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BMW 7er, Modell E32
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Alt 02.04.2008, 22:18   #11
thomas@750i
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Registriert seit: 12.08.2004
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So neues vom Unfall:

Heute ein schreiben von MEINER versicherung bekommen das er Ansprüche stellt!!! Ich glaube die Empfehlung von euch das dem Anwalt zu geben wird zur gewissheit!!!
__________________
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Alt 02.04.2008, 22:22   #12
DD
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Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
Standard re:

Zitat:
Zitat von thomas@750i Beitrag anzeigen
So neues vom Unfall:

Heute ein schreiben von MEINER versicherung bekommen das er Ansprüche stellt!!! Ich glaube die Empfehlung von euch das dem Anwalt zu geben wird zur gewissheit!!!
Warum hab Ich jetzt nichts anderes erwartet von Münchnern!
Gruß DD der Nachts um 3Uhr auf der Autobahn nähe München angehalten wurde und sich anhören Durfte "Hier in Bayern gehen die Uhren anders!"Nachdem Ich sagte Ich Fahre gerade in den Urlaub!
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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Alt 03.04.2008, 06:01   #13
thomas@750i
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aber wo ich erst mal nachforschen muss ist folgende Situation:

Er Ist bei der Allianz und meine Rechtschutz auch!!!!!!!!

Wie funktioniert das???
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Alt 03.04.2008, 10:18   #14
Le Cocher Noir
mattschwarz
 
Registriert seit: 03.05.2007
Ort: Ispringen
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Standard

Mahlzeit!

Daß ihr bei der selben Versicherung seid ist eigentlich kein Problem. Mir ist auch schon mal jemand an ner Ampel hinten reingesemmelt der bei der gleichen Versicherung war. Hab meiner Versicherung den Schaden gemeldet, gleich gesagt daß ich mir nen eigenen Gutachter aussuche und innerhalb von 3 Wochen nach dem Unfall hatte ich anstandslos meine Kohle. Ist meiner Meinung nach sogar besser da die Versicherung so oder so zahlen muss und die Kosten vermutlich gering halten will...was auf ne schnellere Abwicklung hoffen lässt.

Worauf du auch achten solltest ist, ob mehr Kohle für dich rausspringt wenn im Gutachten steht daß du nen wirtschaftlichen Totalschaden hast(nicht du, dein Auto natürlich ), dann bekommst du den Wiederbeschaffungswert plus bis zu 14 Tage Ausfallentschädigung plus ne Pauschale für Fahrzeuge ab- und anmelden plus Entsorgungskosten. Wenn du das ganze dann per Gutachten mit der Versicherung abrechnest kannst du die Kohle einstreichen ohne Rechenschaft darüber ablegen zu müssen ob du dir dann von dem Geld was neues kaufst oder den Schaden reparieren lässt bzw. selbst reparierst. Wäre aber möglich daß du die An-/Abmeldegebühren und die Entsorgungskosten erst im Nachhinein kriegst wenn du dafür ne Rechnung etc. vorlegen kannst. Ausfallentschädigung würde ich auf jeden Fall mit 14 Tagen ansetzen da die Versicherung die vermutlich um ein paar Tage kürzt und dir die restlichen Tage erst nach Zusendung von nem neuen Fahrzeugschein auszahlt, sofern du dir dann was neues kaufst.
So liefs bei mir bisher immer, und das ohne Probleme. Bin allerdings auf dem Sachstand von vor etwa 2 Jahren da seitdem (Salzüberschulterwerfundaufholzklopf) keiner mehr mein Auto kaltverformt hat.

Ach ja, falls es sich länger zieht kannst du dann auch noch ne Pauschale für Telefon- und Portokosten verlangen.

Geändert von Le Cocher Noir (03.04.2008 um 10:26 Uhr).
Le Cocher Noir ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2008, 12:08   #15
thomas@750i
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Zitat:
Zitat von psychedelic Beitrag anzeigen
Mahlzeit!

Daß ihr bei der selben Versicherung seid ist eigentlich kein Problem. Mir ist auch schon mal jemand an ner Ampel hinten reingesemmelt der bei der gleichen Versicherung war. Hab meiner Versicherung den Schaden gemeldet, gleich gesagt daß ich mir nen eigenen Gutachter aussuche und innerhalb von 3 Wochen nach dem Unfall hatte ich anstandslos meine Kohle. Ist meiner Meinung nach sogar besser da die Versicherung so oder so zahlen muss und die Kosten vermutlich gering halten will...was auf ne schnellere Abwicklung hoffen lässt.

Worauf du auch achten solltest ist, ob mehr Kohle für dich rausspringt wenn im Gutachten steht daß du nen wirtschaftlichen Totalschaden hast(nicht du, dein Auto natürlich ), dann bekommst du den Wiederbeschaffungswert plus bis zu 14 Tage Ausfallentschädigung plus ne Pauschale für Fahrzeuge ab- und anmelden plus Entsorgungskosten. Wenn du das ganze dann per Gutachten mit der Versicherung abrechnest kannst du die Kohle einstreichen ohne Rechenschaft darüber ablegen zu müssen ob du dir dann von dem Geld was neues kaufst oder den Schaden reparieren lässt bzw. selbst reparierst. Wäre aber möglich daß du die An-/Abmeldegebühren und die Entsorgungskosten erst im Nachhinein kriegst wenn du dafür ne Rechnung etc. vorlegen kannst. Ausfallentschädigung würde ich auf jeden Fall mit 14 Tagen ansetzen da die Versicherung die vermutlich um ein paar Tage kürzt und dir die restlichen Tage erst nach Zusendung von nem neuen Fahrzeugschein auszahlt, sofern du dir dann was neues kaufst.
So liefs bei mir bisher immer, und das ohne Probleme. Bin allerdings auf dem Sachstand von vor etwa 2 Jahren da seitdem (Salzüberschulterwerfundaufholzklopf) keiner mehr mein Auto kaltverformt hat.

Ach ja, falls es sich länger zieht kannst du dann auch noch ne Pauschale für Telefon- und Portokosten verlangen.
ja das hab ich verstanden!!

Fakt ist jetzt das er bei der gleichen Versicherung ist wie ich! Jetzt hab ich grad mit einer Sachbearbeiterin telefoniert.

Es war ja folgendermaßen: Ich auf der HAuptstrasse, sie 5 meter vor mir aus der PArklücke rausgeschossen ohne zu schaun.

Sie gab jetzt an bei der Versicherung: Sie aus der Parklücke raus aber als der Aufprall war stand sie Laaaaaaaaaange zeit vorher auf der strasse nach dem ausparken!!!

LOGISCH!!!!!!!!!!!!!
thomas@750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2008, 18:31   #16
AlexH
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Registriert seit: 14.10.2005
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Fahrzeug: BMW 730 E38
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Ohne Zeugen wird das ne lustige Sache. Vermutlich wirds da auf Teilschuld o.ä rauslaufen.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2008, 18:40   #17
IsthaMobil
Ehem. Org. Nordhessenstam
 
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Registriert seit: 22.04.2002
Ort: Naumburg (Hessen)
Fahrzeug: C4 Grand Picasso LPG ehemals E32 730i Bj 88 LPG
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Zitat:
Zitat von thomas@750i Beitrag anzeigen
ja das hab ich verstanden!!

Fakt ist jetzt das er bei der gleichen Versicherung ist wie ich! Jetzt hab ich grad mit einer Sachbearbeiterin telefoniert.

Es war ja folgendermaßen: Ich auf der HAuptstrasse, sie 5 meter vor mir aus der PArklücke rausgeschossen ohne zu schaun.

Sie gab jetzt an bei der Versicherung: Sie aus der Parklücke raus aber als der Aufprall war stand sie Laaaaaaaaaange zeit vorher auf der strasse nach dem ausparken!!!

LOGISCH!!!!!!!!!!!!!
Da sollte man mal fragen was sie den so lange auf der Straße gemacht hat?

Pause????

Das kann dann wirklich noch lustig werden.
__________________
Schöne Grüße aus Nordhessen
Markus oo=00=oo

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Alt 03.04.2008, 23:26   #18
Le Cocher Noir
mattschwarz
 
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Ist sie denn noch gefahren als es gekracht hat? Wenn dein Gutachter was taugt dann kann er das nachweisen:
a) Heck hebt sich bekanntlich beim rückwärtsfahren. Entweder er stellt mit den beiden Autos die Szene nach oder er misst dein Auto aus und vergleichts mit dem Schaden am Golf.
b) Wenn die Birnen der Rücklichter auch kaputt sind kann man glaube ich auch nachvollziehen ob die Lampen vom Rückfahrscheinwerfer zum Unfallzeitpunkt an waren oder nicht. ...oder ich hab zuviel CSI geglotzt
Le Cocher Noir ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 06:31   #19
thomas@750i
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Zitat:
Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
Ohne Zeugen wird das ne lustige Sache. Vermutlich wirds da auf Teilschuld o.ä rauslaufen.
mehr als genug zeugen!! Mir egal, ich zieh das bis zum schluss durch!!
Zeugen sagen aus das der Aufprall war während sie aus der Parklücke herausgefahren ist!! So war es auch!! Meine Vermutung liegt ja nahe das sie wenden wollte!! Ich stelle demnächst mal ein paar Fotos hier ein!!
thomas@750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2008, 20:00   #20
AlexH
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Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von thomas@750i Beitrag anzeigen
mehr als genug zeugen!! Mir egal, ich zieh das bis zum schluss durch!!
Zeugen sagen aus das der Aufprall war während sie aus der Parklücke herausgefahren ist!! So war es auch!! Meine Vermutung liegt ja nahe das sie wenden wollte!! Ich stelle demnächst mal ein paar Fotos hier ein!!
Na dann ist das doch kein Problem. Dann darf die gegnerische Versicherung halt auch noch den Anwalt zahlen.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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