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BMW 7er, Modell E38
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Alt 05.11.2007, 15:20   #51
arrif70
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Zitat:
Zitat von MSE38ial Beitrag anzeigen
Habe schon mal neun Thread erstellt vor zwei wochen musst mal schauen !
Okay ich versuche das monatlich hin zu Bekommen kanns aber nicht versprechen !Wärst du auch mit einer Rate von 270€ einverstanden ?
Denn ich muss dann ja noch Xenon für die nebelscheinwerfer Nachrüsten!
Gruss Markus

Ihr seid unglaublich!
__________________
Für immer die 7!
arrif70 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2007, 15:39   #52
engel
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Zitat:
Zitat von arrif70 Beitrag anzeigen

Ihr seid unglaublich!

Ja so isser jetzt muss ich auf meine Ratenkürzung rücksicht nehmen weil Ihm ein helleres Licht aufgehen soll.

Hoffentlich verkauft der nicht noch meine Alpina

Dann ist aber schluss mit Frauentausch !!
engel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2007, 15:44   #53
MSE38ial
In Gedenken an Carsten †
 
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Zitat:
Zitat von engel Beitrag anzeigen
Ja so isser jetzt muss ich auf meine Ratenkürzung rücksicht nehmen weil Ihm ein helleres Licht aufgehen soll.

Hoffentlich verkauft der nicht noch meine Alpina

Dann ist aber schluss mit Frauentausch !!

Nu Bleib ma Locker !
Sicher ist Sicher du kannst ruhig auf etwas verzichten oder soll ich im Dunkeln Stehen????????????
Nein Der Alpina den Tauschen wir gegen den Golf 2 inkl. Ratenvereinbarung !
Aber Bitte Sage dem Arbeitsamt nichts ich darf doch kein Auto haben !!!!!!!

Gruss Markus
MSE38ial ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2007, 15:48   #54
engel
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Zitat:
Zitat von MSE38ial Beitrag anzeigen
Nu Bleib ma Locker !
Sicher ist Sicher du kannst ruhig auf etwas verzichten oder soll ich im Dunkeln Stehen????????????
Nein Der Alpina den Tauschen wir gegen den Golf 2 inkl. Ratenvereinbarung !
Aber Bitte Sage dem Arbeitsamt nichts ich darf doch kein Auto haben !!!!!!!

Gruss Markus

Wie arbeitsamt HARTZ 5 oder wie jetzt nur dann kann Mann so ein Tatöff fahren
oder arbeiten und meckern über solche Autos.....

Hotte
engel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2007, 15:57   #55
MS E38750ia
Es kann nur einen geben
 
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Zitat:
Zitat von MSE38ial Beitrag anzeigen
Okay schon gut !
Ich muss einfach mal sagen ehrlicherweise das Hotte jetzt den Alpina Übernimmt dafür bekomme ich aber seinen Golf 2 (der auch im guten Zustand ist) hat sogar 90PS !
Gruss Markus
Sag mal meinste nicht das son Golf 2 mit 90Ps etwas zu Schnell für dich ist du kommst ja kaum mit dem Alpina Klar
MS E38750ia ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2007, 16:01   #56
engel
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Zitat:
Zitat von MS E38750ia Beitrag anzeigen
Sag mal meinste nicht das son Golf 2 mit 90Ps etwas zu Schnell für dich ist du kommst ja kaum mit dem Alpina Klar

Ok dann hoffe ich mal, das ich am 12.12 nicht zu spät da bin

mit meinen 90power PS

mal schau´n wat ich so erzählen kann

Hotte grüsse an alle vom Dorf
engel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2007, 10:54   #57
hotrod
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Zitat:
Zitat von arrif70 Beitrag anzeigen
hotrod ichbitte dich !!!!
Wer sagt den sowas???
Doch nur der Hersteller selbst!!!
Es ist deren Geld , da diese schweineteuer sind.Du Kaufst doch auch nicht deinen Xenonbrenner bei BMW oder?? Dort ist diese 4x so teuer wie z.b. in der Bucht , obwohl es haargenau das gleiche ist(Philips D2S)
Gruß
Arrif70

Aha. Gehst Du deswegen auch nie zum Zahnarzt? Weil es könnt ja sein, daß der die Empfehlung zum Löcher füllen nur gibt weil er was verdienen will...


Prinzipiell ist es mir ja vollkommen wurscht. Von mir aus kann sich jeder eine Photonenlaserunterbeleuchtung einbauen so lange er nicht MICH damit blendet.


Dennoch sollte eigentlich jedem nach kurzem nachdenken klar sein, daß ein Scheinwerfer, der nicht für Xenonlicht ausgelegt ist, ein völlig anderes Leuchtverhalten hat als einer, der dafür abgestimmt wurde.


So haben Xenonscheinwerfer eine spezielle Linse, eine spezielle Reflektorform, spezielle Streuscheiben, eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung. Dazu reicht es nicht diese Teile einfach zusammenzubasteln sondern alles muß akribisch aufeinander abgestimmt werden. Zeig mir einen "Kamikaze-Eigenumbau", der diese Merkmale aufweist.


Es gab ganz "am Anfang der Xenontechnik" ein paar Fahrzeuge die noch keine Linsen sondern nur spezielle Reflektoren hatten. Ergebnis war eine heftige Blendung des Gegenverkehrs bei minimal verstellten Scheinwerfern. Deswegen wurde die Linsentechnik eingeführt.


Man sieht also, eigentlich braucht man gar keine Quelle, wie die, die ich angegeben hatte. Eigentlich muß man sich so einen Scheinwerfer nur mal genauer anschauen.
hotrod ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2007, 11:38   #58
arrif70
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Zitat:
Zitat von engel Beitrag anzeigen
Ja so isser jetzt muss ich auf meine Ratenkürzung rücksicht nehmen weil Ihm ein helleres Licht aufgehen soll.

Hoffentlich verkauft der nicht noch meine Alpina

Dann ist aber schluss mit Frauentausch !!

Bevor ich deine antwort gelesen habe , nahm ich noch einen schluck Kaffee
jetzt kann ich mich erstmal umziehen gehen
arrif70 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2007, 11:51   #59
arrif70
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@hotrod
Aber bis zum gewissen Baujahr war eine SRA und LWR gar nicht vorgeschrieben(glaube bis97?)Meiner ist Bj.95 ich habe Xenon und die o.g Sachen nicht.Vorher habe ich nachgefragt , hier im Forum und beim TÜV!
Und siehe da , mein Bj.braucht das nicht!
Zum übrigen,ist der Xenonscheinwerfer denn anders aufgebaut wie der halogen?
Ich konnte da wirklich keinen unterschied feststellen,natürlich kann ich mich irren!!
Mit dem Zahnarzt muß ich dir recht geben ,aber glaubst du nicht das du da ein wenig Äpfel mit Birnen vergleichst
Ein gut eingestellter scheinwerfer blendet nicht , gerade eine Nebellampe die ja extrem nach unten strahlt , Xenon oder halogen!
Mfg
Arrif70
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Alt 06.11.2007, 14:43   #60
hotrod
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Zitat:
Zitat von arrif70 Beitrag anzeigen
@hotrod
Aber bis zum gewissen Baujahr war eine SRA und LWR gar nicht vorgeschrieben(glaube bis97?)Meiner ist Bj.95 ich habe Xenon und die o.g Sachen nicht.Vorher habe ich nachgefragt , hier im Forum und beim TÜV!
Und siehe da , mein Bj.braucht das nicht!
Zum übrigen,ist der Xenonscheinwerfer denn anders aufgebaut wie der halogen?
Ich konnte da wirklich keinen unterschied feststellen,natürlich kann ich mich irren!!
Mit dem Zahnarzt muß ich dir recht geben ,aber glaubst du nicht das du da ein wenig Äpfel mit Birnen vergleichst
Ein gut eingestellter scheinwerfer blendet nicht , gerade eine Nebellampe die ja extrem nach unten strahlt , Xenon oder halogen!
Mfg
Arrif70

Ein Xenonscheinwerfer ist gravierend anders aufgebaut als ein Halogenscheinwerfer. Wie, das habe ich oben beschrieben.

Hier noch ein Auszug aus einer Info-Richtlinie des KBA zum § 22a StVZO;
(Umrüstung von Scheinwerfern mit Glühlampen auf Gasentladungs-Lichtquellen):

Das Kraftfahrt-Bundesamt möchte die Verbraucher über die geltenden Vorschriften informieren und
darauf hinweisen, dass nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu
zählt auch der Sockel) oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern
(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen
der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen
.
In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei einer
Verwendung von Xenon-Scheinwerfer für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben.
So sind Kraftfahrzeuge bei der Ausrüstung mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht gemäß
- der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen
für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- der ECE-Regelung 48 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich
des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen“
- § 50 Abs. 10 StVZO
zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
auszurüsten.
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit dem 01.04.2000 nur bauartgenehmigte
Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen
verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Die Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen bzw. ohne Genehmigungszeichen
bzw. entsprechender Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern
mit Glühlampen bestimmt sind, werden darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen Hinweise
wie : „...nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!“ oder ähnliche Formulierungen
für das Feilbieten hier im Allgemeinen nicht ausreichen.
- § 23 StVG entfällt lediglich für solche Teile, die ihrer Bauart nach objektiv nur für nicht am öffentlichen
Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt und geeignet sind.
- Sind die Teile ausschließlich für den Export bestimmt, darf sich der Feilbietende nicht an den
Endverbraucher im Inland wenden.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Verkehrsgefährdung ausgehen kann, wird
das Kraftfahrt-Bundesamt das Feilbieten derartiger Umrüstsätze unter Berücksichtigung der o. g.
Bedingungen entsprechend § 23 StVG kritisch beobachten.


Naja, alles was ich dazu gesagt habe ist gesagt. Wer ignoriert, daß er dabei die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz verliert muß das für sich selber entscheiden. Wenn man das aber weiß und damit schon kalkuliert, dann trifft es einen im Ernstfall wenigstens nicht so hart
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