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11.07.2013, 08:10
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#41
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von John McClane

Nicht nötig.
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Ah, ok...
Ist es denn nicht aus gutem Grunde so, dass es keine amtl. Kennzeichen "K - Z 0000" gibt?
Ist es nicht aus gutem Grunde so, dass bei merklichem Knappwerden "kurzer Kürzel" die Vergabe derselben strenger reglementiert wird? - Alternativ könnte man ab 2016 den Motorradfahrern ja auch sagen "Sorry, keine kurzen Kombinationen mehr übrig, die sind alle auf 7er BMWs gelandet.."
Sicherlich (?) handeln die Stadt Köln und etliche andere Städte / Kreise gegen geltendes Recht - wenn Du das sagst, wird es so sein; wenn Du das sagst, muss das Gesagte halt auch reichen.
... mein Fehler.
edit: Auch ich selbst habe kurze Kombinationen (OS 5, E 32, E 34), aber vom Diskutieren oder sich-Informieren hält mich das nicht ab...
Olli
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11.07.2013, 08:24
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#42
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Gast
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Was hast Du nicht verstanden?
Dem Motorradfahrer ist es vollkommen egal, da auch auf ein Motorradkennzeichen ein EN-AF1234 passen würde.
Ich versteh Dein Problem und vor allem Deine Polemik nicht.
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11.07.2013, 08:31
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#43
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Ich versteh Dein Problem und vor allem Deine Polemik nicht.
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Problematisch finde ich, dutzenden Gebietskörperschaften Willkür und Rechtsbruch vorzuwerfen - und es bei dem Vorwurf zu belassen. Mehr als "kann ich Dir nicht sagen" und "nicht nötig" kam nicht, ich halte das für keine gute Diskussionskultur. Hoffentlich bist Du dienstlich anders drauf.
Mal auf der HP Deiner Stadt Potsdam geschaut?
Zitat:
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
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Zitat:
Folgende Kombinationen sind möglich:
• Pkw/LKW/Wohnmobil: 2 Buchstaben mit 2 oder 3 Ziffern
• Motarrad: 2 Buchstaben mit 2 Ziffern
Umlaute, sowie Kombinationen mit HJ, KZ, KK, NS, SA und SS sind unzulässig.
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Hier bei mir könnte ich übrigens KK erhalten (es steht dann ja auch kein "P" davor, nech!), HJ, KZ, NS, SA und SS aber ebenso nicht. HH ist nur i.V.m. 88 gesperrt, HH 87 oder HH 89 gingen.
Alles Willkür...
edit: Und was so auf ein Motorradkennzeichen (nicht) passt, kannst Du ja hier mal selbst ausprobieren: http://www.gutschild.de/KFZ-Kennzeic...nnzeichen.html
Wie wäre es mit LDK-XY1234? Gib´s mal ein...
Dasselbe gilt für ein Pkw-Saison- oder H-Kennzeichen, auch hier bitte ruhig mal drei Ortsletter plus 2 Buchstaben und 4 Ziffern: http://www.gutschild.de/Saisonkennze...nnzeichen.html
Olli
Geändert von Olli (11.07.2013 um 08:42 Uhr).
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11.07.2013, 08:39
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#44
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Gast
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Also, dienstlich bin ich top drauf  .
Mein Kennzeichen ist 2 Buchstaben, 1 Zahl.
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11.07.2013, 08:40
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#45
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Sind diese unerwünschten Erkennungsnummern nicht in einer Verwaltungsvorschrift zu §8 FZV* geregelt? Es wird darin den Zulassungsstellen empfohlen, bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen nicht zu vergeben. Ein Anspruch darauf besteht also nicht! Ich kann hier keinen Rechtsbruch erkennen, aber OK, ich bin ja nur ein einfacher Bürger, aber gerade für den sollen ja die Gesetze und Vorschriften gelten...
*Siehe hier:
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170002.htm
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11.07.2013, 08:44
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#46
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Also, dienstlich bin ich top drauf  .
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Wenn Du unbescholtenen Bürgern auch Rechtsbruch vorwirfst (und dann sonst nix mehr kommt)... oh je, oh je!  So könnte ich nicht arbeiten.
Im übrigen siehe mein edit zum letzten Posting.
Olli
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11.07.2013, 09:52
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#47
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Gast
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Alle Achtung, Olli.
Das Du derart schwerwiegende Probleme hast wusste ich nicht.
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11.07.2013, 10:00
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#48
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Alle Achtung, Olli.
Das Du derart schwerwiegende Probleme hast wusste ich nicht.
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Ach, was ist schon schwerwiegend...
Behauptungen aufstellen ohne Beleg kann aber jeder, da hab ich wenig Achtung vor.
Widerlegen kann Dich wiederum jeder, in Bezug auf das von Dir beispielhaft genannte "EN - AF 1234", auf einem Motorradkennzeichen:
=> https://kfzwk.en-kreis.de/wkz/
Probiers doch mal (wer auch immer mag) .
Olli
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11.07.2013, 14:30
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#49
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.02.2007
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: E64 650i Bj.2008
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Kleines Update:
Ein großes ? ist schon einmal geklärt! War bei der örtlichen Z.Stelle und mir wurde gesagt ich darf entweder 2 Buchstaben und eine Zahl wählen oder 1 Buchstabe und 2 Zahlen.  
Auf meine Frage, ob ich dann auch dementsprechend kurze Kennzeichen haben darf, bspw 380 oder 400mm anstatt der normalen 520er, sagte die Dame mir, dass ich das dann mit dem zuständigen Bearbeiter wenn es soweit ist abklären müsste.
Dachte mir gehe ich mal zu einem der 1000 Schildermacher vor der Z.Stelle und frage dort mal nach, welche Schilderlänge im Normalfall vergeben werden, bei dieser Anzahl von Schriftzeichen.
Die Dame dort sagte mir im Normalfall 460mm was weniger wäre müsste genehmigt werden vom Tüv. Ich dachte mir nur
Daheim an den Rechner gesetzt online geschaut und gelesen, dass es eigentlich gar keine Mindestlänge gibt sondern nur Vorgaben/Richtlinien zwischen den Buchstaben, Zahlen usw. . Insofern diese eingehalten werden kann das Kennzeichen sehr kurz werden.
Laut dem Rechenbeispiel im Internet kann ich bei insgesamt 5 Schriftzeichen, wie es dann bei mir wäre in Engschrift 372mm werden und bei normaler 405mm.
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11.07.2013, 16:04
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#50
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Mfetischist
Die Dame dort sagte mir im Normalfall 460mm was weniger wäre müsste genehmigt werden vom Tüv. Ich dachte mir nur
Daheim an den Rechner gesetzt online geschaut und gelesen, dass es eigentlich gar keine Mindestlänge gibt sondern nur Vorgaben/Richtlinien zwischen den Buchstaben, Zahlen usw. . Insofern diese eingehalten werden kann das Kennzeichen sehr kurz werden.
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Genau so ist es auch, nach meinem Kenntnisstand.
Es gibt nur Mindest-Abstände der Zahlen und Letter zueinander und zum jeweiligen Rand hin. Daraus ergibt sich bspw. für "B - II 11" eine vergleichsweise sehr geringe Blech-Länge. Eine Verpflichtung, alle Letter und Ziffern auf Norm-Blechlänge großzügig verteilen zu müssen, kenne ich nicht. Auf den von mir oben erwähnten VW mit "DIZ - ME 1" sei nochmal hingewiesen.
Olli
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