


BMW 7er, Modell E38 |
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13.06.2008, 22:17
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.04.2007
Ort: CH Aarburg, AG
Fahrzeug: Diverse, u.a.:E38 - 735iL, 12/98; Suzuki GSX1100G;
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Denke auch, das Du zum einen mal eine mail an die BMW-Kundenbetreuung schicken solltest, die haben schon manches bewegt, bei einem Freund von mir, der einen E32 (!) hat und sich bei der Kundenbetreuung in München über die Arbeitsweise der hiesigen BMW-Werkstatt in Cartagena beschwerte (allerdings telefonisch), die einfach gewisse elektronische Probleme nicht beheben wollten oder konnten, haben sie denen hier mal ordentlich in Gewissen geredet und für ihn eine komplette Revison, die meherer Tage dauerte, klargemacht - gratis. Das will schon was heißen.
Andererseits, wenn sich Deine Werkstatt auf nicht einlassen will, solltest Du ein Gutachten machen lassen, damit hast Du dann auf jeden Fall was in der Hand und gute Karten bei einem Rechtsstreit.
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Grüße aus dem Aargau, Torsten.
BMW E38, 740i-V8-Sound-Video
735iL; 12/98; Aut.; 40er AP; 19" V-Speiche 126 mit 245/275ern; Leder sand-beige; E60-Wischer
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13.06.2008, 22:43
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#12
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- remember the 90´s -
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
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Zitat:
Zitat von hemp
@ Andrzej
danke für deine qualifizierte aussage.sehr hilfreich aber dumm
ich denke doch auch,das eine qualtätsrep.ein autoleben halten sollte(ich rede da nicht von polnischen oder sonstjenigen hinterhofwerkstätten! @Andrzej
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naja, ist ja wohl auch nicht gerade sehr qualifiziert!
Zitat:
Zitat von hemp
die versicherung hat damals nicht schlecht gezahlt,da kann man sicher doch auch qualität erwarten,zumal immer gepredigt wird,geht zur fachwerkstatt! ich sehe es ähnlich,aber wie gesagt,kulanz kann ich da kaum erwarten,ich wurde eher von oben herab behandelt...
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WER predigt denn sowas?!
Sorry, aber zu den Teiletauschern kann man nur fahren, wenn man guten Kaffee trinken will, oder sich für einen Neuwagen interessiert....ich habe mit den Spacko´s (mehrere Niederlassungen) so manchen Mist erlebt, da sind genau die Hinterhof-Werkstätten oft sehr viel kompetenter, weil die auch mal versuchen, ein Teil zu retten, wenn möglich...und auch wissen, wie ein Motor von innen aussieht, und nicht nur im ETK oder auf´m Diagnoseblatt!
Du schreibst vom Lackschaden an der C-Säule...wie hoch ist denn deiner Meinung der Schaden?
Schätze, wenn dein  sich nicht kooperativ zeigt, nützt weiterer Aufriss auch nichts, weil das u.U teurer wäre...
Gruss, Marcello
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Lo chiamavano Bulldozer - Sie nannten ihn Mücke
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14.06.2008, 03:57
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#13
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Mitglied
Registriert seit: 19.04.2006
Ort:
Fahrzeug: E 38 740i Bj 98
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ersteinmal vielen dank für die antworten.ich werde gleich am montag mal bmw münchen anschreiben,mal sehen was die dazu meinen.ansonsten würde ich auch einen gutachter einsetzen!bzw einen anwalt.es wird sich nur zu gern aus der verantwortung gestohlen.nicht das ich alles schlecht mache,aber man kommt sich bei bmw mit einem e 38 schon wie ein penner vor!,,,hach die alte gurke'' 
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14.06.2008, 07:19
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#14
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Naivigator
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 DX (02.2015)
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Hallo.
Ich würde bei BMW mal vorsichtig nachfragen, ob bei Neuwagen der Lack auch, nach ein paar Jahren, einfach so abplatzen darf.
Gruß Klaus
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14.06.2008, 13:21
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#15
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Mitglied
Registriert seit: 19.04.2006
Ort:
Fahrzeug: E 38 740i Bj 98
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 das sind viele nützliche antworten.schreibe jetzt gleich mal nach ,,bayern''
mal schauen...vielleicht gibts ja einen tankgutschein  .ich werde auf alle fälle berichten.lg andy aus sachsen!
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14.06.2008, 13:27
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: Olsztyn
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
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Zitat:
Zitat von Rennsemmel
Hallo.
Ich würde bei BMW mal vorsichtig nachfragen, ob bei Neuwagen der Lack auch, nach ein paar Jahren, einfach so abplatzen darf.
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Sind Neuwagen in Deutschland als Unfallfahrzeuge verkauft?
Wenn ich manche Meinungen lese, staune immer oefter
Manche behaupten, das die gut durchgefuerte Unfallinstandsetzung Neuwagenzustand entspricht. Warum denn so ein Preisverfall bei Wagen, die mit reperierten und angegebenen Unfalschaden zu Verkauf stehen. Schwacke zeiht da auch ordentlich ab. Wenn Eure Meinungen stimmen sollten, dann sollten alle diesen Wagen hoecher gehandelt werden, oder? 
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16.06.2008, 07:34
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#17
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Naivigator
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 DX (02.2015)
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Der Zustand des Fahrzeugs sollte nach der Reparatur, im Reparaturbereich, immer Neuwagencharkter aufweisen.
Das heisst jetzt aber nicht zwingend, dass das betreffende Fahrzeug, bedingt
durch den Unfall, automatisch einen Wertverlust erleidet. Der besagte Umstand wird nur von vielen genutzt um den Preis zu drücken, obgleich das Fahrzeug eine Wertsteigerung erfahren hat.
Gruß Klaus
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16.06.2008, 09:27
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#18
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- remember the 90´s -
Registriert seit: 15.07.2006
Ort: lippische Toskana
Fahrzeug: 5er, 7er mit Jass, MTD Rasenmäher Highline mit Kühlschrank
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Zitat:
Zitat von Rennsemmel
Der Zustand des Fahrzeugs sollte nach der Reparatur, im Reparaturbereich, immer Neuwagencharkter aufweisen.
Das heisst jetzt aber nicht zwingend, dass das betreffende Fahrzeug, bedingt
durch den Unfall, automatisch einen Wertverlust erleidet. Der besagte Umstand wird nur von vielen genutzt um den Preis zu drücken, obgleich das Fahrzeug eine Wertsteigerung erfahren hat.
Gruß Klaus
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Das kommt immer auf den Schaden an, im Allgemeinen ist es schon so, dass ein Unfallschaden eine Wertminderung darstellt, und auch beim Wagen vom TE wird´s so sein, denn ein Schaden an der C-Säule kann man unmöglich wieder in den Neuwagenzustand bringen...ich geh mal davon aus, dass die auch verzogen war...
Wenn aber z.B. die Beifahrertür eingedrückt war und man hat eine komplett neue bekommen, stimmt es sicher, dass es eine Wertsteigerung gibt, wobei man in diesem Fall auch nicht sagen kann, dass es dann ein Unfallwagen ist, da gibt es ja klare Regeln zum Unterschied zwischen Blechschäden, Rahmenschäden Lackschäden usw. - bei einem Frontschaden "leidet" meist mehr an Peripherie als nachher getauscht werden kann, von daher immer klare Wertminderung...
Von daher bleibt die Frage, ob der Schaden beim TE so wiederherstellbar ist, dass es auch nach 5 Jahren nicht zu o.g. Dingen kommen kann - sicher würde ich auch versuchen dem  auf den Fuss zu treten, wenn er aber ´ne Elefantenhaut hat, lohnt sich der Aufwand wohl eher nicht - von Vorteil ist da sicher eine Rechtschutzversicherung
Falls du noch keine hast, solltest du mal darüber nachdenken, dir eine zu besorgen, und den "Fall" vielleicht in ein paar Monaten nochmal ansprechen, sonst gehen die Kosten des GA ja erstmal komplett auf deine Kappe
Gruss, Marcello
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16.06.2008, 14:11
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: Selbstzünder
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Hallo,
die Mängelansprüche verjähren hier nach 2 Jahren (§ 634a BGB). Die Ansprüche sind damit jetzt wohl weg.
Das heisst: entweder man einigt sich auf freiwilliger Basis (= Kulanz) oder man kriegt nichts. Nerven kann man die Jungs aber trotzdem - vielleicht hilfts ja...
Gruß
Chris
__________________
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
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