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01.07.2013, 23:59
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#81
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 02.10.2009
Ort: Ostrach
Fahrzeug: 523i e39 Touring vfl ´98, Volvo V40 T4 ´98
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das lenkrad wird er wieder bekommen.. den airbag wohl nicht. 
__________________
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02.07.2013, 09:10
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#82
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Zitat:
Zitat von oetti
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Und auch dieses Merkblatt beginnt mit:
Zitat:
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Betriebe, die mit Airbags und Gurtstraffern umgehen, ...
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Eine vergleichbare Vorschrift für Privatpersonen gibt es aber nicht.
Und die Rennleitung hat Ihre Befugnisse überschritten! PUNKT!
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02.07.2013, 09:33
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#83
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
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Zitat:
Zitat von B12
Und auch dieses Merkblatt beginnt mit:
Betriebe, die mit Airbags und Gurtstraffern umgehen, ...
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Du musst schon richtig lesen.
Der Absatz "Meldepflicht" beginnt mit diesem Satz, nicht das komplette Merkblatt.
Zitat:
Zitat von B12
Eine vergleichbare Vorschrift für Privatpersonen gibt es aber nicht.
Und die Rennleitung hat Ihre Befugnisse überschritten! PUNKT!
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Hier sind ja nun schon einige Links drin. Du kannst Dir auch das entsprechende Sprengstoffgesetz vornehmen. Allerdings musst Du dann erstmal die ganzen Querverweise und Ausnahmeregelungen auseinanderdröseln. Das kann und will ich Dir nicht abnehmen.
Die Merkblätter, die hier verlinkt sind, sind das Ergebnis einer solchen Auswertung.
Fakt ist: Airbags unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Der Transport fällt unter die Gefahrgutverordnung. Ausnahmen werden bestimmt durch das Gewicht. Das heißt aber nicht, dass die Verordnung aufgehoben ist, sondern dass die Beförderung in Punkten vereinfacht ist.
Ansonsten musst Du halt selbst mal nachlesen, wenn Du es nicht glaubst.
Selbst wenn hier keine Strafe folgt oder der Airbag zurück gegeben wird, bedeutet das nicht, das der Transport rechtmäßig erfolgte.
Die Polizisten haben hier erstmal eine Gefährdung unmittelbar beseitigt. Was dann im Nachgang passiert, Verfolgung des Sachverhaltes oder Einstellung, steht wie immer auf einem anderen Blatt.
__________________
[SIGPIC]http://www.7-forum.com/forum/image.html?type=sigpic&userid=3287&dateline=128862 8269[/SIGPIC]
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02.07.2013, 09:36
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#84
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von B12
Eine vergleichbare Vorschrift für Privatpersonen gibt es aber nicht.
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Richtig - denn ungeschulte Privatpersonen dürfen mit Airbags GAR NIX, weder einbauen noch ausbauen noch transportieren, auch nicht lagern.
Hat denn noch niemand hier Wiki (vollständig!) zitiert..?
Zitat:
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Der Pyrotechnische Satz einer Airbag-Einheit fällt unter die einschlägigen Regelungen z. B. des Sprengstoffgesetzes in Deutschland und der Schweiz: Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, zum Beispiel im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.
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Ohne entsprechende Stahlbox hat eine lose Airbageinheit in einem Auto definitiv nichts verloren, egal ob gewerblich oder privat - PUNKT (würde jetzt mancher in dicken Lettern schreiben). Beleg: oben fett markiert, bitte selbst ergoogeln.
Olli
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02.07.2013, 10:44
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#85
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
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Ich kenne das SprengG vor- und rückwärts; dazu must du mich nicht belehren.
Airbags sind Pyrotechnische Gegenstände die eine Zulassung haben.
Sie sind eingestuft in Kategorie T1 (alt) und P1.
Diese Gegenstände sind für Personen ab 18 Jahren frei erhältlich.
"ungeschulte Personen" gilt für Gewerbetreibende und hat seinen Ursprung
NICHT im SprengG. Ansonsten ist nicht alles was in Wikipedia steht richtig;
in diesem Fall stehen dort zumindest falsche Details.
Die Vorschriften für den Transport von Gefahrgut kann man in der GGVSEB
(Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff) nachlesen.
Sie gelten überwiegend für gewerbliche Transporte. Insbesondere sind kleine
Mengen (hier 5 kg) von der Vorschrift komplett ausgenommen.
Im Kofferraum stellt ein Airbag unter keinem denkbaren Umstand eine Gefahr
dar. Selbst wenn er gezündet würde dränge kein Teil nach aussen.
Es bestand daher zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung und der Eingriff
der Polizisten war daher rechtswidrig.
Und bevor hier weiter irgendwelche Inquisitoren den wahren Glauben
einfordern wäre eine eingehende Beschäftigung mit dem Thema angebracht.
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02.07.2013, 13:47
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#86
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.10.2012
Ort: Wesseling
Fahrzeug: E38-740i (04.94) LPG Prins VSI, E39-528i Touring LPG Prins VSI
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Zitat:
Zitat von B12
Und bevor hier weiter irgendwelche Inquisitoren den wahren Glauben
einfordern wäre eine eingehende Beschäftigung mit dem Thema angebracht.
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Dan benenne uns doch bitte die nachschlagbaren Quellen Deines Wissens.
__________________
Aktuell Ersatzteile für E32, E38 und E39 zu verkaufen.
Eine Ersatzteilliste gibt es hier oder auf Anfrage.
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02.07.2013, 14:01
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#87
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Sternenjäger
Registriert seit: 28.08.2010
Ort: Neuenburg
Fahrzeug: E38 740 bj.96 (Fette Else), Volvo FH 520 (Dicke Berta), E30 318iT (Gollum)
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Einfach im adr tabellenbuch nachschlagen 
Ein airbag kommt nicht auf 1000 punkte somit nicht kennzeichnungspflichtig. Für privat transport gilt das aber eh nicht. Allerdings wen das auto auf eine firma zugelassen ist gilt das adr gesetz demnach hätte es zumindest gesichert werden müssen (eine kiste oder ähnliches) und ein begleitpapier hätte ausgestellt werden müssen
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03.07.2013, 10:46
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#88
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.08.2004
Ort: GR / Sachsen
Fahrzeug: E65-745ia / E32-730ia V8 Individual
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Es handelte sich um ein Privatfahrzeug.
__________________
N62 Kühlwasserrohr / VSD Reparatur / Getriebeservice / und vieles mehr ...
Kontaktinfos findet Ihr - HIER !
Sebastian
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03.07.2013, 12:22
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#89
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Gast
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Zitat:
Zitat von B12
Und auch dieses Merkblatt beginnt mit:
Eine vergleichbare Vorschrift für Privatpersonen gibt es aber nicht.
Und die Rennleitung hat Ihre Befugnisse überschritten! PUNKT!
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AMEN! 
Er war dabei und weiß wie immer alles (und natürlich besser). Das allerlustigste ist seine Annahme, das die Maßnahme rechtswidrig gewesen sei  . Du ist und bleibt der Beste! Made my Day!
Topic: ihr erlebt immer Sachen, irre  !!!
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03.07.2013, 13:09
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#90
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von mad cat
Dan benenne uns doch bitte die nachschlagbaren Quellen Deines Wissens.
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Du möchtest Dir den Tag verderben und Dich durch die Vorschriften kämpfen? Dir sei geholfen, fang mal mit dem SprengG an:
SprengG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wenn Du dann noch Spaß am Thema hast, mußt Du in die 1. SprengV wechseln (an den Text ist schwerer dranzukommen, aber Tante Gugl hilft Dir dabei) . Relevante Passage z.B.:
"Die §§ 7, 27 ... SprengG sind nicht anzuwenden auf ... Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind."
Die ADR als weitere Quelle für Transportthemen wurde ja schon genannt.
Problem hier: offenbar war die Airbageinheit nicht fest im Lenkrad eingebaut
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Sapienti sat.
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