


BMW 7er, Modell E32 |
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03.04.2008, 18:31
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Ohne Zeugen wird das ne lustige Sache. Vermutlich wirds da auf Teilschuld o.ä rauslaufen.
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04.04.2008, 06:31
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#2
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Seniormember
Registriert seit: 12.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: aktuell:525 d FL 2001 vorher: 730 iA Bj 7/90, 540 iA touring Bj:9/97,730i A V8 Bj:02/94,750i Bj 9/90,E34 540i tou. 6-Gang
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Zitat:
Zitat von AlexH
Ohne Zeugen wird das ne lustige Sache. Vermutlich wirds da auf Teilschuld o.ä rauslaufen.
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mehr als genug zeugen!! Mir egal, ich zieh das bis zum schluss durch!!
Zeugen sagen aus das der Aufprall war während sie aus der Parklücke herausgefahren ist!! So war es auch!! Meine Vermutung liegt ja nahe das sie wenden wollte!! Ich stelle demnächst mal ein paar Fotos hier ein!! 
__________________
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04.04.2008, 20:00
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von thomas@750i
mehr als genug zeugen!! Mir egal, ich zieh das bis zum schluss durch!!
Zeugen sagen aus das der Aufprall war während sie aus der Parklücke herausgefahren ist!! So war es auch!! Meine Vermutung liegt ja nahe das sie wenden wollte!! Ich stelle demnächst mal ein paar Fotos hier ein!! 
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Na dann ist das doch kein Problem. Dann darf die gegnerische Versicherung halt auch noch den Anwalt zahlen.
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05.04.2008, 14:21
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#4
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V8 Connaisseur
Premium Mitglied
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
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Hi,
wer rückwärts oder aus einer Parklücke fährt hat eine besondere Sorgfaltspflicht, alleine der Anschein läßt doch schon den Schluß zu, dass die Verantwortung bei der Ausparkerin liegt. Jetzt rifft ja auch beides zu.
Auf alle Fälle Anwalt nehmen, sonst macht man einen dummen, vermeidbaren Fehler und hat dann Teilschuld.
Gruß
Harry
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05.04.2008, 22:52
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#5
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Seniormember
Registriert seit: 12.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: aktuell:525 d FL 2001 vorher: 730 iA Bj 7/90, 540 iA touring Bj:9/97,730i A V8 Bj:02/94,750i Bj 9/90,E34 540i tou. 6-Gang
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Zitat:
Zitat von DVD-Rookie
Hi,
wer rückwärts oder aus einer Parklücke fährt hat eine besondere Sorgfaltspflicht, alleine der Anschein läßt doch schon den Schluß zu, dass die Verantwortung bei der Ausparkerin liegt. Jetzt rifft ja auch beides zu.
Auf alle Fälle Anwalt nehmen, sonst macht man einen dummen, vermeidbaren Fehler und hat dann Teilschuld.
Gruß
Harry
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Sie ist nach vorne raus aus der parklücke parallel zur Fahrbahn und hat mich rausgeschnitten............ 
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06.04.2008, 11:07
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#6
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Ehem. Org. Nordhessenstam
Registriert seit: 22.04.2002
Ort: Naumburg (Hessen)
Fahrzeug: C4 Grand Picasso LPG ehemals E32 730i Bj 88 LPG
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Zitat:
Zitat von thomas@750i
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und dann hat sie gestanden? Wie bekommt man das hin, wenn man schon ausgeparkt hat, noch eine weile zu stehen.
Ist das nicht ein Widerspruch von der gegnerischen Partei. 
__________________
Schöne Grüße aus Nordhessen
Markus oo=00=oo
NUR GAS OHNE BENZIN
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06.04.2008, 12:15
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#7
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Seniormember
Registriert seit: 12.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: aktuell:525 d FL 2001 vorher: 730 iA Bj 7/90, 540 iA touring Bj:9/97,730i A V8 Bj:02/94,750i Bj 9/90,E34 540i tou. 6-Gang
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06.04.2008, 17:31
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von IsthaMobil
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Das spielt ja keine Rolle. Problem ist, daß er ihrer Aussage nach auf das stehende Fahrzeug gefahren ist. und das ist nicht gut
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