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10.12.2009, 10:07
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#451
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Gast
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würde es dann net sinn machen solche zipfel nach verbüßung der ersten haft zu verklagen?
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10.12.2009, 10:09
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#452
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angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
eBay-Name: icemanf1
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Zitat:
Zitat von Alpina0815
... die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren nicht so schnell und so wie ich Dich einschätze wirst Du diese Ansprüche weiter verfolgen.
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Da der Wandelungsanspruch - es war doch ein solcher ? - tituliert ist, kannst Du diesem "Hobby" die nächsten 30 Jahre frönen.
__________________
LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
Look into my AngelIce
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10.12.2009, 10:53
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#453
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angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
eBay-Name: icemanf1
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Zitat:
Zitat von derotsoH
würde es dann net sinn machen solche zipfel nach verbüßung der ersten haft zu verklagen?
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Einen Sinn würde es womöglich ergeben, und nicht machen, mein Bährli, wenn Gott im Strafgesetzbuch nicht die Verjährungsfristen eingeführt hätte .
Nach § 78 Abs.3 Nr.5 StGB beträgt die Verfolgungsverjährung bei Betrug (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) drei Jahre.
Allerdings ist nach § 78 c StGB eine Unterbrechung der Verjährung möglich, wenn eine erste Vernehmung des Tatverdächtigen oder Bekanntgabe, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, stattgefunden hat. Nach jeder Unterbrechung beginnt nach § 78 c Abs.3 StGB die Verjährung von neuem an zu laufen. Auch der Erlass eines Haftbefehls unterbricht die Verjährung nach § 78 c Nr.5 StGB. Nach § 78 c Abs.3 StGB ist die Verfolgung in so einem Fall jedoch spätestens dann verjährt, wenn seit Beendigung der Tat sechs Jahre abgelaufen sind.
Selbst wenn Mr. Brake einen sechs Jahre langen All-Inclusive-Aufenthalt gewonnen haben sollte, was ganz sicher nicht der Fall ist, würde eine Strafanzeige zu diesem Zeitpunkt nix bringen, da es auf den Zeitpunkt der Tat ankommt und nicht jenen der Anzeigenerstattung.
Und wieder würde § 154 Abs.1 StPO greifen .
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10.12.2009, 10:56
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#454
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
eBay-Name: tom.schaefer
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Zitat:
Zitat von ArnoNym
Einen guten Abend liebe Leser,
heute wurde mir durch meinen Rechtsanwalt das unten zitierte Schreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg zugesandt.
Viele Grüße und einen schönen Abend
Joachim
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Das ist ein Standardschreiben, Davon hab ich schon 2 Stück zu liegen.
Bei mir steht statt "erheblich" aber " eine Haftstrafe zu erwarten hat".
Das bedeutet anscheinend hier geht es nicht um eine Haftstrafe
Ich glaube man will sich einfach Arbeit sparen 
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10.12.2009, 11:07
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#455
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Gast
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Zitat:
Zitat von AngelIce
Einen Sinn würde es womöglich ergeben, und nicht machen, mein Bährli, wenn Gott im Strafgesetzbuch nicht die Verjährungsfristen eingeführt hätte ..
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na ja macht ja nix....
ergibt sich dann halt so
Geändert von knuffel (10.12.2009 um 13:47 Uhr).
Grund: Unnötig langes Zitat gekürzt.
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10.12.2009, 11:37
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#456
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† August 2024
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
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Zitat:
Zitat von AngelIce
Einen Sinn würde es womöglich ergeben, und nicht machen, mein Bährli, ...
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Gegen Ang_lIcismen 
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10.12.2009, 18:29
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#457
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.07.2008
Ort: Unterreichenbach
Fahrzeug: E31 BMW850Csi 06/93, E38 BMW750i 06/96, VW Passat 35i 2.0 GL FL, Fiat 500 Bj. 72, Honda CBX1000 CB1A
eBay-Name: arakis3459
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Zitat:
Zitat von AngelIce
Da der Wandelungsanspruch - es war doch ein solcher ? - tituliert ist, kannst Du diesem "Hobby" die nächsten 30 Jahre frönen.
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Guten Abend zusammen,
so ist zumindest dafür gesorgt, dass es mir bis zu meinem 80sten nicht langweilig wird.   Sollte es dieses Forum in 30 Jahren noch geben, werde ich brav alle drei Jahre über das Ergebnis meiner Pfändungsversuche berichten.  Wer weiß, vielleicht zahlt mir der Herr S. aus B. ja irgendwann mal eine kleine Zusatzrente aus einer Lohnpfändung.
Zitat:
Zitat von TomS
Bei mir steht statt "erheblich" aber " eine Haftstrafe zu erwarten hat".
Das bedeutet anscheinend hier geht es nicht um eine Haftstrafe
Ich glaube man will sich einfach Arbeit sparen 
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Also ich fühle mich dadurch sowieso schon etwas vor den Kopf gestossen, aber das würde mich dann richtig sauer machen.  Sehr wahrscheinlich werde ich das noch nicht einmal in Erfahrung bringen können.
Viele Grüße
Joachim
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10.12.2009, 18:36
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#458
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
eBay-Name: denisltv
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Zitat:
Zitat von ArnoNym
Also ich fühle mich dadurch sowieso schon etwas vor den Kopf gestossen, aber das würde mich dann richtig sauer machen.  Sehr wahrscheinlich werde ich das noch nicht einmal in Erfahrung bringen können.
Viele Grüße
Joachim
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Doch, das kannst Du  Dein Anwalt kann das Urteil anfordern und schon weißt Du wie lange er verschwunden ist, oder eben auch nicht. Das ist ja auch wichtig für die weiteren Vollstreckungsversuche, nicht das er mit Hilfe eines netten Sozialarbeiters noch vom Knast aus in die Verbraucherinsolvenz geht  Zumindest das kannst Du ihm ordentlich versauen, da er ja kein "redlicher Schuldner" ist. Selbst die Verfahrenseinstellung hilft ihm da nicht weiter, da er ja immer noch als Straftäter zu bewerten ist.
Ich wünsch Dir viel Glück, vielleicht kommst Du ja noch an Dein Geld und wirst dieses unsägliche Auto los
Bis Sonntag beim Stammi.
LG Denis
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10.12.2009, 18:57
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#459
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von LT750
Die Frage ist doch was "erhebliche Strafe" bedeutet  Das sollten doch dann mindstens drei Jahre sein, oder 
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Wenn man davon ausgeht, dass ein erheblicher Tatbestand mit mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist, dann sollte eine erhebliche Freiheitsstrafe eigentlich nicht unter 5 Jahren liegen...
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12.12.2009, 14:07
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#460
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.07.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Kleinserienhersteller
eBay-Name: 0815maus0815
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Wurde nicht an irgendeiner Stelle mal von Martin S. vor Gericht uneidlich behauptet, dass ein B12 ALPINA, auch wenn er auf Martin S. angemeldet ist, auf jeden Fall dem Markus S. gehört? Also ist er doch nicht mittellos!
Joachim, nimm´ doch den ALPINA so lange, er gehörtz doch bewiesenermaßen Markus S.
Gruß Rainer
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