Das Thema ist nun seit zig Jahren bekannt ....
Und seit zig Jahren stehen immer wieder vereinzelt Leute auf, die mit den interessantesten Argumenten versuchen die gesetzlichen Bestimmungen so zu "umgehen", daß diese haltlos werden.
Auch ich kann nur bestätigen, was seit zig Jahren bekannt ist.
Auch ich hatte mal einen 3er der komplett mit dieser Folie bestückt war.
Auch ich hatte eine ABE und eine TÜV-Eintragung bzgl. der VORDEREN Scheibenfolien.
Auch ich war somit zu 100% davon überzeugt, daß meine Folien erlaubt waren (waren auch recht teuer ...). Diese hatten auch eine spezielle Genehmigungsnummer usw. bla bla bla ...
Und auch ich bekam eine Anzeige mit allem Drum und Dran ..... - als ich von der Polizei angehalten wurde und konnte absolut gar nichts dagegen machen.
Auch meine Rücksprache mit dem TÜV ergab damals letztlich nur ein Achselzucken. Unter dem Strich war ich der Dumme und mußte zahlen sowie Punkte kassieren!
Ich kann nur wiederholen: Leute, laßt es sein Folien etc. in den vorderen Scheiben einzubauen! Es gibt Ärger!
Ein Aspekt, der noch nicht genannt wurde:
Wenn bei einem Unfall ein Beteiligter aussagt, daß er aufgrund der dunklen vorderen Scheiben des nebenstehenden Fahrzeuges (z.B. an einer Kreuzung) ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug nicht erkennen konnte und es hierdurch zu einem Unfall kommt, dann könnte es für einen selbst, wenn man in diesem komplett abgedunkelten Fahrzeug saß, "etwas" unangenehm werden ......
Ich bin nicht sicher wie eine Versicherung ggf. reagiert wenn der eigene Gutachter feststellt, daß man mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis unterwegs war und hierdurch auch noch ein Unfall entstand .....
Gruß aus Werne
Guido
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Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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