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26.05.2004, 19:48
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#21
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 27.06.2003
Ort: bochum
Fahrzeug: 725tds
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Zitat:
Zitat von PCP
1. Gab es für deinen Golf 4 ab Werk Xenon? Antwort: Ja.
2. Ist dein Golf 4 EZ vor 07/2000? Antwort: Ja.
3. Hast Du originale Xenon-Scheinwerfer von VW? Antwort: Ja.
Fazit: Nach der aktuellen Richtlinie brauchst Du keine SWR und keine ALWR.
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hast du vielleicht irgendwo ein auszug welches ich mir ausdrucken kann oder irgendwo eine quelle wo ich mir das anschauen kann.damit ich falls mal wieder einer keine ahnung habe ihm das unter die nase halten kann.. 
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26.05.2004, 19:51
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#22
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Bobbycarfahrer
Registriert seit: 06.11.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: 744i E38
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Zitat:
Zitat von robby1
hast du vielleicht irgendwo ein auszug welches ich mir ausdrucken kann oder irgendwo eine quelle wo ich mir das anschauen kann.damit ich falls mal wieder einer keine ahnung habe ihm das unter die nase halten kann.. 
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Geh am besten mal zum TÜV deines Vertrauens und verlange die Anweisung K 23-01. Leider habe ich die hier nicht rumliegen, aber vielleicht hast Du ja jemanden, der dir das besorgen kann. Möglicherweise gibt Google ja was her.
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Quod licet Iovi, non licet bovi
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27.05.2004, 09:21
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#23
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Gast
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Zitat:
Zitat von PCP
1. Gab es für deinen Golf 4 ab Werk Xenon? Antwort: Ja.
2. Ist dein Golf 4 EZ vor 07/2000? Antwort: Ja.
3. Hast Du originale Xenon-Scheinwerfer von VW? Antwort: Ja.
Fazit: Nach der aktuellen Richtlinie brauchst Du bei einer Nachrüstung keine SWR und keine ALWR.
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Dann muß ich mir die mal zukommen lassen.
DENN: Diese Richtlinie, so wie von dir beschrieben, geht nicht konform mit den Bestimmungen der StVZO.
Ich gebe Dir recht, wenn Du sagst, bei serienmäßiger Verbauung (Beispiel: mein 7er aus 06/96) mußte keine SWR verbaut sein. AlWR jedoch schon, denn die war von Anfang an Standard und lt. KBA erforderlich für eine ABG (kein schreibfehler, das heißt Allg. Bauart Genehmigung).
Bei NACHRÜSTUNG von Halogen auf Xenon ist es auf Grund der besonderen Beschaffenheit des Lichtes ERFORDERLICH eine AlWR zu haben, da sonst die Gefahr einer Blendung des Gegenverkehrs/ Vorrausfahrenden jederzeit bestünde.
Bei der Nachrüstung wird schließlich etwas verändert, und diese Veränderung wird nach meinem Kenntnisstand nur abgenommen, wenn zumindest die AlWR dabei war.
Die SWR wurde erst später Pflicht.
Es ist aber müssig, darüber eine Diskussion anzufangen, es sollte im Interesse eines jeden von euch sein, nicht von so einer Blendgranate ohne AlWR geblendet zu werden.
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27.05.2004, 09:52
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#24
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Bobbycarfahrer
Registriert seit: 06.11.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: 744i E38
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Schon klar, da kann man sich Todreden. Das Problem ist einfach, dass zwei Sachen sich widersprechen (TÜV Anweisung und STVZO). Die Polizei mag die STVZO zu Grunde legen, der Autofahrer vertraut auf den TÜV. Irgendwann kollidiert das natürlich.
Sowas sollte der Gesetzgerber vermeiden.
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27.05.2004, 18:41
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#25
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 27.06.2003
Ort: bochum
Fahrzeug: 725tds
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Zitat:
Zitat von PCP
Geh am besten mal zum TÜV deines Vertrauens und verlange die Anweisung K 23-01. Leider habe ich die hier nicht rumliegen, aber vielleicht hast Du ja jemanden, der dir das besorgen kann. Möglicherweise gibt Google ja was her.
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hallo pcp
ich war heute beiM TÜV in Witten und die sagten mir das es diese klausel nicht gibt K 23-01.die haben nachgeschaut und nichts gefunden.mich würde das wirklich interssieren da es hier um geld geht.ok eine ALWR wäre sinnvoll aber muss denn auch eine reinigungsanlage pflicht sein?
weißt du denn nicht mehr wo du das mal nachgelesen hast mit der k 23-01?
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27.05.2004, 18:52
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#26
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Bobbycarfahrer
Registriert seit: 06.11.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: 744i E38
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Hmm, der TÜV muss das wissen, bei welchen Pappnasen warst Du...?
Ich schau mal, was ich tun kann.
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27.05.2004, 18:55
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#27
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Gast
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Zitat:
Zitat von robby1
hallo pcp
ich war heute beiM TÜV in Witten und die sagten mir das es diese klausel nicht gibt K 23-01.die haben nachgeschaut und nichts gefunden.mich würde das wirklich interssieren da es hier um geld geht.ok eine ALWR wäre sinnvoll aber muss denn auch eine reinigungsanlage pflicht sein?
weißt du denn nicht mehr wo du das mal nachgelesen hast mit der k 23-01?
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Ich hör mich mal um. Sollte mich schon sehr wundern, wenn es diese K23-01 geben sollte. Aber ich lerne immer gerne dazu.
@PCP: Woher hast Du Dein Wissen? Internet? Fachzeitschriften?
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27.05.2004, 18:57
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#28
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 27.06.2003
Ort: bochum
Fahrzeug: 725tds
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Zitat:
Zitat von PCP
Hmm, der TÜV muss das wissen, bei welchen Pappnasen warst Du...?
Ich schau mal, was ich tun kann.
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ja da hast du allerdings völlig recht die schienen mir überhaupt nicht kompetent zu sein, auch teilweise sehr unfreundlich weil er ein wenig arbeiten udn suchen musste.aber dennoch hat er nichts gefunden.mir wäre wirklich sehr geholfen wenn du mir weiter helfen könntest
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27.05.2004, 18:59
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#29
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Bobbycarfahrer
Registriert seit: 06.11.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: 744i E38
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Hatte diese Anweisungen in der Hand (die 96er und die 01er), da ein Freund auch Xenon nachgerüstet hat. Sein 3er war allerdings von 2002, also musste er alles Nachrüsten. Ich frag ihn ob er das noch irgendwo hat. Aber die beiden Anweisungen gibt es zu 100%.
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27.05.2004, 19:03
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#30
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Gast
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Zitat:
Zitat von PCP
Hatte diese Anweisungen in der Hand (die 96er und die 01er), da ein Freund auch Xenon nachgerüstet hat. Sein 3er war allerdings von 2002, also musste er alles Nachrüsten. Ich frag ihn ob er das noch irgendwo hat. Aber die beiden Anweisungen gibt es zu 100%.
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Wär super, wenn Du die auftreiben köntest.
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