviele Fahrtrichtungsanzeiger unter welchen Bedingungen wo verbaut sein müssen! Es geht hier also um ein Minimum. Es ist auch in den Kommentaren nicht erkennbar, dass Minimum = Maximum ist. Daher kann man schließen, dass auch mehr sein dürfen, solange sie den Vorschriften entsprechen! Also auch 2 seitliche Blinker (Spiegel / Kotflügel vorn). Es ist also nach derzeitigem Stand (in Deutschland) zulässig, die vorderen Blinker angeklemmt zu lassen!

Was anderes ist die BE des Kfz und da hat derjenige recht, der sagt, dass wenn ein Teil (lichttechnich auf jeden Fall ) am Fahrzeug verbaut wird, es auch eine Prüfnummer oder eine eigene ABE haben muss.

Ist dieses nicht der Fall, erlischt bei Beleuchtungsteilen sofort die BE des gesamten Fahrzeuges! Heißt - Spiegelblinker ohne ABE - BE des Fahrzeugs erloschen. Was das bei einem Crash im ungünstigsten Fall bedeuten kann, brauche ich ja hier nicht zu erwähnen.....

Also jeder so wie er meint... aber derzeit ist und bleibt die BE erloschen und dabei interessiert es auch nicht, was ein TüV Mann sagt! Wenn diese Leute so groß erzählen, dass das alles kein Problem ist, warum tragen die es dann nicht einfach ein - sind doch Dipl. Ing. und könnten das tun. Am Schluss, wenn ihr den Ärger habt, werdet ihr keinen TüV-Mann finden, der zugibt, dass er euch gesagt hat, dass das ok ist!

Gruß blue7 - der im übrigen diese Spiegel auch nicht schlecht findet
Das es um ein minimum geht nimmst du aber nur an.

Ich war Persönlich bei Tüv und er sagte mir das nur 1 Seitenblinker erlaubt ist.

Es Steht eindeutig im StVZO § 54
Zitat:
seitlich 2 der Kategorie 5 (Fahrzeugklassen M1 sowie N1, M2, M3, wenn die Fahrzeuglänge 6 m) oder 6 (Fahrzeugklassen N2, N3, sowie N1, M2, M3, wenn die Fahrzeuglänge > 6 m);
Das du dann annimst es ist ein Minimum ist dein wunschdenken, entspricht aber keinsesweg der Vorschrift.

Anzahl 2 !!!! Nicht 4 und auch nicht 1, 2 ist die Anzahl !!!!

Gruss Emil
Emil Sommer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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