BMW 7er, Modell E38 |
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07.04.2024, 16:40
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#21
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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MyAir ist die Standard Anwendung für BMW Händler...
Und es steht natürlich nicht explizit in der ECE. Die ist halt wie jeder Gesetzestext immer sehr allgemein. Aber an einer Ausenkontur darf eben kein Radius unter 2.5mm sein
(wobei es wie gesagt auch Ausnahmen gibt, siehe Beispiel)
Kleines Beispiel: Ein Scheibenwischerarm darf Radien unter 2.5 haben (geht ja auch nicht anders mit einem Stangenarm). Baust du aber eine Kappe/Abdeckung drauf muss diese über 2.5mm sein.
Bei der Homologation wird dies vom TÜV abgeprüft.
[IMG] [/img]
Markus
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07.04.2024, 16:46
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#22
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
MyAir ist die Standard Anwendung für BMW Händler...
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Aha, danke. Kann man als Nicht-BMW-Händler nicht wissen.
Mir kommt es mittlerweile so vor, als sei die Sache mit den vorderen Kennzeichenhaltern eher eine Empfehlung als eine verbindliche Gesetzesvorschrift. Wäre sie nämlich Letzteres, hätte sie längst Eingang in die StVZO gefunden und würde auch bei TÜV-Prüfungen berücksichtigt und die Polizei hätte längst ein Auge drauf geworfen. Gerade in unserem krampfhaft vorschriftenbesessenen Staat
Und zu Deiner eingefügten Kopie: Inwiefern verstößt ein Kennzeichenhalter, der sich vornehmlich HINTER dem Kennzeichen befindet, gegen diese Vorschrift? Die Dinger sind meist hauchdünn und der Plastikrand verbirgt die scharfen Metallkanten - insbesondere bei älteren Autos, wo das Verletzungsrisiko durch halb freistehende scharfkantige Metallschilder ungleich höher sein dürfte (siehe meine Bilder).
PS: Bin jetzt erstmal raus, schaue nur noch meine beiden vorderen Kennzeichen an. Es ist müßig, sich den halben Tag mit diesem Schwachsinn zu versauen, der - wie üblich - riesige Interpretationsspielräume zeigt. Können die nicht einmal vernünftige und wortgetreue Anweisungen geben und nicht dieses Wischi-Waschi, das nur Insider kennen? Für uns normale Autofahrer ist alleine die StVZO verbindlich, nichts anderes! Wenn da drin steht, nix vordere Kennzeichenhalter, dann ist das eben so. Aber da steht nix!
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
Geändert von Claus (07.04.2024 um 16:52 Uhr).
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07.04.2024, 17:28
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#23
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Eine Empfehlung ist das sicher nicht, es klar und eindeutig Teil der Homologationsverordnung.
Verletzt du diese Anforderung wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
Die Anforderungen ändern sich natürlich im Laufe der Zeit. Bei alten Fahrzeugen greift die Regelung vielleicht nicht, da wäre theoretisch auch ein Kennzeichenhalter vorne möglich.
BMW unterscheidet im MyAir halt nicht um nicht am Ende Probleme zu bekommen. So wird das halt pauschal für alle ausgeschlossen. Sicher ist halt sicher.
Auch die Frage nach dem Halter hinter dem Kennzeichen lässt sich mit Logik eigentlich schnell selbst beantworten. Wenn komplett überdeckt ist, dann ist es egal.
Wenn es hervorsteht (auch da gibt's explizite Regeln bis wann) ist es nicht egal.
Genau genommen kommt der TÜV Prüfer mit einer 100mm Stahlkugel am Stil. Überall wo man mit der Kugel hinkommt muss der Radius größer sein.
Markus
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07.04.2024, 18:05
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#24
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
Bei alten Fahrzeugen greift die Regelung vielleicht nicht, da wäre theoretisch auch ein Kennzeichenhalter vorne möglich.
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Vermutlich nicht nur theoretisch, sondern auch faktisch: Ich habe anscheinend "die Kontrolle über mein Leben verloren" (Copyright Bastl), denn ich habe VIER Kennzeichenhalter an beiden Autos, und zwar alle Kennzeichen geclipst, keine lästigen und hässlichen Schrauben durch die Kennzeichen.
Vor unserem Haus stehen derzeit 11 Autos: ALLE 11 Autos haben vordere Kennzeichenhalter, ausnahmslos ALLE! Das jüngste Auto dürfte wohl 2 Jahre alt sein, die anderen zwischen 5 und 15 Jahren, meine beiden habe eine Garage. Meine Kennzeichenhalter am E91 sind übrigens an den Kanten abgeschrägt (d.h. "gebrochen") bzw. rundlich und tragen BMW-Werbung. Die am E38 sind etwas eckiger. Habe ich so gekauft, die Autos.
Aber von wegen "Kontrolle" und so: Sieht es denn wirklich so toll aus, wenn zwei Schrauben durch das Blech gejagt werden mit diesen Plastiknippeln, die sowieso nie lange drauf bleiben?
Ich bezweifle also, dass die eingangs gestellte Behauptung richtig ist: Vordere Kennzeichenhalter sind bei älteren Fahrzeugen NICHT verboten! Ansonsten kann man 90% der Autos auf der Straße beanstanden. Macht einfach mal die Augen auf der Straße auf und schaut selbst!
Ob es überhaupt strafbar ist, wenn man sich nach dem Kauf eines Neuwagens einen flachen Kennzeichenhalter besorgt und die Kennzeichen dann einclipst, kann auch keiner verbindlich beantworten.
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07.04.2024, 18:51
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#25
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V12-infiziert
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Kennzeichenhalter sehen auf jedem Auto beknackt aus - hinten und gerade erst vorne.
Und Schrauben sind 50er? Ja, ne is klar
Es gibt sehr schöne, farbige Torxschrauben, die kaum auffallen.
Ich klebe allerdings schon länger alle Kennzeichen und entferne auch den serienmäßigen Halter (der übrigens einen zusätzlichen Hässlon-Halter rechtlich dann auch verbietet).
Und nur, weil halb Deutschland diese hässlichen Dinger dran hat, sind sie nicht legaler. Es juckt nur keinen Polizisten
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Viele Grüße
Sebastian
Geändert von Bastl (07.04.2024 um 19:06 Uhr).
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07.04.2024, 19:00
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#26
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Bastl
Und nur, weil halb Deutschland diese hässlichen Dinger dran hat, sind sie nicht legaler. Es juckt nur keinen Polizisten
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Sie sind eben nicht illegal, aber scheinbar hast Du nicht alles gelesen. Mag ja sein, dass es neuerdings für die Homologation eine Vorschrift gibt, aber es gibt auch verschiedene Kennzeichenhalter.
Und ob etwas hässlich ist oder nicht, sieht jeder anders. Ich mag jedenfalls keine perforierten Kennzeichen, egal, wie die Schrauben aussehen. Sichtbare Schrauben hatte man übrigens schon in den Fünfzigerjahren verwendet, wirklich sehr modern.
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07.04.2024, 19:01
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#27
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Und bevor es jetzt ausufert:
Bitte Beispiele nennen, wo jemand von TÜV & Co. eine Beanstandung bekommen hat oder von der Polizei eine Knolle!
Alles andere ist theoretisches Blabla!
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07.04.2024, 19:05
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#28
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V12-infiziert
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Und Du eben auch nicht alles: Ich klebe - da sieht man eben gar nix.
Aber ganz ehrlich: Was sind denn das für Sorgen ?
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07.04.2024, 19:28
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#29
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.05.2006
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Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
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Zitat:
Zitat von Claus
Und bevor es jetzt ausufert:
Bitte Beispiele nennen, wo jemand von TÜV & Co. eine Beanstandung bekommen hat oder von der Polizei eine Knolle!
Alles andere ist theoretisches Blabla!
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Das ist doch egal. Vielleicht findest du jemanden, vielleicht auch nicht.
Das spielt keine Rolle.
Es ist ist nicht zulasungsfähig. Ende der Diskussion, ich verstehe einfach nicht warum du da noch diskutieren musst. Die Fakten sind eindeutig.
Ob jetzt jemand im Nachhinein irgendwie irgendwas ändert oder ob der TÜV es sieht oder nicht tut nichts zur Sache.
Markus
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07.04.2024, 19:47
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#30
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
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Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, Iveco Daily 70C17Bj. 11, Dacia Dokker Express Bj. 03/17, Piaggio X9 500 Bj. 01, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Zitat:
Zitat von Markus525iT
...
Es ist ist nicht zulasungsfähig. Ende der Diskussion, ich verstehe einfach nicht warum du da noch diskutieren musst. Die Fakten sind eindeutig. ...
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und warum zitierst du dann keinen entsprechenden Auszug aus der STVZO die nämlich in Deutschland die rechtliche Grundlage ist?
Irgendetwas aus einem werksinternen Forum/Chat oder sonst sowas interessiert vielleicht die Mitarbeiter des entsprechendem Werkes, hat aber null und nichts mit der Rechtsprechung oder der Straßenverkehrszulassung zu tun und DAS IST FAKT!
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