


BMW 7er, Modell E38 |
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25.09.2008, 13:58
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#31
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Schammes
Registriert seit: 27.10.2005
Ort: Medernach
Fahrzeug: BMW 325 Cabrio E46
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Na da hab ich auch mal ne Zeichenstunde genommen.
Ist wohl die einfachste Methode. 2 Rampen bisschen breiter als die Reifen, die hinter den Knix an den Boden gedübelt und dann müsste es klappen.
Hatte leider auf die schnelle keinen 7er gefunden,müsste aber trotzdem klappen.
Grüsse
Jean-Marie
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25.09.2008, 14:16
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#32
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Gesperrt
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Affalterbach
Fahrzeug: Suzuki GS500, VW Touran 2.0TDI DSG, Smart Brabus
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Du bist wahrscheinlich echt besser dran dir ein richtiges Parkhaus zu suchen. So machst du dir irgendwann, wenn du mal müde und unaufmerksam bist, Dellen in das Auto, und das arme Getriebe das täglich unnötig x mal Vor und Rückwärtsgang einlegen muss.
Mal ganz davon abgesehen nervt diese Kurbelei.
Ich nutze meinen Stellplatz nicht, nim 7ner brauche ich 5 Min bis ich richtig stehe und hänge trotzdem halb auf dem Gehweg.
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25.09.2008, 14:17
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#33
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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@Tom740i
Wenn der 850er als SolidWorks, oder AutoCAD vorliegt, würde ich mich gerne über diese Datei freuen  ....
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25.09.2008, 16:24
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#34
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Gast
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Hmm ...
Bin da mal schlaumeierlich ...
Da es sich wohl um eine Anlage mit Eigentumswohnungen handelt, brauchst Du auf jeden Fall die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn DU bauliche Änderungen an der Gemeinschaftsanlage durchführen möchtest. Einfach so Bretter etc. hinzulegen könnte Ärger bedeuten ... Was sagt Dein WEG-Vertrag ?
Bauordnungsrechtlich wird Deine Tiefgarage sicherlich eine TG in Form einer "Mittelgarage" (100 bis 1.000 qm) oder gar "Großgarage" (über 1.000 qm) sein. Hier gilt bundesweit die Garagen- und Stellplatzverordnung (§ 1 Abs. 7 GaStellV). Unter § 3 ist genau geregelt, wie eine Rampe GENEIGT (nicht meht als 15 v.H. bzw. 5 v.H. auf einer Länge von 3 m zwischen öffentlicher Straße und TG-Rampe) und BREIT (2,75 m bzw. in gewendelten Rampenbereichen min. 3,50 m) sein muss. Die Länge und Breite der Stellplätze regelt dann § 4 GaStellV.
Warum das Ganze ...
Normalerweise sollte ein E38 problemlos in eine TG einfahren können ! Stimmt aber die Ausführung der baulichen Anlage nicht, dann hat entweder die Eigentümergemeinschaft die Kosten zu tragen (!) oder ggf. (?) kannst Du vom Verkäufer einen Teil des Kaufpreises zurückfordern.
Es ist aber auch Fakt, dass die Verordnung seit etlichen Jahren nicht angepasst wurde (hier schläft der Gesetzgeber) und die Fahrzeuge immer größer werden. Manchen SUV bekommst Du nicht mehr in eine Duplex hinein ... oder bei 2,30 m Breite des Stellplatzes geht die Tür nicht mehr gescheit auf ... Ausserdem beträgt die Länge eines Stellplatze nur "min. 5 m" ...
Grüsse
Jürgen
Geändert von Jue (25.09.2008 um 16:27 Uhr).
Grund: Ergänzung
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25.09.2008, 19:15
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#35
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Wie ist es mit rückwärts reinfahren? Oder zu unübersichtlich?
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Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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25.09.2008, 19:23
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#36
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User 13
Registriert seit: 03.02.2008
Ort: Heringen
Fahrzeug: 735i-e32 Bj.91 und Fiesta Xr2i Bj.90
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Tolle Zeichnungen 
Hab grad gesehen das ich CADdy++ auch noch rummliegen habe.
Sollte ich wohl auch mal dafür begeistern 
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25.09.2008, 20:25
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#37
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
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fahr extrem schnell rein, dann hockt er auch nicht auf  
naja für sowas, war der citroen schon was feines...
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