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BMW 7er, Modell E38
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Alt 01.04.2003, 07:28   #21
comix
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard

Der Wagen hat noch nicht mal 120000 runter....
Es geht auch im Endeffekt nicht um Verschleiss, sondern um die Frage: Hat der Wagen diese Mängel schon beim Kauf gehabt und ist der Verkäufer durch ihr Verschweigen in der Pflicht?
comix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2003, 08:47   #22
redtopgerd
Mitglied
 
Registriert seit: 14.01.2003
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Also RonaldN und B12 haben schon recht,im Großen und Ganzen gilt,das innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer nachweisen muss,das der Mangel bei Übergabe nicht bestanden hat,z.B. durch TÜV.Berichte oder TÜV-Gutachten,hat er im Vertrag die Gewährleistung schriftlich reduziert auf ein Jahr ,ist das bei Gebrauchten Sachen wirksam,wenn nicht gelten immer 2 Jahre.Das hat aber nichts mit Garantie zu tun,die übernehmen dann Gebrauchtwagengarantien.Mal zu den Spurstangen: Das wird schwer nachzuweisen,das das bei Kauf bestand,kannst Du ja auch breitgefahren haben(BMW-Fahrer).Solltest Du einen kapitalen Motorschaden haben,
müsstest Du nach einen halben Jahr nachweisen,das der Schaden schon bei Kauf bestanden hat,wie wenn Du schon 5000KM gefahren bist,ziemlich schwierig oder.Eigentlich wird Dir auch ein korrekter Anwalt dazu nicht viel sagen können,es gibt halt zu wenig abgewickelte Musterprozesse.
Aber folgendes ist klar,der Verkäufer kann logischerweise nicht Deine Wartungsreparaturen übernehmen,das wäre zwar schön,aber leider unmöglich.Dafür bist Du zuständig,und gerade bei Diesen Sachen.
Gruss
Gerd
redtopgerd ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2003, 09:03   #23
comix
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard

In einem Tüv - Bericht von 2001 wird ein Spiel in der Spurstange erwähnt. Der Verkäufer sagte mir während des Kaufes, das dieses Problem behoben worden wäre. Ist es aber nicht. Ich bin alle Rechnungen durchgegangen. Fakt ist, das dieser Manges schon oder noch während des Verkaufs bestand.
comix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2003, 09:23   #24
RonaldN
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RonaldN
 
Registriert seit: 22.04.2002
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 740i (E65) 5/06
Standard Aber Magel ist nicht gleich Mangel...

Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass alles, was dem normalen Verschleiß unterliegt ausgeschlossen ist...

Hierunter fällt in der Regel, Reifen, Bremsen, Antriebsriehmen usw. Ob auch die Spurstange einem Verschleiß unterliegt muss ggf. ein Sachverständiger bestimmen. Sollte es kein Verschleißteil sein... Glück...

Was Du wohl machen könntest, ist Deinen Verkäufer auf die fehlende Rechnung und seine dazu nicht passende Aussage ansprechen... Vielleicht lenkt er ja ein... Hast Du einen Zeugen hierfür?

Gruß
Ronald
RonaldN ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2003, 11:32   #25
comix
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard

Ne, leider nicht
comix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2003, 17:34   #26
comix
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard

Also, der Verkäufer bietet mir bei vorraussichtlichen Kosten von 1100 € eine Pauschalzahlung von 500€ an.
Allerdings soll ich dafür eine Verzichtserklärung unterschreiben (weitere Ansprüche usw).
Was Tun ?
comix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2003, 18:15   #27
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Ohne Rechtschutzversicherung wäre mein Rat das Angebot anzunehmen, da das halbe Jahr der Beweislastumkehr bereits um ist und du den Zustand des Wagen ja mittlerweile kennst. Das Risiko aus der Verzichtserklärung ist daher m.E. gering.
Wenn du einen Prozess anstrengst, kommt oftmals ebenfalls ein Vergleich raus und du bleibts auf deinen Anwaltskosten und den halben Gerichtskosten sitzen.
Andererseits hast du in deinem ersten Eintrag von Schäden in Höhe von 3500 bis 4000 EUR gesprochen. Wenn dem so ist, würde ich jedenfalls einen RA konsultieren, der die Erfolgsaussichten einschätzt.
Ich hab Rechtschutz und klage.
Grüße HEIN2
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Alt 03.04.2003, 18:29   #28
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Comix

warst du mal bei der verbraucherberatung???????

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.verbraucherzentrale-berli...ripte/home.php

die können dir wirklich eine auskunft geben die hand und fuss hat, was zu tun ist.

solltest du rechtsschutz haben, geh zum anwalt.

ich meine, die kosten der spurstangenreparatur muss er voll tragen..

kühler etc. natürlich nicht.

gruss jürgen



[Bearbeitet am 3.4.2003 von JB740]
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2003, 18:30   #29
comix
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.08.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard

Die 3-4000 € waren eine Schätzung von BMW. Das relativierte sich dann auf 2400€.
Ich habe mir jetzt einen Kostenvoranschlag von einer unabhängigen Werkstatt geholt, die sprechen von 1100 € exklusive des Steuergerätes des Xenon Scheinwerfers. An diesem hat BMW schon mal einen erfolglosen Reperaturversuch durchgeführt.
Daher .... ist das nicht mein Ding. Und dieses Teil kostet ja alleine 418€ zzgl Arbeitsleistung.
Somit bin ich etwa 700 € in der freien Werkstatt billiger. Und nen Kühler können die auch tauschen....
comix ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2003, 08:50   #30
redtopgerd
Mitglied
 
Registriert seit: 14.01.2003
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Ich finde gut,wie hier zwischen Verschleißteilen und Gewährleistungsteilen gestritten wird.Fakt ist:
Wenn er die Verzichtserklärung unterschreibt,hat er absolut keine Nachteile,denn der Verkäufer kann die Gewährleistung nicht ausschliessen.Sie läuft für die Zeit der vertraglichen Vereinbarung,wurde Sie auf ein Jahr heruntergesetzt,läuft Sie für diese Zeit ansonsten die vollen 2 Jahre.
Gruss
Gerd
redtopgerd ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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